Vertrag zur Anwendungsbetriebsunterstützung und 2nd-level-Support für einen Sozialversicherungsträger Referenznummer der Bekanntmachung: ITSG-2021-0031
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE199033267
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heusenstamm
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 63150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.itsg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.smaby.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vertrag zur Anwendungsbetriebsunterstützung und 2nd-level-Support für einen Sozialversicherungsträger
Abschluss eines Vertrages zur Anwendungsbetriebsunterstützung und 2nd-level-Support für einen Sozialversicherungsträger
IT-Dienstleistungen zur Anwendungsbetriebsunterstützung und 2nd-level-Support für einen Sozialversicherungsträger
Erbringung von IT- Dienstleistungen mit folgenden Rollenprofilen:
- Rollenprofil 1: Supportmitarbeiter fachlicher Second-Level (Mitarbeiter)
- Rollenprofil 2: Supportmitarbeiter fachlicher Second-Level (Team Lead)
Dem Auftraggeber wird das Recht eingeräumt den Vertrag durch einseitige Erklärung zweimalig um jeweils weitere 12 Monate (Optionszeit) zu verlängern.
Mindestanforderungen bestehen in Bezug auf die erforderliche
Berufserfahrung der einzusetzenden Mitarbeiter
(Rollenprofil 1: Supportmitarbeiter fachlicher Second-Level)
(Rollenprofil 2: Supportmitarbeiter fachlicher Second-Level)
Gefordert wird zunächst ein Mindestmaß an Berufserfahrung, dessen Fehlen zum
Ausschluss des Angebotes führt. Darüber hinaus sind Kenntnisse und Erfahrungen des Mitarbeiters unter Bezugnahme auf § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV Gegenstand der qualitätsbezogenen Zuschlagswertung, da vorliegend die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter maßgeblichen Einfluss auf das Niveau der Auftragsausführung hat.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB mittels
des bereitgestellten Formblattes abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes
"Bieterkurzpräsentation" Angaben zu machen
• zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der
Angebotsabgabe beschäftigen Mitarbeiter
• Gesamtumsatz des Bieters aus den letzten drei abgelaufenen
Geschäftsjahren
• zum Umsatz des Bieters bezogen auf den Gegenstand seines
Angebots aus den letzten zwei abgelaufenen Geschäftsjahren
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer
Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden
mit einer Deckungssumme in Höhe von zwei Millionen Euro
sowie für Vermögensschäden in Höhe von fünfhunderttausend
Euro, als Dateiimport. - einzureichen.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes
Bieterkurzpräsentation Angaben zu machen über die
• Anzahl der Mitarbeiter mit Supporterfahrung im Gesundheitsund
Sozialwesen bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand
mit mehr als 150 Personentagen in den letzten 2 Jahren.
2) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes
Übersicht_Referenzen mindestens 2 Referenzprojekte aus
den letzten zwei Jahren über die Anwendungsbetriebsunterstützung und den 2nd-level-Support, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind, nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die
Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie
die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB
bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen
über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2,
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134,
135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB).