Notärztliche Versorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-73 D

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: 06413000
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Offenbach am Main
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 63065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.offenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: www.had.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.had.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17c7e6f956d-22d8b5a9e273e1c6
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.had.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Notärztliche Versorgung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-73 D
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieses Verfahrens sind die Übertragung der Durchführung von Aufgaben der notärztlichen Versorgung gem. § 3 Abs. 5 HRDG (Gestellung von Notärzten zur Besetzung von städtischen Rettungsmitteln nebst Fahrern), Zurverfügungstellung einer Rettungswache (§ 3 Abs. 8 HRDG) zur Anmietung durch den Träger zwecks Unterbringung der städtischen Rettungsmittel und des städtischen nichtärztlichen Personals sowie die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitwirkung im Katastrophenschutz in der Stadt Offenbach am Main bzw. organisatorische, praktische Stärkung bei Bedarf und Überlassung von ärztlichem Personal per Einzelauftrag für den Einsatz in der rettungsdienstlichen Versorgung bei Großschadensereignissen oder stark erhöhten Einsatzaufkommen.

Die Beauftragung erfolgt durch Abschluss eines Beauftragungs- und Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags, auf dessen Grundlage der Stadt Offenbach am Main durch den Konzessionär, nach Abschluss von Einzelaufträgen, Leiharbeitnehmer überlassen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE713 Offenbach am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen sind von dem durch den Beauftragten zur Anmietung zur Verfügung gestellten Rettungswachenstandort im einheitlichen Rettungsdienstbereich der Stadt Offenbach aus durchzuführen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Beauftragte führt die Aufgaben nach Weisung des Trägers des Rettungsdienstes als Verwaltungshelfer durch. Die Beauftragung erfolgt - ausgenommen der ITW (siehe Anlage Kalkulationsdaten) - für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr. Für die Aufgabendurchführung erhält der Beauftragte von der Konzessionsgeberin, mit Ausnahme des Mietzinses für den Rettungswachenstandort, keine Vergütung oder einen sonstigen Defizitausgleich. Der Beauftragte kann vielmehr gemäß § 10 I und IV HRDG in Verbindung mit §§ 38 ff. der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes (im Folgenden HRDG DVO) vom 3.1.2011 (GVBl. I 2011, 13) zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.12. 2019 (GVBl. S. 395) für die ihm im Rahmen der bedarfsgerechten rettungsdienstlichen Aufgabenerfüllung bei sparsamer Wirtschaftsführung entstehenden Kosten im eigenen Namen privatrechtliche Benutzungsentgelte erheben, über deren Höhe er mit den Verbänden der Krankenkassen in Hessen bzw. deren Untergliederungen (Leistungsträgern) zuvor entsprechende Vereinbarungen treffen muss.

Der Beauftragte ist verpflichtet, der Stadt Offenbach am Main das für die notärztliche Versorgung erforderliche ärztliche Personal für den vereinbarten Vorhalteumfang auf der Grundlagen von Einzelaufträgen nach den Bedingungen des Beauftragungs- und Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags zu überlassen. Es gelten folgenden Vorhaltezeiten, während der die NEF bzw. der ITW mit ärztlichen Personal des Verleihers zu besetzen sind:

• NEF 1: Täglich von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr

• NEF 2: Montag, Samstag, Sonntag und an Feiertagen von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr Dienstag und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 07:00 Uhr bis 24:00 Uhr.

• ITW: Montag bis Freitag außer an Feiertagen von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.

Eine stundenweise Verschiebung der Rettungsmittelvorhaltestunden des NEF 2 oder ITW nach vorne oder hinten ist bei Bedarf durch Anordnung der Stadt Offenbach jederzeit möglich.

Die Stadt Offenbach am Main ist bei Vorliegen von Bedarfsänderungen berechtigt, den Vorhalteumfang bis zu 20 % bezogen auf das gesamte Vorhaltestundenkontingent (fahrzeugübergreifend) bedarfsgerecht zu erweitern oder zu beschränken. Dies gilt auch für Änderungen für kurze Zeiträume, wie etwa für Großveranstaltungen oder ein stark erhöhtes Einsatzaufkommen (siehe § 15 Abs. 5 HRDG). Die Änderungen werden dem Beauftragten zum frühestmöglichen Zeitpunkt bekannt gegeben. Die Umsetzung wird unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Beauftragten erfolgen. Etwaige Bedenken teilt der Beauftragte der Stadt Offenbach unverzüglich mit. Im Hinblick auf den ITW besteht ein Teil-Sonderkündigungsrecht der Konzessionsgeberin für den Fall, dass diese Vorhaltung vorzeitig (frühestens zum 30. Juni 2023) endet (siehe Anlage Kalkulationsgrundlagen und Anlage Beauftragungs- und Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag).

Die für die Durchführung erforderlichen Rettungsmittel einschließlich des nichtärztlichen Personals, sowie die persönliche Schutzausrüstung für die Leiharbeitnehmer inkl. Reinigung der Schutzausrüstung, stellt die Konzessionsgeberin dem Leistungserbringer kostenfrei zur Verfügung.

Der Beauftragte ist zudem grundsätzlich zur Mitwirkung im Katastrophenschutz durch Überlassung von Leiharbeitnehmern verpflichtet, sofern ihm dies im Anforderungsfall möglich ist.

Die erforderliche Rettungswache zur Unterbringung des nichtärztlichen Personals und der Rettungsmittel stellt der Beauftragte der Stadt Offenbach zur Anmietung gemäß Anlage Mustermietvertrag zur Verfügung (§ 3 Abs. 8 HRDG).

Die Sicherstellung der notärztlichen Versorgung in der Stadt Offenbach wird in einem Los vergeben. Eine weitere Aufteilung der Leistungen kam aus Gründen der Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung und Nutzung von Synergieeffekten vorliegend nicht in Betracht.

Nähere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage Beauftragungs- und Rahmenarbeitnehmerüberlassungsvertrag

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2022
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Die Beauftragung erfolgt - ausgenommen der ITW (siehe Anlage Kalkulationsdaten) - für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.

Der Vertrag endet bezogen auf den ITW mit Ablauf des 30.6.2023, im Übrigen mit Ablauf des 31.3.2027. Die Stadt hat einseitige Vertragsverlängerungsoptionsrechte: Sie kann den Vertrag bezogen auf den ITW bis zum 31.3.2027 sowie den Vertrag insgesamt bis zum 31.3.2028 verlängern. Die Beauftragten werden spätestens 6 Monate vor Ablauf informiert; ein Anspruch der Beauftragten auf die Option besteht nicht.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt für 5 Jahre zzgl. einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.

Die Stadt hat einseitige Vertragsverlängerungsoptionsrechte in bezug auf den ITW: Sie kann den Vertrag bezogen auf den ITW bis zum 31.3.2027 sowie den Vertrag insgesamt bis zum 31.3.2028 verlängern. Die Beauftragten werden spätestens 6 Monate vor Ablauf informiert; ein Anspruch der Beauftragten auf die Option besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Es handelt sich um eine Konzession i. S. v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- ausgefüllte Eigenerklärung mit Angaben für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (siehe Ziff. 4 des Angebotsschreibens)

- ausgefüllte Anlage Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen

- aktueller Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister* in Kopie (nicht älter als 3 Monate bei Angebotsabgabe) [* für Deutschland das "Handelsregister", die "Handwerksrolle" und bei Dienstleistungsaufträgen das "Vereinsregister", das "Partnerschaftsregister" und die

Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder", siehe Anhang XI Richtlinie 2014/24/EU]

- die Konzessionsgeberin wird für die für eine Beauftragung in Betracht kommenden Bieter außerdem einen aktuellen Auszug aus dem Gewerbezentralregister und dem Wettbewerbsregister ziehen

- für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente:

- Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung durch Bestätigung des Versicherers oder des Versicherungsmaklers für den konkreten Leistungsbereich mit mindestens folgenden Deckungssummen je Versicherungsfall: EUR 5.000.000,00 gegen Personenschäden, EUR 3.000.000,00 gegen Sachschäden und EUR 50.000,00 gegen Vermögensschäden. Der Nachweis kann alternativ durch Bestätigung des Versicherers dahingehend erfolgen, dass die Versicherungssummen im Falle der Beauftragung gemäß der Anforderung angepasst wird. ***Hinweis: Die drei Versicherungsarten müssen ausdrücklich benannt sein und die Mindestbeträge müssen aus dem Nachweis hervorgehen; eine zweifache Maximierung pro Versicherungsjahr ist ausreichend. Nachzuweisen ist das Bestehen des Versicherungsschutzes bzw. die Bestätigung des Versicherers über die Anpassung im Beauftragungsfall zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist

- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes/Bescheinigung in Steuersachen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)

- Bescheinigung des Sozialversicherungsträgers, bei dem die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen in Kopie (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)

- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft, bei der die überwiegende Zahl der Beschäftigten versichert ist, über das Nichtbestehen von Beitragsrückständen (zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate)

- Nachweis über zur Verfügung stehendes Eigenkapital (z. B. Vorlage einer Eigenkapitalbescheinigung oder bei bestehender Bilanzierungspflicht eines Jahresabschlusses (Bilanz, Auszug) oder Bankauskunft) oder Fremdkapital (z. B. durch aktuelle Bankbestätigung; Bilanz, Auszug) in Höhe von mindestens EUR 750.000,00 zwecks Abdeckung möglicher Forderungsausfälle oder einer ggf. vollständigen Uneinbringlichkeit von Forderungen gegenüber den Leistungsträgern während der ersten 6 Monate im Falle der Nichteinigung über die Benutzungsentgelte gemäß § 10 HRDG als PDF. ***Hinweis: Stammt der Nachweis über Fremdkapital nicht von einem in Deutschland zugelassenen Kreditinstitut, ist zusätzlich ein Nachweis über das dem Fremdkapitalgeber zur Verfügung stehende Eigenkapital (z. B. Bankauskunft, Eigenkapitalbescheinigung) vorzulegen

- für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- ausgefüllte Eigenerklärung über Referenzen (siehe Ziff. 5 des Angebotsschreibens): Referenzliste über Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar und im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als drei Jahre sind unter Verwendung der Eigenerklärung Referenzliste mit den dort vorgesehenen Angaben.

