Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, 13TEI04095 Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI04095
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt/Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bahn.de
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation, 13TEI04095
Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der VS, Planungsleistung für Verkehrsplanung, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung
Bahnhof Friedberg
Planungsleistungen der Gewerke Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung, Technische Ausstattung und Gebäudeplanung
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Bf Friedberg, Modernisierung und Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.schuessler-plan.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabeder Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnisbzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). DesWeiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bahnhof Friedberg
Anpassung des Honorars, durch die Erhöhung der Anrechenbarenkosten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE8 Mecklenburg-Vorpommern
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.schuessler-plan.de
NT23: Anpassungen der Ausschreibung (Wiederholung)
Mit den neuen Erkenntnissen der geotechnischen Untersuchungen, wurde der Zustand der Personenunterführung als sehr kritisch bewertet und die geplanten Bauarbeiten an der Personenunterführung, die das Einschneiden von Wänden beinhaltet hat und damit einen statischen Eingriff in das Bauwerk bedeutet hätte, mussten zum Zeitpunkt der erfolgten Veröffentlichung vollständig aus den Unterlagen entnommen werden. Damit musste der Bauphasenplan, die Bauzeiten in der Ausschreibung und alle dazugehörigen Unterlagen komplett überarbeitet werden, die zu dem Zeitpunkt der Verschiebung großteilig abgeschlossen waren.