Rahmenvereibarung Gestellungung Brandwachen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0339
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 191-497879)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereibarung Gestellungung Brandwachen
Rahmenvereinbarung über die Gestellung von Brandsicherheitswachen zur Kompensation von festgestellten Brandschutzmängeln zur baurechtlichen Aufrechterhaltung des Betriebs im Hess. Staatstheater in Wiesbaden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Im Rahmen der Sonderbaukontrolle wurden durch den TÜV Rheinland wesentliche Mängel bei der Brand- und Alarmierungsanlage und Mängel bei den nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen mit Wandhydranten, der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und bei der Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung im Hessischen Staatstheater Wiesbaden festgestellt.Das Hauptproblem liegt bei der RLT und den Brandschutzklappen, während die Wandhydranten, die Sprinkleranlagen und die RWA weitestgehend funktionsfähig sind.Zur Aufrechterhaltung des vollständigen Theaterbetriebes sollen Brandsicherheitswachen zur Kompensation der festgestellten baulichen Brandschutzmängel gestellt werden. Für die Übernahme der Brandsicherheitswache im Theater ist grundsätzlich ein Einsatzteam bestehend aus- einem Gesamteinsatzleiter im Hintergrund sowie- einem Einsatzleiter,- einer weiteren Brandwache und- einer Brandschutzhilfskraft vor Orterforderlich.Der Auftragnehmer (AN) muss für das Einsatzteam den Gesamteinsatzleiter, den Einsatzleiter und eine Brandwache stellen. Die Brandschutzhilfskraft wird in der Regel durch geschultes, theatereigenes Personal (Pforte und Haustechnik) gestellt.Die Personaleinsatzplanung erfolgt durch den Gesamteinsatzleiter, der für die gesamten Einsatzzeiten erreichbar sein muss.Im Einzelnen nimmt das Einsatzteam vor Ort folgende Aufgaben wahr:- stündliche Kontrollgänge (Dauer ca. 45-60 Minuten) im gesamten Gebäude zur Überprüfung von Flucht- und Rettungswegen und zur Überprüfung der Feuer- und Rauchabschlüsse- im Gefahrenfall Auslösung der BMA- die Erstbrandbekämpfung- die Ersterkundung- beim Eintreffen der Berufsfeuerwehr mitwirken bei der Erstattung des Lageberichts- Helfen beim Räumen des GebäudesAlle noch nicht erfassten Mängel, die beim Einsatz entdeckt werden, sind schriftlich zu protokollieren und umgehend dem Auftraggeber (AG) anzuzeigen.Während der Vorstellungen ist die Feuerwehr mit zwei Personen pro Bühne (Großes Haus und Kleines Haus) gemäß den Anforderungen der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie anwesend.Folgende Qualifikationen sind für die Leistungserbringung erforderlich und werden vorausgesetzt:a) Qualifikation GesamteinsatzleiterDer Gesamteinsatzleiter muss im Hintergrund ständig für das Einsatzteam telefonisch erreichbar sein. Er muss entweder im gehobenen berufsfeuerwehrtechnischen Dienst (Brandinspektor, Oberamtsrat) oder als Brandschutzsachverständiger (Dipl.-Ing.) gem. § 69 Abs. 4 S. 1 HBO mit Feuerwehrerfahrung (Freiwillige- oder Berufsfeuerwehr) tätig sein und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.b) Qualifikation EinsatzleiterDer Einsatzleiter vor Ort muss ein Zugführer oder Gruppenführer mit mindestens 5 Jahren Erfahrung als Fahrzeugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr von Gemeinden/ Städten mit mehr als 15.000 Einwohnern oder von einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr und der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 4.2 bzw. 4.1 Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 4.2 bzw. 4.1 sein. Er ist Hauptansprechpartner für den AG.c) Qualifikation BrandwacheDie weitere Brandwache vor Ort muss ein Truppführer bzw. Truppmann mit der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 2.2 bzw. 2.1 und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 2.2 bzw. 2.1 sein.d) Qualifikation BrandschutzhilfskraftDie Brandschutzhilfskraft muss die Sachkundeunterweisung nach § 34a GewO mit zusätzlicher Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 nachweisen.Es werden folgende Betriebszeiten des Theaters unterschieden:a) RegelbetriebDer Regelbetrieb umfasst die tägliche Betriebszeit von Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 1:00 Uhr an 46 Wochen im Jahr. Außerordentliche Änderungen dieser Regelbetriebszeiten sind z. Bsp. bei Premierenfeiern, den jährlich internationalen Mai-Festspielen, dem Theaterfest oder der Biennale möglich, werden