Wartungs- und Supportvertrag NetApp Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-135
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwv-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wartungs- und Supportvertrag NetApp
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen betreibt insgesamt 7 NetApp Systeme, von denen
2 Systeme als Metro Cluster ausgeführt werden, an 4 Standorten, wobei die Metrocluster in zwei getrennten Räumlichkeiten an einem Standort untergebracht sind.
Landeswohlfahrtsverband Hessen
Fachbereich 102
Ständeplatz 6-10
34117 Kassel
Der Vertrag beginnt am 01.01.2022 und endet am 31.12.2024. In diesem Zeitraum muss die Wartungsleistung erbracht werden.
Da einige Systeme noch über den 1.1.2022 hinaus in Wartung sind werden die erst nach und nach in den Vertrag aufgenommen. Alle aufgeführten Systeme sollen zum Vertragsabschluss aber einheitlich in der Wartung enden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen; insbesondere Fragenkataloge im Leistungsverzeichnis
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Sämtlcihe Kommunikation sowie die Einreichung von Angeboten etc. erfolgt ausschließlich über das Vergabemanagementsystem eHAD der Auftragsberatungsstelle Hessen. Lediglich im Rahmen der Eignungsprüfung und der fachlichen Angebotswertung können andere elektronische Medien (eMail) genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)