DL Sachbearbeitung Bundesprogramme Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-LR-005
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rentenbank.de
Abschnitt II: Gegenstand
DL Sachbearbeitung Bundesprogramme
Dienstleister Sachbearbeitung Bundesprogramme
Landwirtschaftliche Rentenbank Hochstraße 2 60313 Frankfurt am Main
Die Rentenbank vergibt im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) Förderungen, unter anderem in Form von Zuschüssen und Darlehen, nachfolgend "Bun-desprogramme" genannt.
Grundlage der Förderungen sind Richtlinien des BMEL. Die aktuelle Richtlinie ist die Richtlinie zur "Investitionsförderung im Rahmen des Investitions- und Zukunftsprogramms für die Landwirtschaft" vom 05. März 2021. Das Programm ist vorerst auf vier Jahre bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die Zuwendung wird gewährt als direkter Zuschuss in Verbindung mit einem zinsgünstigen Programmkredit der Rentenbank.
Für die dauerhafte Unterstützung bei der Abwicklung dieser Bundesprogramme soll ein externer Dienstleister beauftragt werden.
Durch die Gestaltung des Antragsprozesses, die haushaltsrechtlichen Restriktionen sowie Schwankungen im Antragseingang durch punktuell sehr starke Nachfrage kommt es zu regelmäßig zu Arbeitsspitzen. Kapazitäten für diese Arbeitsspitzen können nicht permanent durch interne Mitarbeiter vorgehalten werden, da es sonst zu Leerläufen zwischen Antragsrunden und Auszahlungsspitzen kommen würde.
Mit diesem Vergabeverfahren sucht die Rentenbank einen Dienstleister, der bei der Bearbeitung von Neuanträgen und Auszahlungen permanent und insbesondere bei Arbeitsspitzen unterstützt.
Nähere Erläuterungen zum Auftragsgegenstand finden sich im Vertragsentwurf und den weiteren Vergabeunterlagen.
Zwei Verlängerungsoptionen um jeweils weitere sechs (6) Monate nach Ablauf der Vertragslaufzeit, bis spätestens zum 31.12.2025.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt anhand der vorgelegten Unternehmensreferenzen.
Eine für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft eingereichte Unternehmensreferenz wird anhand folgender Unterkriterien bewertet:
- Vergleichbarkeit der Dienstleistung (bis zu 7 P.)
- Auftragswert (netto) (bis zu 3 P.)
Die für den Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft pro Referenz maximal erreichbare Punktezahl beträgt dabei 10 Punkte.
Siehe Anlage 3 der Teilnahmebedingungen unter "Bewertungsmatrix für die Auswahl der Bewerber".
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zu erfüllende Eignungs- und Mindestanforderungen (sonst ggf. Ausschluss):
Bewerbergemeinschaften (BG) sind zugelassen, es ist dann ein gemeinsamer Teilnahmeantrag (TNA) auszufüllen. Verschiedene Nachweise und Erklärungen sind von allen Mitgliedern der BG gesondert zu erbringen. Geforderte Eigenerklärungen der Mitglieder der BG bzw. von weiteren Unternehmen können im TNA vom bevollmächtigten Vertreter stellvertretend für alle Mitglieder abgegeben werden.
Einsatz von weiteren Unternehmen:
In Eignungsleihe
Der Bewerber kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen der Fähigkeiten Ressourcen/ Mittel von dritten Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe).
Die Bewerber/ die BG müssen in diesem Fall nachweisen, dass sie auf die Mittel des/ der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können (vgl. Verpflichtungserklärung Anlage 1 der Teilnahmebedingungen)
Die Eignung dieser dritten Unternehmen muss anhand derjenigen Eignungsnachweise nachgewiesen werden, die der Bewerber/ die BG anstelle eigener Eignungsnachweise angibt. Im TNA sind Hinweise zu finden, welche Unterlagen vorzulegen sind.
Der Bewerber/ die BG kann bzgl. der Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 letzter Satz VgV).
Nimmt der Bewerber/ die BG die Kapazitäten eines anderen Unternehmens bzgl. der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, so müssen der Bewerber/ die BG und das andere Unternehmen für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam haften (Verpflichtungserklärung Anlage 1 der Teilnahmebedinungen).
Auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise ist im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/ diesen anderen Unternehmen stammen.
Ohne Eignungsleihe
Soweit Bewerber oder BG beabsichtigen, Nachunternehmer (NU ohne Eignungsleihe) einzusetzen, sind diese spätestens vor Zuschlagserteilung zwingend zu benennen.