aber frühzeitig abgesprochen.b) TheaterferienAn die hessischen Sommerferien angepasst, sind jährlich 6 Wochen Theaterferien, in denen der gesamte Proben- und Spielbetrieb eingestellt ist. Lediglich die Verwaltung und in einzelnen Werkstätten wird von montags bis freitags weitergearbeitet. Die angepassten Betriebszeiten sind dann von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr.Ein reguläres Dienstleistungsjahr besteht aus 46 Wochen Regelbetrieb und 6 Wochen Theaterferienbetrieb an insgesamt 364 Tagen (am 24.12. ist das Theater geschlossen).c) Sonderbetrieb (z. Bsp. Corona-Pandemie)In Zeiten, in denen der Regelbetrieb aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich bzw. nur eingeschränkt möglich ist, sind die Dienstzeiten den dann unter den Umständen möglichen Betriebszeiten individuell anzupassen.In der Corona-Pandemie-Zeit änderten sich die Betriebszeiten häufig. Das Gebäude war eingeschränkt für Bauarbeiten und zum Teil für Probenbetrieb geöffnet. Es ist voraussichtlich nach den Theaterferien im September 2021 mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs - in zunächst eingeschränkter Form - zu rechnen.Ein Jahr Sonderbetrieb besteht aus 52 Wochen pro Jahr. Die Wochenstunden für das zum Einsatz kommende Personal belaufen sich auf 76 Stunden, welche an 6 Tagen (7:00 bis 21:00 Uhr jeweils Montag bis Freitag sowie 9:00 bis 15:00 an Samstagen) zu erbringen sind.Folgende optionale Leistungen können in Betracht kommen:a) im RegelbetriebBei Sonderveranstaltungen, z. Bsp. dem jährlich stattfindenden Theaterfest, kann sich ausnahmsweise die Anzahl der erforderlichen Brandwachen erhöhen. Für diese Sonderveranstaltungen besteht die Option, dass nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) zusätzliche Brandwachen zu stellen sind.Des Weiteren kann es durch Personalwechsel oder Ausfall vorkommen, dass kein geschultes Theaterpersonal des AG als Brandschutzhilfskraft eingesetzt werden kann. Für diese Ausnahmefälle besteht die Option, dass auch die Brandschutzhilfskraft nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) durch den Auftragnehmer zu stellen ist.b) in den TheaterferienAusnahmsweise können in den Theaterferien auch teilweise am Samstag zwischen 7:00 bis 19:00 Uhr Bauarbeiten und Probenbetrieb stattfinden, so dass dann ein Einsatz der Brandwachen erforderlich wird. Für diese Ausnahmen besteht die Option, dass ein Einsatzteam nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) durch den Auftragnehmer zu stellen ist.
Im Rahmen der Sonderbaukontrolle wurden durch den TÜV Rheinland wesentliche Mängel bei der Brand- und Alarmierungsanlage und Mängel bei den nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen mit Wandhydranten, der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und bei der Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung im Hessischen Staatstheater Wiesbaden festgestellt.Das Hauptproblem liegt bei der RLT und den Brandschutzklappen, während die Wandhydranten, die Sprinkleranlagen und die RWA weitestgehend funktionsfähig sind.Zur Aufrechterhaltung des vollständigen Theaterbetriebes sollen Brandsicherheitswachen zur Kompensation der festgestellten baulichen Brandschutzmängel gestellt werden. Für die Übernahme der Brandsicherheitswache im Theater ist grundsätzlich ein Einsatzteam bestehend aus- einem Gesamteinsatzleiter im Hintergrund sowie- einem Einsatzleiter,- einer weiteren Brandwache und- einer Brandschutzhilfskraft vor Orterforderlich.Der Auftragnehmer (AN) muss für das Einsatzteam den Gesamteinsatzleiter, den Einsatzleiter und eine Brandwache stellen. Die Brandschutzhilfskraft wird in der Regel durch geschultes, theatereigenes Personal (Pforte und Haustechnik) gestellt.Die Personaleinsatzplanung erfolgt durch den Gesamteinsatzleiter, der für die gesamten Einsatzzeiten erreichbar sein muss.Im Einzelnen nimmt das Einsatzteam vor Ort folgende Aufgaben wahr:- stündliche Kontrollgänge (Dauer ca. 45-60 Minuten) im gesamten Gebäude zur Überprüfung von Flucht- und Rettungswegen und zur Überprüfung der Feuer- und Rauchabschlüsse- im Gefahrenfall Auslösung der BMA- die Erstbrandbekämpfung- die Ersterkundung- beim Eintreffen der Berufsfeuerwehr mitwirken bei der Erstattung des Lageberichts- Helfen beim Räumen des GebäudesAlle noch nicht erfassten Mängel, die beim Einsatz entdeckt werden, sind schriftlich zu protokollieren und umgehend dem Auftraggeber (AG) anzuzeigen.Während der Vorstellungen ist die Feuerwehr mit zwei Personen pro Bühne (Großes Haus und Kleines Haus) gemäß den Anforderungen der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie anwesend.Folgende Qualifikationen sind für die Leistungserbringung erforderlich und werden vorausgesetzt:a) Qualifikation GesamteinsatzleiterDer Gesamteinsatzleiter muss im Hintergrund ständig für das Einsatzteam telefonisch erreichbar sein. Er muss entweder im gehobenen berufsfeuerwehrtechnischen Dienst (Brandinspektor, Oberamtsrat) oder als Brandschutzsachverständiger (Dipl.-Ing.) gem. § 68 Abs. 4 S. 1 HBO mit Feuerwehrerfahrung (Freiwillige- oder Berufsfeuerwehr) tätig sein und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.b) Qualifikation EinsatzleiterDer Einsatzleiter vor Ort muss ein Zugführer oder Gruppenführer mit mindestens 5 Jahren Erfahrung als Fahrzeugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr von Gemeinden/ Städten mit mehr als 15.000 Einwohnern oder von einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr und der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 4.2 bzw. 4.1 Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 4.2 bzw. 4.1 sein. Er ist Hauptansprechpartner für den AG.c) Qualifikation BrandwacheDie weitere Brandwache vor Ort muss ein Truppführer bzw. Truppmann mit der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 2.2 bzw. 2.1 und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 2.2 bzw. 2.1 sein.d) Qualifikation BrandschutzhilfskraftDie Brandschutzhilfskraft muss die Sachkundeunterweisung nach § 34a GewO mit zusätzlicher Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 nachweisen.Es werden folgende Betriebszeiten des Theaters unterschieden:a) RegelbetriebDer Regelbetrieb umfasst die tägliche Betriebszeit von Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 1:00 Uhr an 46 Wochen im Jahr. Außerordentliche Änderungen dieser Regelbetriebszeiten sind z. Bsp. bei Premierenfeiern, den jährlich internationalen Mai-Festspielen, dem Theaterfest oder der Biennale möglich, werden aber frühzeitig abgesprochen.b) TheaterferienAn die hessischen Sommerferien angepasst, sind jährlich 6 Wochen Theaterferien, in denen der gesamte Proben- und Spielbetrieb eingestellt ist. Lediglich die Verwaltung und in einzelnen Werkstätten wird von montags bis freitags weitergearbeitet. Die angepassten Betriebszeiten sind dann von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr.Ein reguläres Dienstleistungsjahr besteht aus 46 Wochen Regelbetrieb und 6 Wochen Theaterferienbetrieb an insgesamt 364 Tagen (am 24.12. ist das Theater geschlossen).c) Sonderbetrieb (z. Bsp. Corona-Pandemie)In Zeiten, in denen der Regelbetrieb aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich bzw. nur eingeschränkt möglich ist, sind die Dienstzeiten den dann unter den Umständen möglichen Betriebszeiten individuell anzupassen.In der Corona-Pandemie-Zeit änderten sich die Betriebszeiten häufig. Das Gebäude war eingeschränkt für Bauarbeiten und zum Teil für Probenbetrieb geöffnet. Es ist voraussichtlich nach den Theaterferien im September 2021 mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs - in zunächst eingeschränkter Form - zu rechnen.Ein Jahr Sonderbetrieb besteht aus 52 Wochen pro Jahr. Die Wochenstunden für das zum Einsatz kommende Personal belaufen sich auf 76 Stunden, welche an 6 Tagen (7:00 bis 21:00 Uhr jeweils Montag bis Freitag sowie 9:00 bis 15:00 an Samstagen) zu erbringen sind.Folgende optionale Leistungen können in Betracht kommen:a) im RegelbetriebBei Sonderveranstaltungen, z. Bsp. dem jährlich stattfindenden Theaterfest, kann sich ausnahmsweise die Anzahl der erforderlichen Brandwachen erhöhen. Für diese Sonderveranstaltungen besteht die Option, dass nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) zusätzliche Brandwachen zu stellen sind.Des Weiteren kann es durch Personalwechsel oder Ausfall vorkommen, dass kein geschultes Theaterpersonal des AG als Brandschutzhilfskraft eingesetzt werden kann. Für diese Ausnahmefälle besteht die Option, dass auch die Brandschutzhilfskraft nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) durch den Auftragnehmer zu stellen ist.b) in den TheaterferienAusnahmsweise können in den Theaterferien auch teilweise am Samstag zwischen 7:00 bis 19:00 Uhr Bauarbeiten und Probenbetrieb stattfinden, so dass dann ein Einsatz der Brandwachen erforderlich wird. Für diese Ausnahmen besteht die Option, dass ein Einsatzteam nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) durch den Auftragnehmer zu stellen ist.