BM 06.22 – Bündel MTR-MTO; BÜW Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI54071
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
BM 06.22 – Bündel MTR-MTO; BÜW
BM 06.22 – Bündel MTR-MTO; BÜW
Raumlos 1: Bauüberwachung BM 06.22 PSS Rückstetten-Teisendorf, GE Teisendorf-Rückstetten GE Rumgraben-Traunstein GE PSS TE TS Traunstein-Lauter
Rückstetten-Teisendorf, Rumgraben-Traunstein, Traunstein-Lauter
Im Rahmen des Oberbauprogramms werden folgende Gleise, die Planschutzschicht (PSS) und die Tiefenentwässerung (TE) erneuert:
Raumlos 1
Rückstetten-Teisendorf GE PSS TE 5703-1 km 67,700 – km 69,405
G.016177798
VA: 16.05.22 ( 23:00) - 20.05.22 ( 04:30)
HA: 20.05.22 ( 22:00) – 28.05.22 ( 04:30)
NA: 28.05.2022 – 01.06.2022
Belastungsstopfgang:
07.09.2022 – 08.09.2022
Teisendorf-Rückstetten GE PSS TE 5703-2
km 69,44 – km 64,757
G.016177796
VA: 20.05.2022 – 27.05.2022
HA: 27.05.2022 - 16.06.2022
NA: 16.06.2022 – 26.06.2022
Belastungsstopfgang:
10.09.2022 – 12.09.2022
Rumgraben-Traunstein GE PSS TE 5703-1
km 46,354 – km 52,630
G.016177794
VA: 03.06.22 ( 23:30) – 16.06.22 ( 04:30)
HA: 16.06.22 ( 22:00) – 13.07.22 ( 05:00)
NA: 13.07.2022 – 27.07.2022
Belastungsstopfgang:
02.09.2022 – 05.09.2022
Traunstein-Lauter GE PSS TE 5703-1
km 57,00 – km 59,488
G.016177795
VA: 08.07.2022 – 13.07.2022
HA: 13.07.2022 – 22.07.2022
NA: 22.07.2022 – 28.07.2022
Die Baumaßnahme befindet sich in der Produktionsdurchführung München im Bereich des Netzbezirkes Freilassing. Die Baustellenumgebung der Bauabschnitte (freie Stecke) besteht aus Wald- und Wiesenflächen, sowie vereinzelt grenznahe Wohnbebauung. Zusätzliche Informationen zu den örtlichen Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen vermittelt. Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den Planunterlagen der Anlage 10 entnommen werden.
Die Ausführungen der Hauptarbeiten erfolgen in Vollsperrungen (Baugleis), Vor- und Nacharbeiten hauptsächlich in natürlichen Zugpausen. Detaillierte Angaben erfolgen im Zuge der
Betra-Besprechung bzw. der Betra-Erstellung sowie in Abstimmung mit dem Betrieb.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in örtliche
und betriebliche Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Die Teilnahme an Kabeleinweisungen, sowie anderen Begehungen und Besprechungen ist sicherzustellen.
Die Bauüberwachung hat für alle Besprechungen und Begehungen Protokolle anzufertigen.
Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer (AN) der DB Netz AG.
Zu überwachende Leistungen:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4
- Abfallmanagement gemäß Anlage 1.7
- Schweißüberwachung gemäß Anlage 1.5
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Bauüberwachungsleistungen für BM 06.22 Teisendorf Bf GE PSS TE Gl.602 Gl. 604
Teisendorf
Im Rahmen des Oberbauprogramms werden folgende Gleise, die Planschutzschicht (PSS) und die Tiefenentwässerung (TE) erneuert:
Raumlos 2
Teisendorf Bf GE PSS TE Gleis 602
G.016177054
VA: 11.07.22 ( 22:00) – 14.07.22 ( 05:00)
HA: 14.07.22 ( 22:00) – 24.07.22 ( 05:30)
NA: 24.07.22 ( 01:00) – 27.07.22 ( 05:00)
Belastungsstopfgang:
01.11.2022 – 03.11.2022
Teisendorf Bf GE PSS TE Gleis 604
VA: 24.07.2022 – 27.07.2022
HA: 27.07.22 ( 22:00) – 06.08.22 ( 05:00)
NA: 06.08.22 ( 01:00) – 08.08.22 ( 04:30)
Belastungsstopfgang:
01.11.2022 – 03.11.2022
Die Baumaßnahme befindet sich in der Produktionsdurchführung München im Bereich des Netzbezirkes Freilassing. Die Baustellenumgebung der Bauabschnitte (freie Stecke) besteht aus Wald- und Wiesenflächen, sowie vereinzelt grenznahe Wohnbebauung. Zusätzliche Informationen zu den örtlichen Verhältnissen werden bei der Kabeleinweisung bzw. anderen Begehungen vermittelt. Betriebliche und örtliche Verhältnisse können aus den Planunterlagen der Anlage 10 entnommen werden.
Die Ausführungen der Hauptarbeiten erfolgen in Vollsperrungen (Baugleis), Vor- und Nacharbeiten hauptsächlich in natürlichen Zugpausen. Detaillierte Angaben erfolgen im Zuge der
Betra-Besprechung bzw. der Betra-Erstellung sowie in Abstimmung mit dem Betrieb.
Den einschlägigen Vorschriften entsprechend, hat sich der AN alle Einweisungen in örtliche
und betriebliche Verhältnisse rechtzeitig zu beschaffen. Die Teilnahme an Kabeleinweisungen, sowie anderen Begehungen und Besprechungen ist sicherzustellen.
Die Bauüberwachung hat für alle Besprechungen und Begehungen Protokolle anzufertigen.
Ebenfalls sicherzustellen sind die erforderlichen Einweisungen aller mit der Durchführung der Bauarbeiten, Sicherung und sonstigen Arbeiten betrauten Auftragnehmer (AN) der DB Netz AG.
Zu überwachende Leistungen:
- Grundleistungen Bauvertragliche fachtechnische BÜW gemäß Anlage 1.1
- Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2
- Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3
- Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4
- Abfallmanagement gemäß Anlage 1.7
- Schweißüberwachung gemäß Anlage 1.5
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grund-lage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c
Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
-- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
-- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass sich der Bewerber/Bieter einem unbeschränkten Wettbewerb bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt;
-- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
-- Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen
vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich
und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
-- Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
-- Erklärung für Los 1, dass in den genannten Fachbereichen mind. nachfolgende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt waren:
1 BÜB Konstruktiver Ingenieurbau/Oberbau, 2 Fachbauüberwacher Ob, 1 Schweißüberwacher
-- Erklärung für Los 2, dass in den genannten Fachbereichen mind. nachfolgende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschl. Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt waren:
1 BÜB Konstruktiver Ingenieurbau/Oberbau, 1 Fachbauüberwacher Ob, 1 Schweißüberwacher
Referenznachweise des Bewerbers
Raumlos 1:
Der Bieter hat für den Bereich Bauüberwachung Oberbau eine vergleichbare Leistung als Referenz nach-zuweisen, die innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages vom Bieter abgeschlossen wurde.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Bauüberwachungsleistung Oberbau mit Überwachungsleistungen im Bereich Gleisbau
2. Mindestanforderung Baukosten > 1.5 Mio €
Zum Nachweis der geforderten Referenzen muss der Bewerber in den Tabellen des Teilnahmeantrags an den dort gekennzeichneten Leerstellen die jeweils erforderlichen Angaben zwingend eintragen. Ein Verweis auf Anlagen oder sonstige Erklärungen ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich erlaubt.
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
• BÜB KIB/ Oberbau (Los 1)
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzpro-jekte innerhalb der nachzuweisenden Berufserfahrung mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Qualifikationsanforderung:
1. Abschluss: Technisches Studium in der Fachrichtung Ingenieurbau (Dip.-Ing./ Dipl.Ing (FH)/ Msc oder vergleichbar
2. mind. 3 Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn
Als Nachweis sind Urkunde, Lebenslauf sowie eine Kopie des Befähigungsausweises nach Ril.809.0810V03 beizulegen. Anlage Nr.: 3.1.1 zum Teilnahmeantrag ist einzureichen.
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Bauüberwacher tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Bauüberwachungsleistung Oberbau mit Überwachungsleistungen im Bereich Gleisbau
2. Mindestanforderung Baukosten > 1.5 Mio €
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Gemäß den Vergabeunterlagen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Siehe III.1.3) dieser Bekanntmachung.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
--Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend und vollständig vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Bitte ergänzen Sie im Teilnahmeantrag alle Angaben (gelb markierte Felder), die vom Bewerber zu machen sind, sorgfältig und vollständig. Durch den Bewerber sind als Teilnahmebedingung alle Erklärungen/Nachweise, welche im Teilnahmeantrag gefordert sind, einzureichen. Fehlende Angaben können zum Ausschluss aus dem weiteren Vergabeverfahren führen.
Der Teilnahmeantrag ist bis zum genannten Schlusstermin, ausschließlich unter Verwendung des Formular des Teilnahmeantrags, bei der ausschreibenden Stelle des Auftraggebers einzureichen. Darüber hinaus gehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die Teilnahme am weiteren Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Bis zum Schlusstermin ist Ihr Unternehmen bzw. Ihre Bewerber- oder Bietergemeinschaft für das Einreichen der Teilnahmeanträge kostenfrei auf dem Vergabeportal der Deutschen Bahn AG unter https://bieterportal.noncd.db.de/portal/FAQ zu registrieren.
Bitte beachten Sie, auch wenn Sie schon registrierter Lieferant sind, ist für eine Bewerber- oder Bietergemeinschaft eine erneute Registrierung erforderlich.
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
— Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen / Nachweise erforderlich:
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen
1. DB Engineering & Consulting, Landsberger Str. 318, 80687 München
2. Ingenieur Peter Diepelt GmbH, Innaustraße 15, 83026 Rosenheim
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/
erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.