Gesundheit Nordhessen Holding AG, Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/00089
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergaberecht.expert
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schriesheim
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69198
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vergaberecht.expert
Abschnitt II: Gegenstand
Gesundheit Nordhessen Holding AG, Sicherheitsdienstleistungen
Sicherheitsdienstleistungen 2022/2023 für die Gesundheit Nordhessen Holding AG
Gesundheit Nordhessen Holding AG Mönchebergstraße 48 E 34125 Kassel, Klinikum Kassel GmbH, Betriebsstätte: Ludwig-Noll-Krankenhaus Dennhäuser Straße 156 34134 Kassel, ZMV Zentrum für medizinische Versorgung GmbH Mönchebergstraße 41-43 34125 Kassel, Reha-Zentrum im Klinikum Kassel GmbH, Betriebsstätte: Reha-Zentrum GmbH Wilhelmshöher Allee 91 34121 Kassel, SWA GmbH, Betriebsstätte: SWA Lindenberg Faustmühlenweg 31 34123 Kassel, ökomed GmbH Mönchebergstraße 41 34125 Kassel, Krankenhaus Bad Arolsen, Betriebsstätte : Bad Arolsen Große Allee 50 34454 Bad Arolsen, Kreiskliniken Kassel GmbH, Betriebsstätte: LKK Hofgeismar Liebenauer Straße 1 34369 Hofgeismar, Kreiskliniken Kassel GmbH, Betriebsstätte: LKK Wolfhagen Am kleinen Ofenberg 1 34466 Wolfhagen
Sicherheitsdienstleistungen 2022/2023 für die Gesundheit Nordhessen Holding AG in Form von
- Objektschutz für die Gebäude,
- Empfangsservice,
- Gebäudeschutz,
- Gebäudesicherheit,
- Streifendienst.
Der Vertrag kann durch den Auftraggeber um ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungsoption muss durch den Auftraggeber sechs Monate vor regulärem Ablauf des Vertrages ausgeübt werden.
Die Auftraggeberin wird maximal fünf Bewerber auswählen und zur Angebotsabgabe auffordern. Sollten nach Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge mehr als fünf geeignete Bewerber festgestellt werden, werden die Bewerber anhand der nachfolgenden, aus den Eignungskriterien entnommenen Auswahlkriterien ermittelt:
Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers mit Benennung eines Ansprechpartners gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
Hierbei soll insbesondere auch auf die Erfahrungen bei
- Bewachungsdienstleistungen,
- Streifen- und Alarmdienstleistungen,
- Interventionen,
- Investigationen,
- Veranstaltungsdienstleistungen.
eingegangen werden. Jeder Bewerber kann bis zu fünf geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen in den letzten höchstens drei Jahren angeben.
Es erfolgt eine Bewertung der vom Bewerber benannten Referenzen anhand der vorstehend benannten und nachgewiesenen Aspekte. Lässt sich einer dieser Aspekte bei der jeweils benannten Referenz anhand der vom Bewerber vorgelegten Erklärung mit "ja" beantworten, wird dies mit zehn Punkten bewertet. Maximal zu erreichen sind 50 Punkte pro benannter geeigneter Referenz, d.h. insgesamt maximal 250 Punkte. Anhand der Punktebewertung wird eine Rangfolge in absteigender Punktezahl gebildet. Die ersten fünf Bewerber in der Rangfolge mit der höchsten Punktzahl werden ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Erlaubnis Bewachungsgewerbe gemäß § 44 Abs. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Erlaubnis Bewachungsgewerbe: Nachweis über die Erlaubnis zur Durchführung der gewerbsmäßigen Bewachung gem. § 34 a Gewerbeordnung nach § 44 Abs. 2 VgV.
- Eintragung Handelsregister gemäß § 44 Abs. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis der Eintragung in das Handelsregister nach § 44 Abs. 1 VgV.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen): Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in angemessener Höhe besteht gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV. Als Mindestdeckungssumme gelten für Personen- und Sachschäden [Betrag gelöscht] EUR, für Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR.
- Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz im Tätigkeitsbereich gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz und gegebenenfalls den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags der letzten drei Geschäftsjahre gemäß § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV
Einzureichende Unterlagen:
- Erklärung über geeignete Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV.
- Angabe der technischen Fachkräfte gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV.
- Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
- Erklärung über die Ausstattung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV.
- Angabe zu Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV.
Grundanforderungen werden an das eingesetzte Wach- und Sicherheitspersonal gestellt und sind nachzuweisen:
- Mindestalter 21 Jahre;
- Höchstalter 60 Jahre;
- volle körperliche und geistige Belastbarkeit;
- regelmäßig, in den Bereichen Deeskalation, Kommunikation, Psychologie, Eingriffs- und Sicherheitstechniken und Recht, geschultes Personal, angeglichen an die Ausbildungs- und Schulungsschwerpunkte im Privatrecht, der hessischen Polizei;
- sicheres, deeskalierendes Auftreten;
- gepflegte Erscheinung/Dienstkleidung (Anzug und Krawatte);
- gute Umgangsformen;
- eintragsfreies Führungszeugnis;
- abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf;
- Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift;
- Fähigkeit zur selbständigen Abwicklung einschlägiger Vorgänge (z. B. Wachbucheintrag: Meldung bzw. Veranlassung von Abhilfemaßnahmen bei besonderen Vorkommnissen);
je nach Einsatzverwendung:
- Meister/in für Schutz und Sicherheit oder gleichwertiger Ausbildung;
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit;
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft - IKH;
- Sicherheitskraft mit einem Grundlehrgang von mind. 40 Unterrichtsstunden bzw. einer IHK-Sachkundeprüfung § 34a der GwO mit mindestens 3jähriger Berufserfahrung im Sicherheitsgewerbe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 123 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 123 GWB.
- Eigenerklärung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe des § 124 GWB nicht vorliegen gemäß § 48 Abs. 1 VgV, § 124 GWB.
- Einverständnis gemäß § 16 Abs. 6 VgV (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Einverständnis gemäß § 16 Abs. 6 VgV mit einer Angebotsfrist von 14 Kalendertagen ab Aufforderung zur Angebotsabgabe
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRHYY0B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Information zur Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt: § 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]