FW Buseck - StLF20 nach TRH20
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Buseck
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 35418
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.buseck.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bbs-planung.de
Abschnitt II: Gegenstand
FW Buseck - StLF20 nach TRH20
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt für die Ortsfeuerwehr Großen-Buseck ein Staffellöschfahrzeug (StLF20) nach TRH Staffellöschfahrzeug 20 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit TRH StLF 20:2020) zu beschaffen. Laut der vorgenannten Norm basiert das Fahrzeug vom Grundkonzept auf einem Mittleren Löschfahrzeugs MLF (frühere Normbezeichnung Staffellöschfahrzeug StLF 10/6) als technisch/taktisch selbständigem Löschfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, dessen Besatzung aus einer Staffel besteht. Das StLF 20 verfügt jedoch über einen größeren Löschwasservorrat sowie Allradantrieb, so dass es auch zur Löschwasserversorgung auf Verkehrswegen und in waldreichen Gebieten geeignet ist. Details sind der folgenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen
Gemeinde Buseck
Die Gemeinde Buseck beabsichtigt für die Ortsfeuerwehr Großen-Buseck ein Staffellöschfahrzeug (StLF20) nach TRH Staffellöschfahrzeug 20 in der zum Ausschreibungszeitpunkt gültigen Version (derzeit TRH StLF 20:2020) zu beschaffen.
Dabei sind Hauptangebote und Nebenangebote für Lagerfahrzeuge zugelassen.
Zu II.2.10) Nebenangebote gemäß Erläuterungen der Leistungsbeschreibung sind zugelassen. Darüber hinaus gehende Alternativangebote nicht.
Zu II.2.7) Die Angabe bezieht sich auf die maximale Lieferzeit, das Feld darf technisch nicht leer sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Vorlage Handelsregisterauszug
- Erklärung zur Tariftreue und Einhaltung des Mindestlohns;
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren (brutto)
Der Bieter muss mind. 5 Referenzen für vergleichbare Fahrzeuge seit 2018 nachweisen.
- Vorlage von vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren; Falls das Angebot in die engere
Wahl kommt, muss auf gesondertes Verlagen eine Bestätigung durch den Auftraggeber vorgelegt werden, dass die Leistungen auftragsgemäß erbracht wurden; Alternativ eine entsprechende Eigenerklärung;
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde;
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerberin Frage stellt;
- Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen
Der Auftrag wird nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Anbieter vergeben. Maßstab hierfür ist einerseits die Zertifizierung des Bieters nach ISO 9001 oder gleichwertig. Dem Angebot für Los 1 ist deshalb ein Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder gleichwertig beizulegen.
Zahlungsbedingungen gemäß Dokument 3_0
Abschnitt IV: Verfahren
Hamburg
Bieter sind nicht zugelassen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Auftragserteilung erfolgt nur bei Nichtüberschreiten des zur Verfügung stehenden Budgets sowie einer Freigabe durch den Fachausschuss. In diesem Falle erfolgt eine Aufhebung des Verfahrens; aus diesem Umstand können die Bieter keine Ansprüche herleiten.
Für diesen Auftrag stehen Fördermittel des Landes Hessen zur Verfügung. Die Förderrichtlinien (BSFRL) sind zwingend einzuhalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.