Neubau Filtration KA Oberursel VE 03 – EMSR-Technik Referenznummer der Bekanntmachung: T2021-08
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel (Taunus)
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bso-oberursel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Filtration KA Oberursel VE 03 – EMSR-Technik
Offenes Verfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A
Die Kläranlage Oberursel ist für eine Belastung mit 75.000 EW ausgelegt. Zur sicheren Einhaltung der Phosphor - Ablaufwerte soll die Anlage um eine Flockungs - Filtrationsstufe erweitert werden.
Kläranlage Oberursel, Hinter der Krebsmühle 1, 61440 Oberursel (Taunus)
Die Kläranlage Oberursel ist für eine Belastung mit 75.000 EW ausgelegt. Zur sicheren Einhaltung der Phosphor - Ablaufwerte soll die Anlage um eine Flockungs - Filtrationsstufe erweitert werden. Die für die Erweiterung vorgesehene Fläche grenzt nordwestlich an das derzeitige Kläranlagengelände an.
Die Beschickung der Filtration erfolgt über ein neu zu errichtendes Zwischen - Pumpwerk. Der Standort des Zwischen- Pumpwerks ist an der östlichen Ecke des Kläranlagengeländes. Die neue Druckleitung verläuft parallel zum Urselbach bis zum neuen Maschinengebäude.
Die Filtration besteht im Wesentlichen aus dem Maschinengebäude und dem Filtergebäude. Die Zugabe von Flockungsmittel erfolgt aus der bestehenden Fällmittelanlage in das Zwischen- Pumpwerk.
Zur Einleitung des gereinigten Abwassers in den Urselbach sowie als Entlastungskanal für die beiden Regenüberlaufbecken ist ein Ablaufkanal mit einer neuen Einleitstelle geplant.
Die Erweiterungsfläche liegt an der Grenze des Überflutungsbereichs des Urselbachs. Das Gelände wird im Zuge der Baumaßnahme angeschüttet und mit einer Winkelstützwand zum Gewässer hin abgegrenzt. In den Gewässer - Randstreifen / die Überflutungsflächen darf, auch während der Bauarbeiten, nicht eingegriffen werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintrag in das Berufs- bzw. Handelsregister
Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrages der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzung erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird.
Die Bieter müssen ihre Eignung hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachweisen. Hierfür sind folgende Eignungsnachweise dem Angebot zwingend beizulegen:
Entweder Nachweise aus
a) in einem anerkannten Register eines Mitgliedstaates der Europäischen Union
oder eines nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten
Vertragsstaates oder
b) in einem Präqualifikationsregister der Hessischen Auftragsberatungsstelle Hessen e.V., der DIHK Service GmbH oder des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. oder
c) in einem anderen Bundesland oder bei einem öffentlichen Auftraggeber nach
§ 98 Nr. 4 GWB zugänglichen Register soweit der Nachweis nicht älter als ein Jahr ist, oder
- Eigenerklärung zur Eignung für nicht präqualifizierte Unternehmen bzw.
- EEE Einheitliche Europäische Eigenerklärung, sowie
- Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
- Verzeichnis Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
- Nachunternehmerleistungen
- Sicherheitshinweise für Fremdfirmen
- Erklärung „Vergabesperre“
- Erklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt
- Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung
- Vom Wirtschaftsprüfer bestätigter Nachweis eines Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre < 3,5 Mio €/a
- 3 bestätigte Referenzen für EMSR-Technik auf Kläranlagen (Abnahme 2017-2021)
3 bestätigte Referenzen für EMSR-Technik auf Kläranlagen (Abnahme 2017-2021)
Abschnitt IV: Verfahren
Bau & Service Oberursel, Oberurseler Straße 54, 6144 Oberursel (Taunus)
Gem. § 14 EU VOB/A Absatz 1 sind Bieter bei der Angebotsöffnung nicht zugelasssen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibungsunterlagen können auf der eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E55734482 unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt eingesehen und heruntergeladen werden.
Es besteht keine Pflicht zur Registrierung auf der Vergabeplattform. Über Änderungen der Vergabeunterlagen, Nachsendungen, Bieterfragen, Antwortschreiben u. ä. werden Sie jedoch nur bei vorheriger Registrierung automatisch unterrichtet. Andernfalls sind Sie verpflichtet, sich eigenständig die erforderlichen Informationen zu verschaffen.
Es werden nur elektronisch abgegebene Angebote akzeptiert. Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die eVergabe Plattform https://www.subreport.de/E55734482 der Vergabestelle zu übermitteln. Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein.
Soweit dem Angebot die geforderten Unterlagen und Nachweise nicht beiliegen, sind diese auf Anforderung innerhalb der von der Vergabestelle hierfür benannten Frist nachzureichen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren.
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Tagen bei der Vergabestelle gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätesten bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nichtabhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen von§160 GWB vorliegen. Ferner wird auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]