Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr zu/von Schwimmbädern und Turnhallen Referenznummer der Bekanntmachung: 1300 V 126/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36037
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr zu/von Schwimmbädern und Turnhallen
Landkreis Fulda, Schülerbeförderung Gelegenheitsverkehr zu/von Schwimmbädern und Turnhallen
Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose.
Schwimmbad Hünfeld / Freibad Hünfeld / Freibad Petersberg
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben:
Schwimmbad Hünfeld / Freibad Hünfeld / Freibad Petersberg
Das Los 1 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte:
1. Grundschule Steinbach - Matthäusschule
2. Grundschule Brughaun - Ritter-von-Haune-Schule
3. Grundschule Michelsrombach - Mittelpunktschule
4. Grunschule Rasdorf - Hrabanusschule
5. Grundschule Großentaft - Grundschule Hessisches Kegelspiel
6. Grundschule Eiterfeld - Grundschule im Eitratal
7. Lichtbergschule Eiterfeld
8. Grundschule Mackenzell
9. Grundschule Steinau - Wendelinusschule
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2026 nach Ablauf des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Schwimmbad Ulsterwelle Hilders / Schwimmbad Bischofsheim
Landkreis Fulda, Landkreis Rhön-Grabfeld
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben:
Schwimmbad Ulsterwelle Hilders / Schwimmbad Bischofsheim
Das Los 2 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte:
1. Grundschule Eckweisbach
2. Grundschule Tann - Eberhardschule
3. Grundschule Wüstensachsen
4. Grundschule Hettenhausen - Astrid-Lindgren-Schule
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2026 nach Ablauf des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Schwimmbad Esperanto Fulda
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben:
Schwimmbad Esperanto Fulda
Das Los 3 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte:
1. Lüdertalschule Großenlüder
2. Biebertalschule Hofbieber
3. Grundsuchle Großenlüder - St. Georg Schule
4. Johannes-Kepler-Schule Neuhof
5. Grundschule Müs - Grundschule am Langenberg
in Verbund mit Friedrich-von-Bodelschwinghschule Großenlüder
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2026 nach Ablauf des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Rosenau Fulda / Freibad Petersberg
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben:
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Rosenau Fulda / Freibad Petersberg
Das Los 4 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten der folgenden Schulstandorte:
1. Grundschule Hosenfeld - Vogelsbergschule
2. Grundschule Bimbach
3. Grundschule Dipperz - Bonifatiusschule
4. Grundschule Neuhof - Schlossschule
5. Grundschule Hattenhof - Grundschule am Rippberg
6. Don-Bosco-Schule Künzell
7. Grundschule Margretenhaun - Keltenwallschule
8. Grundschule Pilgerzell - Florenbergschule
9. Grundschule Poppenhausen
10. Albert-Schweitzer-Schule Neuhof
11. Von-Galen-Schule Eichenzell
12. Johannes-Hack-Schule Petersberg
13. Grundschule Eichenzell
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2026 nach Ablauf des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Bieberstein und Turnhalle Hofbieber / Weyhers / Hosenfeld
Landkreis Fulda
Der Gelegenheitsverkehr stellt die Schülerbeförderung für Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Fulda im Rahmen des freigestellten Schulverkehrs zu und von dem lehrplanmäßigen Schwimm- und Sportunterricht dar. Kreisschülerinnen und Kreisschüler müssen für die Teilnahme an dem Schwimmunterricht zu und von Schwimmbädern befördert werden. Ebenfalls sind Gelegenheitsfahrten erforderlich, wenn der Sportunterricht nicht am Schulstandort stattfinden kann. Hier müssen die Schülerinnen und Schüler zu Turnhallen anderer Schulen befördert werden.