Auskünfte gemäß GWB
Der Bewerber/ jedes Mitglieder einer BG/ jeder Eignungsleihgeber hat die nachfolgenden Erklärungen gemäß GWB abzugeben.
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung zu § 124 GWB, ggf. Nachweise für eine Selbstreinigung gemäß § 125 GWB
- Mindestlohnerklärung (Anlage 2 der Teilnahmebedingungen)
Sollten die genannten Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen, wird der Auftraggeber einzelfallbezogen entscheiden, ob ein Ausschluss des Bewerbers nach Prüfung der Ausschlussgründe vom weiteren Verfahren geboten ist.
Handels-/Partnerschaftsregister
Der Bewerber/ der bevollmächtigte Vertreter der BG hat die folgenden Eigenerklärungen abgeben. Im Fall einer BG ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied der BG abzugeben.
- Bestätigung, dass der Bewerber/ die jeweiligen Mitglieder der BG im Handels-/ Partnerschaftsregister eingetragen ist/ sind (Auszug ist im Auftragsfall vorzulegen) oder Angabe der Rechtsform und des bevollmächtigtes Vertreters des Unternehmens.
Bei Unternehmen mit einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union sind die jeweiligen Handels-/ Partnerschaftsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU vorzulegen.
1. Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung) bzw. die Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020).
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit folgenden Haftungssummen (Mindestanforderung) bzw. die Erklärung, im Auftragsfall eine entsprechende Haftpflichtversicherung abzuschließen:
- mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden
- mindestens 1,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden.
1. Unternehmensreferenzen (Eigenerklärung)
Erfahrungsnachweis des Bewerbers/ Unternehmens in Form der Benennung von mindestens zwei Referenzprojekten innerhalb der letzten drei Jahre (ab 15.11.2018), welche im Hinblick an die Anforderungen für Antragssachbearbeitung und Prüfung des Verwendungsnachweise im Rahmen eines Zuwendungsprogramms für eine Förderbank (siehe Bewertungsmatrix) vergleichbar sind.
Es sind mindestens zwei Referenzprojekte zu benennen, um die Mindestanforderungen zu erfüllen. Zu den Referenzen sind jeweils folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner mit Kontaktdaten)
- Art und Umfang der Dienstleistung (Darstellung der erbrachten Dienstleistungsaufgaben, insbesondere zu Anzahl und Bearbeitungstiefe der erbrachten Leistungen)
- Kurze Beschreibung des Projekts mit Angaben über Herausforderungen, Arbeitsschwerpunkte und erbrachte Leistun-gen
- Auftragswert (netto)
- Projektzeitraum / Referenzdauer
2. Notfallkonzept (Eigenerklärung)
Vorhandensein eines IT-Notfallkonzepts und eines Business Continuity Management (BCM)-Konzepts, die der jeweiligen Betriebssituation angemessen sind und auf dem Stand der Technik aufbauen. Das BCM-Konzept orientiert sich bei der Durchführung bspw. an ISO 22301 (BCM) oder BSI 100-4.
3. Infrastruktur (Eigenerklärung)
Vorhalten einer IT-Infrastruktur und Arbeitsplatzinfrastruktur (inkl. Telefon), um per Remote-Desktop-Verbindung auf die Systeme der Rentenbank zugreifen zu können.
Zu 1. Unternehmensreferenzen (Eigenerklärung)
Mindestens zwei Referenzprojekte innerhalb der letzten drei Jahre (ab 15.11.2018), welche im Hinblick an die Anforderungen für Antragssachbearbeitung und Prüfung der Verwendungsnachweise im Rahmen eines Zuwendungsprogramms für eine Förderbank vergleichbar sind.
Dabei müssen insgesamt mindestens folgende Referenzinhalte abgedeckt sein:
- Erfahrung in der Abarbeitung im Bereich Kreditvergabe oder vergleichbar.
o Auftrag muss mindestens ein Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (Auftragswert netto) umfasst haben
oder die Referenzdauer muss mindestens 3 Jahre betragen haben.
Hinweis: In Bezug auf die Referenzdauer gilt, dass die Beauftragung nach dem 15.11.2018 erfolgt sein oder - wenn die Beauftragung vor diesem Datum liegt - bis heute andauern muss. Referenzen, die nach dem 15.11.2018 beauftragt und noch nicht abgeschlossen sind, dürfen nur eingereicht werden, wenn sie bereits sechs Monate laufen.
- Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber.
o Auftrag muss mindestens ein Gesamtvolumen von [Betrag gelöscht] Euro (Auftragswert netto) umfasst haben
oder die Referenzdauer muss mindestens 3 Jahre betragen haben.
Hinweis: In Bezug auf die Referenzdauer gilt, dass die Beauftragung nach dem 15.11.2018 erfolgt sein oder - wenn die Beauftragung vor diesem Datum liegt - bis heute andauern muss. Referenzen, die nach dem 15.11.2018 beauftragt und noch nicht abgeschlossen sind, dürfen nur eingereicht werden, wenn sie bereits sechs Monate laufen.
Hinweis: Eine Referenz kann sowohl als Nachweis für die Erfahrung in der Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber als auch im Rahmen der Kreditsachbearbeitung abdecken.
Zu 2. Notfallkonzept (Eigenerklärung)
Vorhandensein eines IT-Notfallkonzepts und eines Business Continuity Management (BCM)-Konzepts, die der jeweiligen Betriebssituation angemessen sind und auf dem Stand der Technik aufbauen. Das BCM-Konzept orientiert sich bei der Durchführung bspw. an ISO 22301 (BCM) oder BSI 100-4.
Zu 3. Infrastruktur (Eigenerklärung)
Vorhalten einer IT-Infrastruktur und Arbeitsplatzinfrastruktur (inkl. Telefon), um per Remote-Desktop-Verbindung auf die Systeme der Rentenbank zugreifen zu können.
Siehe Vertragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Verfahrenssprache ist deutsch. Das bedeutet insbesondere, dass die Teilnahmeanträge (und auch Angebote) in deutscher Sprache einzureichen sind und die Kommunikation mit dem Auftraggeber in deutscher Sprache erfolgt. Sofern ein fremdsprachiger Nachweis als Bestandteil der abzugebenden Unterlagen vorgelegt wird, ist neben dem Nachweis jeweils eine beglaubigte Übersetzung des Nachweises vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Für den Teilnahmeantrag ist ausschließlich das in den Vergabeunterlagen vorgesehene Formular sowie bei Bedarf die Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen zu verwenden.
Bewerber, die an dem Vergabeverfahren nach Erhalt der Vergabeunterlagen teilnehmen wollen, sind verpflichtet am e-Vergabe-Verfahren teilzunehmen. Die Bewerber haben sich über die Angabe einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung sowie einer elektronischen E-Mail-Adresse beim e-Vergabeportal DTVP zu registrieren.
Enthalten die Bewerbungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Fragen des Bewerbers zum Vergabefahren sind ausschließlich über das Kommunikationstool des e-Vergabeportals DTVP bis zum 01.11.2021 um 16 Uhr zu richten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach diesem Zeitpunkt eingehende Fragen nicht mehr zu beantworten.
Es werden insbesondere keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt. Von entsprechenden Kontaktaufnahmen ist Abstand zu nehmen. Dennoch erteilte Auskünfte etc. sind für das Verfahren unerheblich und werden nicht Bestandteil der Vergabeunterlagen. Für das Vergabeverfahren sind nur in Textform erteilte Auskünfte und/ oder Antworten maßgebend.
Die Bewerbungsfrist läuft am 15.11.2021 um 10:00 Uhr ab. Nach diesem Zeitpunkt eingehende Bewerbungen sind verspätet und werden nicht berücksichtigt. Entscheidend dabei ist der Eingang der Unterlagen, nicht der Zeitpunkt, zu dem das Versenden des Teilnahmeantrags gestartet wurde. Die Bewerbung ist über das e-Vergabeportal DTVP einzureichen.
Bitte berücksichtigen Sie einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf für die elektronische Übertragung Ihres Teilnahmeantrags.
Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen.
Bei elektronischer Übermittlung in Textform (§ 126b BGB) ist der Bewerber und die zur Vertretung einer Bewerbergemeinschaft berechtigte natürliche Person zu benennen. Fehlen diese Angaben, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Von der Vorlage weiterer als der beschriebenen Nachweise ist abzusehen. Weiterhin werden Firmenbroschüren nicht beachtet.
Für die Erarbeitung der Teilnahmeanträge und Angebote sowie die Beteiligung am Vergabeverfahren einschließlich der Verhandlungsgespräche wird keine Vergütung oder Kostenerstattung gewährt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9MR4M8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html