RV Reifenlogistik für die Hessische Polizei Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0008-2021-0037
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65197
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
RV Reifenlogistik für die Hessische Polizei
Rahmenvertrag Reifenlogistik für die Hessische Polizei (Flottenlösung)
Hessisches Polizeipräsidium für Technik
Willy-Brandt-Allee 20
65197 Wiesbaden
Beschaffung, Montage, Lagerung, Entsorgung, Reinigung, Hol-/ Bringservice, Mobile Fitting von (Komplett-) Rädern, Neureifen (keine Runderneuerten und keine "new-old-stock"), Zubehör und Felgen für
a) den Saisonalen Wechsel von Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt
b) den Nicht-Saisonalen Wechsel, bei Verschleiß oder Beschädigung nebst zugehörigen kaufmännischen Leistungen
Gesamtvolumen 40.000 Stück
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vergabesperre
- Eigenerklärung gemäß § 124 GWB (beigefügter Vordruck)
- Erklärung über den "Gesamtumsatz" des Unternehmens und über seinen Umsatz bei der Herstellung bzw. Lieferung von Waren, die Gegenstand der Ausschreibung sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (beigefügter Vordruck)
- Referenzliste über vergleichbare Lieferungen bevorzugt an
andere öffentliche Bedarfsträger mit Angaben zu den
Ansprechpartnern inkl. Telefonnummer (beigefügter Vordruck).
Der Aufftraggeber behätl sich vor, eine Begutachtung der
Referenzen/Referenzobjekte ohne Benachrichtigung des
Bieters durchzuführen.
- Erklärung zu "Gütesicherungsmaßnahmen/
Qualitätssicherungssystemen". Darin ist anzugeben, welche
Gütesicherungsmaßnahmen wärhend der Produktion, welche
Maßnahmen zur Gütesicherung bei der Endprüfung, welches
Qualitätssicherungssystem angewandt wird/werden.
Vorhandene Qualitätsmanagement-Zertifikate, z.B. gemäß DIN
EN ISO 9001, sind vorzulegen; dies gilt auch für Vorlieferanten
sowie Subunternehmer (beigefügter Vordruck)
- Darstellung des "Firmenprofils" mit Angaben zu
Mitarbeiterzahl, Fertigungsstätten, technischer Ausstattung
sowie Anzahl und Qualifikation der mit dem Lieferauftrag
verantwortlichen betrauten Mitarbeiter (beigefügter Vordruck).
Unternehmensdarstellung, mit folgenden Mindestangaben
- Bezeichnung des Unternehmens, Branche, Rechtsform, Struktur Niederlassungen, verbundene Unternehmen,
- Organigramm, hierarchischer Aufbau
- Mitarbeiterzahl nach Bereichen (z.B. Verwaltung / Vertrieb / Servicenetz)
Bei Reifendienstanbietern zusätzlich:
- Darstellung des bestehenden Servicenetzes;
- visualisierte Darstellung der Flächenabdeckung des Bundeslandes Hessen (eine bloße Auflistung der Servicebetriebe genügt nicht)
Bei Fuhrparkmanagementanbietern zusätzlich:
- Darstellung bestehender Kooperationen im Bereich Reifendienst
- (vertraglich gebundene Händler, assoziierte Händler etc.)
- visualisierte Darstellung der Flächenabdeckung des Bundeslandes Hessen
- (eine Auflistung der Kooperationspartner genügt nicht)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren
Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese
bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen
Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den
Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und
zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die
Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die
bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmer im
EU Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland
erbringen.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der
Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt
ergebene Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von
einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehemer
zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter unterliegt mit Abgabe seines Angebotes den
Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134
GWB). Die Weitergabe von Aufträgen an Nachunternehmer
sind die Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) zugrunde zu legen. Sofern der Bieter
beabsichtigt, Aufträge an Nachunternehmer weiterzugeben,hat
er dies in seinem Angebot kenntlich zu machen. Wird der Bieter
in die engere Wahl für die Zuschlagsentscheidung gezogen,
behält sich der Auftraggeber vor, von diesem vor
Zuschlagserteilung die Vorlage einer Nachunternehmer- und
Verpflichtungserklärung zu verlangen. Der Auftraggeber
veröffentlicht diese Bekanntmachung auch auf der
Vergabeplattform www.vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.