Erweiterung/Ausbau Krankenhausapotheke - Generalplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 6051-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60431
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markus-krankenhaus.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung/Ausbau Krankenhausapotheke - Generalplanungsleistungen
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine Erweiterung ihrer Krankenhausapotheke in der Liegenschaft in der Ginnheimer Landstraße in Frankfurt am Main.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Vorliegend beabsichtigt die Auftraggeberin eine Erweiterung ihrer Krankenhausapotheke in der Liegenschaft in der Ginnheimer Landstraße in 60487 Frankfurt am Main. Hierzu sollen im Bestand vorhandene und derzeit ungenutzte Flächen der Krankenhausapotheke zugeschlagen werden und sodann ein schlüssiges Gesamtkonzept für den Apothekenbetrieb erarbeitet und geplant werden.Gegenstand dieser Ausschreibungen sind demnach sämtliche im Generalplanungsvertrag und in der Projektbeschreibung näher definierten Planungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Erweiterung und dem Umbau der Krankenhausapotheke erforderlich sind oder werden. Die Beauftragung erfolgt sukzessive und stufenweise, wie aus anliegendem Vertragsentwurf ersichtlich. Ein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Leistungsstufe besteht nicht.
Mit dieser Ausschreibung wird zunächst nur die Leistungsstufe 1 beauftragt. Die Beauftragung der weiteren Leistungsstufen erfolgt sukzessive und stufenweise. Je nach Fortschritt kann sich der Leistungszeitraum hierdurch ggf. verändern (siehe Ziffer II.2.7). Es besteht kein Rechtsanspruch auf Abruf der jeweils nächsten Stufe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.