***Hinweis: Die vom Bieter einzureichende ausgefüllte Eigenerklärung Referenzliste muss mindestens eine Referenz enthalten, die mit dem jeweiligen Auftragsgegenstand vergleichbar ist, das heißt die notärztliche Versorgung sowie die parallele Mitwirkung im Katastrophenschutz im Bundesland des jeweiligen Trägers des Rettungsdienstes vor Ort beinhalten (siehe auch Bekanntmachung sowie Hinweise auf der Anlage Referenzliste selbst).

***Hinweis: Es werden keine Referenzen berücksichtigt, die im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist vor mehr als drei Jahren beendet wurden.

- für die Anforderungen bei einer gemeinschaftlichen Beteiligung wird auf Ziff. 7 bis 9 der Bewerbungsbedingungen verwiesen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

s.o.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Für die Durchführung der rettungsdienstlichen Leistungen gelten insbesondere die Bestimmungen des Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG) sowie der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Rettungsdienstgesetzes.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

- Der Beauftragte muss seine Anerkennung für die Mitwirkung im Katastrophenschutz gemäß § 26 Abs. 1 S. 1 und Abs. 4 ZSKG in Verbindung mit dem geltenden Landesgesetz (z. B. §§ 19 Abs. 3 i.V.m. 27 Abs. 3 HBKG) nicht bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, sondern erhält im Falle seiner Auswahl eine entsprechende Anerkennung für die Stadt Offenbach.

- Der Leistungserbringer ist verpflichtet, jährlich (bis spät. 15. Februar; im ersten Auftragsjahr erstmalig zum 15. Mai) eine aktuelle namentliche Personalliste des zur Besetzung auf den Rettungsmitteln vorgesehenen Personals unter Angabe der Art der Qualifikation (Facharzt ja/nein), Fachgebiet und Datum des Nachweises, gesundheitlicher Eignung, eventueller Zusatzqualifikationen und absolvierter Fortbildungen sowie Einweisungen/Unterweisungen vorzulegen (s. Ziff. 9.2 des Beauftragungs- und Arbeitnehmerrahmenüberlassungsvertrags).

- Vorlage Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (s. Ziff. VI.3. Nr.4)

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 17/11/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 15/01/2022
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 17/11/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Anforderung an die Rechtsform von Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter (siehe Bewerbungsbedingungen).

2. Neben den gemäß Abschnitt III dieser Bekanntmachung geforderten Eignungsnachweisen sind mit dem Angebot folgende weitere Unterlagen vorzulegen:

- ausgefüllte Anlage Angebotsschreiben

- ausgefüllte Anlage Kosten- und Leistungsnachweis_Preisblatt NÄ (vorzulegen als MS-Excel-Datei im .xls-Format sowie zusätzlich als pdf-Dokument)

- für den Fall, dass ein neuer Rettungswachenstandort angeboten wird: Objektbeschreibung (vom Bieter selbst zu erstellen) zum Rettungswachenstandort je Los mit folgenden Angaben: a) Standortbeschreibung, b) notwendige bauliche Maßnahmen (sofern zutreffend), c) vorläufige Verfügbarkeits- und Realisierbarkeitsnachweise. Nähere Angaben zur Objektbeschreibung sind den Bewerbungsbedingungen (Ziff. 6.2) und der Anlage "Übersicht vorzulegender Erklärungen, Nachweise und Unterlagen" am Ende des Dokuments Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.

3. Alle Fragen zum Verfahren, den Inhalten der Leistungen oder der Kalkulation sind ausschließlich elektronisch über die Nachrichtenfunktion der Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen.

4. Der Beauftragte ist spätestens zum Leistungsbeginn bzw. dem Zeitpunkt der erstmaligen Überlassung im Besitz der Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung. Er muss der Stadt Offenbach vor Leistungsbeginn eine Kopie der Erlaubnis der zuständigen Agentur für Arbeit zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG vorlegen und den Wegfall der Erlaubnis im Sinne des § 12 Abs. 2 AÜG der Stadt Offenbach unverzüglich schriftlich mitteilen.

5. Das Nachhaltigkeitskriterium der Mitwirkung bei der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Notfallmedizin" (Ziff. 14.13 der Anlage Beauftragungsvertrag) ist zwingend zu erfüllen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Nach § 160 Absatz 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
14/10/2021

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