Modernisierung der Ausstattung Command Center / SOC Referenznummer der Bekanntmachung: KfW-2021-0022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6974310
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://kfw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Modernisierung der Ausstattung Command Center / SOC
Der ausgeschriebene Leitstand ist ein Gesamtwerk bestehend aus Medienmöbeln, Hardware und Software, welcher die effiziente Überwachung des IT-Betriebs unterstützt sowie eine effiziente IT-Notfallbewältigung ermöglicht. Im Leitstand müssen die, innerhalb der KfW verfügbaren, Statusinformationen zum IT-Betrieb gebündelt und für die Überwachung durch die Mitarbeiter übersichtlich und flexibel dargestellt werden. Der ausgeschriebene Leitstand folgt im Hinblick auf die Inneneinrichtung der Räume, der Möblierung, der Software und der Hardware inkl. optischer und akustischer Alarmierungsfunktionen einem integrierten Gesamtansatz, der ein effizientes und störungsfreies Zusammenwirken aller eingesetzten Komponenten und den damit im Zusammenhang stehenden Hard- und Software-Schnittstellen gewährleistet.
Der ausgeschriebene Leitstand ist für den unterbrechungsfreien 7/24/365 Einsatz im Mehrschicht-Betrieb ausgelegt. Die Leitstand-Arbeitsplätze genügen dabei hohen Anforderungen in Bezug auf Ergonomie, Stabilität und Langlebigkeit. Dazu gehören u.a.
- Optimale Ausleuchtung der Arbeitsplätze für ermüdungsfreies Arbeiten
- Darstellung auf blendfreien Großbildmonitoren
- Höhenverstellbare Kontrollraum-Pulte
- Kontrollraum-Pult mit integrierten Arbeitsplatzmonitoren für mehr Arbeitsfläche
- Ergonomische 24h Operatorstühle für ermüdungsfreies Arbeiten
- Optimierung der Kontrollraum-Möbel für mehr Stauraum
Die geforderten Komponenten werden vom Auftragnehmer in folgenden Räumen montiert und realisiert:
- Technikraum
- Command Center Raum
- Notfall- und Krisenraum
- SOC Raum
- Pausenraum
Der ausgeschriebene Leitstand ist ein Gesamtwerk bestehend aus Medienmöbeln, Hardware und Software, welcher die effiziente Überwachung des IT-Betriebs unterstützt sowie eine effiziente IT-Notfallbewältigung ermöglicht. Im Leitstand müssen die, innerhalb der KfW verfügbaren, Statusinformationen zum IT-Betrieb gebündelt und für die Überwachung durch die Mitarbeiter übersichtlich und flexibel dargestellt werden. Der ausgeschriebene Leitstand folgt im Hinblick auf die Inneneinrichtung der Räume, der Möblierung, der Software und der Hardware inkl. optischer und akustischer Alarmierungsfunktionen einem integrierten Gesamtansatz, der ein effizientes und störungsfreies Zusammenwirken aller eingesetzten Komponenten und den damit im Zusammenhang stehenden Hard- und Software-Schnittstellen gewährleistet.
Der ausgeschriebene Leitstand ist für den unterbrechungsfreien 7/24/365 Einsatz im Mehrschicht-Betrieb ausgelegt. Die Leitstand-Arbeitsplätze genügen dabei hohen Anforderungen in Bezug auf Ergonomie, Stabilität und Langlebigkeit. Dazu gehören u.a.
- Optimale Ausleuchtung der Arbeitsplätze für ermüdungsfreies Arbeiten
- Darstellung auf blendfreien Großbildmonitoren
- Höhenverstellbare Kontrollraum-Pulte
- Kontrollraum-Pult mit integrierten Arbeitsplatzmonitoren für mehr Arbeitsfläche
- Ergonomische 24h Operatorstühle für ermüdungsfreies Arbeiten
- Optimierung der Kontrollraum-Möbel für mehr Stauraum
Die geforderten Komponenten werden vom Auftragnehmer in folgenden Räumen montiert und realisiert:
- Technikraum
- Command Center Raum
- Notfall- und Krisenraum
- SOC Raum
- Pausenraum
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Modernisierung der Ausstattung Command Center / SOC
Ort: Buxtehude
NUTS-Code: DE939 Stade
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.