DSTW Donauwörth, GFK Meitingen-Mertingen.Los 1: Kabeltiefbau; Los 2: Signalausleger Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI32158
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
DSTW Donauwörth, GFK Meitingen-Mertingen.Los 1: Kabeltiefbau; Los 2: Signalausleger
Meitingen-Mertingen
Siehe II.1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
DSTW Donauwörth, GFK Meitingen-Mertingen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Meitingen-Mertingen
Siehe II.1.4.
lfd. Nr. 105 - LWL Montagearbeiten v.a. Gleisfeld
Die Ausführungsplanung bbIP-Zugangsnetz und die dahinterstehende Ausführungsplanung Datennetz hat sich mehrmals
geändert, da es die erste Ausführungsplanung bbIP-ZN und Datennetz bei einem Digitalen Stellwerk in Deutschland ist und
diese mit den Kollegen der Festnetzplanung mehrmals abgestimmt werden musste. Daraus resultiert eine geänderte
Ausführung der Kabelmontagearbeiten. Diese geänderten Kabelmontagearbeiten sind notwendig, damit bbIP (Parallelprojekt)
konform mit den aktuellen Planungsvorgaben installiert werden kann. bbIP ist zwingende Voraussetzung für die
Inbetriebnahme des DSTW Meitingen Mertingen.