Beschaffung eines NHR Storage-Systems für das Hochschulrechenzentrum der Technischen Universität Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: A 301-21-153
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64289
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: +49 6151 / 16-24553
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.tu-darmstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines NHR Storage-Systems für das Hochschulrechenzentrum der Technischen Universität Darmstadt
Beschaffung eines NHR Storage-Systems für das Hochschulrechenzentrum
der Technischen Universität Darmstadt
Technische Universität Darmstadt Karolinenplatz 5 64289 Darmstadt
Das neu zu beschaffene Storage-Teilsystem (Details siehe Abschnitt "A I.2.3") muss daher
zum aktuell installierten Storage- und Compute-System (Lichtenberg II Cluster) kompatibel sein
und performant angebunden werden. Darüber hinaus muss das hier zu beschaffene Storage-
System zusätzliche Infiniband-Switche und eine Neuverkabelung enthalten bzw. abdecken.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich
unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten
Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei
Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Der/die Bieter/Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer
Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind zwei Konstellationen zu
unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif.
III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum
Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG bereits im Angebot die Art und den
Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben
(Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem diese
aU/NU mit Name und Anschrift benennen und nachweisen, dass sie auf die Mittel
des/der aU(s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die
Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in
welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n)
Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während
der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften diese anderen
Unternehmen/ Nachunternehmer bereits im Angebot mit Name und Anschrift
benennen und auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im
Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen
Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe
bereits mit dem Angebot vorzulegen.
In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem
Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n)
übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist
in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des
Auftraggebers vorzulegen.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die
Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 2.) (siehe nachfolgend) sowie einen
Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht
vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der
ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder
Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes;
andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des
Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem
Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für
den Eingang der Angebote nichtälter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123,
124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Nachunternehmererklärung;
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlagvorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO
iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Angabe des Nettogesamtumsatzes des Bieters und des Nettoumsatzes des Bieters
mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren;
2) Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen
Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem
Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für
Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensereignis. Zur Absicherung
etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers.
Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen
der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine
Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung
mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Darstellung von mindestens drei (3) geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die jeweils nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen. (Je Referenz Art drei Referenzen.)
Art:
1) System-Lieferung und Installation in vergleichbarer Größenordnung
2) Hardware-Instandhaltung und Software-Pflege
Umfang: Siehe Datei "Referenzen" auf der Vergabeplattform.
Bei Bietergemeinschaften sind ebenfalls mindestens 3 Referenz(en) anzugeben, aus denen die Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft hervorgeht. Die Referenzen müssen nicht zwingend von der Bietergemeinschaft selbst erbracht worden sein. Referenzen eines oder mehrerer Mitglieder der Bietergemeinschaft genügen. Bei dem Einsatz von Unterauftrag-nehmern können auch Referenzen des Unterauftragnehmers angegeben werden.
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft
unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1
GWB getroffen wird.
Es gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG). Daher haben die Bieter/
Bietergemeinschaften mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und
Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem HVTG abzugeben. Der
Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor
Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber
hinaus die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen
Aufträgen nach dem HVTG anfordern
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
-
Bekanntmachungs-ID: CXS0YDQYYHX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland