2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45224
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE 28k Medienfreimachung Querbahnsteig Hbf München
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
46 - Bei der Änderung handelt es sich um die Vorbereitung der bereits errichteten Anlagen für die Übergabe der Anlagenverantwortung an den Betreiber.
46 - Bei der Änderung handelt es sich um die Vorbereitung der bereits errichteten Anlagen für die Übergabe der Anlagenverantwortung an den Betreiber.
Die in der Maßnahme beschriebenen Arbeiten wurden erst nach Errichtung der Anlagen auf Verlangen des zukünftigen Bereiber erforderlich. Ziel ist es, die bereits im Betrieb befindlichen Anlagen für die Übergabe an den Betreiber nach dessen Anforderungen zu überarbeiten und herzurichten, um im Anschluss eine Übergabe zu ermöglichen. Ein Auftragnehmerwechsel wäre mit einer sehr großen Einarbeitungszeit verbunden sowie hinsichtlich der Gewährleistungsansprüchen bedenklich. In beiden Fällen entständen zusätzliche Kosten für den AG, die einen Auftragnehmerwechsl unwirtschaftlich machen würden.