Der Landkreis Fulda beabsichtigt zum Schuljahr 2022/23 für die Dauer von vier Schuljahren (01.08.2022 - 31.07.2026) die nachfolgenden Beförderungsleistungen zu vergeben:
Sportbad Ziehers Fulda / Freibad Bieberstein und Turnhalle Hofbieber / Weyhers / Hosenfeld (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten)
Das Los 5 beinhaltet die Gelegenheitsfahrten des folgenden Schulstandortes:
1. Grundschule Langenbieber (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten)
2. Grundschule Dietershausen - Theotrichschule (Schwimmbad- und Turnhallenfahrten)
3. Grundschule Hettenhausen - Astrid-Lindgren-Schule (Turnhallenfahrten)
Der Vertrag hat eine Vertragslaufzeit vom 01.08.2022 bis zum 31.07.2023 (Schuljahr 2022/23). Hiernach verlängert er sich automatisch bis zu dreimal um jeweils ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht durch den Auftraggeber fristgerecht bis zum 30.04. eines Jahres gekündigt wird. Der Vertrag endet somit spätestens am 31.07.2026 nach Ablauf des Schuljahres 2025/26, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Bei dem freigestellten Schulverkehr handelt es sich um die für die Schülerinnen und Schüler unentgeltlich durchgeführte Beförderung mit Kraftfahrzeugen für den Auftraggeber zum Unterrichtsort, die nach § 1 Nr. 4 d der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des PBefG freigestellt sind (Freistellungs-Verordnung vom 30. August 1962, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. Mai 2012 (BGBl. I S. 1037)).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Die Beförderungsleistungen sind ausschließlich von Unternehmern durchzuführen, die im Besitz einer gültigen Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG) sind. Der Auftraggeber behält sich vor, diese Genehmigung vor Auftragserteilung vorlegen zu lassen.
- Als Fahrpersonal dürfen nur Personen eingesetzt werden, die eine gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nach § 48 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) besitzen. Auf die genannte Fahrerlaubnis kann verzichtet werden, sofern das Fahrpersonal im Besitz der Führerscheinklasse D oder D1 (zzgl. Schlüsselzahl 95) ist.
- Der Bieter dokumentiert die fachliche Eignung mit Vorlage der Eintragung im Handelsregister durch eine schriftliche Eigenerklärung mit Registernummer oder einen aktuellen Handelsregisterauszug (Kopie oder Ausdruck aus dem elektronischen Register).
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Erklärung über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, durch eine schriftliche Eigenerklärung oder durch eine schriftliche Bestätigung durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer.
- Nachweis der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft durch eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft.
- Der Bieter hat eine Betriebshaftpflichtversicherung/Berufshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt über eine schriftliche Eigenerklärung oder eine Versicherungsbescheinigung der zuständigen Versicherung.
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
- Eigenerklärung zur Erfüllung der im Anforderungskatalog des Bundesministeriums für Verkehr genannten Anforderungen (Eigenerklärung KOM)
- Benennung von mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Aufträge mit mindestens einem Großraumbus (min. 14 Sitzplätze, zzgl. Fahrer) hinsichtlich der Durchführung der sicheren Schülerbeförderung im Rahmen von Gelegenheitsfahrten (Schwimmbad-/Turnhallenfahrten) in den letzten drei Jahren in einem Flächenlandkreis, unter Angabe der Leistungsorte und der Ansprechpartner vor Ort (Referenzliste).
Nachweise können in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR), als Einzelnachweise oder vorläufig als Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter als Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) vorgelegt werden.
Präqualifikationsnachweise werden zugelassen und anerkannt, wenn sie in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine kurze Darstellung des Unternehmens mit Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorischer Gliederung, Leistungsspektrum, Niederlassungen, Gründungsjahr, Personalstruktur, Kooperation mit anderen Unternehmen ist formlos beizufügen (Muster Darstellung_UN).
Beabsichtigt der Bieter zur Erfüllung der Leistung eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu bilden, ist das Formblatt 234 vorzulegen. Nimmt der Bieter zur Erfüllung der Leistung Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, ist das Formblatt 235 vorzulegen.
Als Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird neben der Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation (Präqualifikationsverzeichnis) auch vorläufig die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) bzw. für nationale Bieter die Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) akzeptiert.
Die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist von nationalen Bietern vorzulegen.
Ggf. Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesamt-schuldnerisch haftend.
Datenschutzhinweis:
Gemäß DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens die uns zur Verfügung gestellten personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen diesbezüglich kann der zuständige Sachbearbeiter geben.
Corona-Hinweis an Bieter:
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, im Hinblick auf die Corona-Pandemie Bedingungen, Vorbehalte usw. in Ihrem Angebot oder einem Begleitschreiben zu formulieren. Dies führt aufgrund vergaberechtlicher Vorgaben i. d. R. zu einem Ausschluss Ihres Angebots. Uns ist bewusst, dass es aufgrund der Corona-Pandemie zu Beeinträchtigungen Ihrer Leistung kommen kann. Allerdings sind Sie in diesen Fällen durch die Regelungen der VgV und des BGB geschützt. Dies betrifft je nach Fallkonstellation beispielsweise die Verlängerung von Ausführungsfristen oder die Befreiung von Leistungspflichten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]