Erweiterung Core Infrastruktur 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: ekom21-2021-0022
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35398
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Adresse des Beschafferprofils: www.ekom21.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34134
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ekom21.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Core Infrastruktur 2021
Die ekom21 ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und
erbringt für ihre Verbandsmitglieder moderne Informations- und
Kommunikationsdienstleistungen (IuK) aller Art.
Bei der ekom21 wird eine zentrale Core Infrastruktur betrieben, die sich primär aus Extreme(Avaya) Systeme zusammensetzt. Die bestehende Systemlandschaft ist an der Leistungsgrenze angelangt. Bedingt durch erhöhten Bedarf an Bandbreiten im zentralen Netzinfrastrukturbereich vordringlich im Rahmen der Digitalisierung muss die bestehende Infrastruktur ergänzt, bzw. ausgebaut werden. Da die Systeme sich in die bestehende Landschaft integrieren müssen, können nur Systeme der Firma Extreme verbaut werden.
Parallel dazu muss auch die Firewall-Infrastruktur weiter ausgebaut werden. Auch hier gilt die Abhängigkeit von den bestehenden Systemen und der Security Vorgaben der ekom21.
Die Anforderungen an die zu beschaffenden Komponenten sind
in der Vergabeunterlagen im Detail beschrieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung des Unternehmens über die Befähigung und
Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 VgV),
2. Eigenerklärung des Unternehmens zu Ausschlussgründen
(insbes. zu §§ 123, 124 GWB), den besonderen
Auftragsbedingungen sowie den Abschlusserklärungen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten
Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die
unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
1. Eigenerklärung zum Unternehmen mit aussagekräftiger
Darstellung des Unternehmens insbesondere im Hinblick auf
den ausgeschriebenen Auftrag (Kenndaten und Kennzahlen,
aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und
Marktpositionierung etc.).
2. Erklärung des Unternehmens, dass für den Fall des
Zuschlags eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit
den aufgestellten Mindeststandards für die
Dauer der Vertragslaufzeit abgeschlossen wird bzw. - falls
bereits vorhanden - eine solche besteht und für die Dauer der
Auftragsausführung aufrechterhalten wird.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie
den Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen
Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten
3 Geschäftsjahre.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten
Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die
unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff.
VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a.
HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die
Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten
Eignungsnachweisen entsprechen.
Aufgrund der mitgeteilten Informationen (Kenndaten und
Kennzahlen, aktuelle Geschäftsbereiche,Tätigkeitsfelder und
Marktpositionierung etc.) darf kein Anlass zu Zweifeln bestehen,
dass das Unternehmen in der Lage ist, den ausgeschriebenen
Auftrag ordnungsgemäß ausführen zu können.
Zu III.1.2.2) - Eigenerklärung zur Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung:
Gefordert ist eine marktübliche Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen
Union zugelassenen Versicherer durch die je Schadensfall
Versicherungsschutz in Höhe von mindestens jeweils:
— [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden und
— [Betrag gelöscht] EUR für Vermögensschäden.
Die sonstigen Bedingungen des Versicherungsschutzes
müssen den allgemeinen Bedingungen innerhalb des
Großkunden- und Konzerngeschäfts der in der Europäischen
Union zugelassenen Versicherer entsprechen. Die
Haftpflichtversicherung muss für die gesamte Dauer der
späteren Vertragsausführung aufrechterhalten werden.
Bescheinigungen über die Versicherung, z. B. in Form der
Versicherungspolice oder einer schriftlichen Bestätigung der
Versicherung, dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Soweit sich
aus der Versicherungspolice oder der schriftlichen Bestätigung
der Versicherung erkennen lässt, dass der Bieter über eine
gültige und ungekündigte Berufs- oder
Betriebshaftpflichtversicherung, die die geforderten
Mindeststandards erfüllt, verfügt, dürfen diese Dokumente älter
als 6 Monate sein. Bescheinigungen in anderer als deutscher
Sprache müssen in einer Übersetzung in das Deutsche
vorgelegt werden. Der Bewerber steht für die Richtigkeit der
Übersetzung ein. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, führt
dies zwingend zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1. Eigenerklärung aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl
der fest angestellten Beschäftigten des Unternehmens in den
letzten 3 Jahren ersichtlich ist [Eigenerklärung zur
Personenkennzahlen].
2. Eigenerklärung zum Datenschutz und zur IT-Security aus der
ersichtlich ist, welche Maßnahmen zum Datenschutz und zur
IT-Security im Unternehmen für den ausschreibungsrelevanten
Bereich angewendet werden [Erfassungsformular - Erklärung
zu Datenschutz und IT-Security].
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und
Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
3. Nachweis über die Zertifizierung als autorisierter Partner des
Herstellers der angebotenen Produkte einschließlich der
Berechtigung zum Vertrieb der angebotenen Produkte in der
Bundesrepublik Deutschland. Die Zertifizierung muss vom
Hersteller ausgestellt sein. [Erfassungsformular - Erklärung zum
Partnerstatus].
Die weiteren Einzelheiten zu den Bedingungen und
Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen zur Tariftreue und zum
Mindestentgelt nach dem Hessischen Vergabe- und
Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12.07.2021, (GVBl. S.338) mit
dem Angebot einzureichen haben. Die Verpflichtungserklärung
bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter,
Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland
beschäftigt sind und die Leistung im
EU-Ausland erbringen.
Zu den geforderten Nachweisen werden für alle geforderten
Erklärungen Erfassungsformulare zur Verfügung gestellt, die
unter Beachtung der Ausfüllhinweise zu verwenden sind.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen können längstens bis zum 05.11.2021, 10.00 Uhr,
gestellt werden.
Alle in der Bekanntmachung oder in der Vergabeunterlage
geforderten Unterlagen (Nachweise, Erklärungen und sonstige
Dokumente) müssen — soweit bei dem betreffenden Nachweis
nicht ausdrücklich anders angegeben — fristgerecht und in der
vorgegebenen Form — z. B. unter Verwendung der
Erfassungsformulare — mit dem Angebot eingereicht werden.
Zusätzlich zu den in der Vergabebekanntmachung getroffenen
Vorgaben gelten die für dieses Vergabeverfahren aufgestellten
Bewerbungsbedingungen, die Teil der elektronisch
bereitgestellten Vergabeunterlagen sind.
Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird
auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur
auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an
dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine
Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist
oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.