Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Durchlass (DL) Vollmerz, Kirch Göns, Darmstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44979
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Durchlass (DL) Vollmerz, Kirch Göns, Darmstadt
Kirch Göns
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Durchlass (DL) Kirch Göns
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU - DL Kirch-Göns
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Erneuerung Durchlass Kirch Göns
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Erneuerung Durchlass (DL) Kirch Göns
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
NT04: Zusätzliche Bauüberwachungsleistungen im Zusammenhang mit dem nachträglichen Anschluss der unbekannten Tiefenentwässerung an das neue Bauwerk.
Bei der Ausführung und Umsetzung der Baumaßnahme im Februar 2021 ist auf der Baustelle eine Tiefenentwässerung aufgefunden worden, welche aus den vorhandenen Bestandsplänen der DB Netz AG nicht bekannt war. Im Zuge der Baumaßnahme wurde die Tiefenentwässerung auf der Seite des neuen Durchlasses angeschlossen. Da der alte Durchlass zu dieser Zeit noch im Betrieb war, konnte die andere Seite der Tiefenentwässerung nicht angeschlossen werden. Der Anschluss der Tiefenentwässerung wird im November bzw. Dezember 2021 in einer bestehenden Sperrung auf der Strecke hergestellt. Diese Maßnahme ist durch die BÜW zu überwachen. Weiterhin sind die betriebliche Abstimmungen und Prozesse durchzuführen.
Ohne den Anschluss der Entwässerung an den bestehenden Durchlass kann der Oberbau nicht entwässern. Dies führt auf lange Sicht zu einer Schädigung des Oberbaus und ständigen zusätzlichen Aufwand und Kosten bei der Instandhaltung. Der Anschluss der Entwässerung ist für die Funktionsfähigkeit der Anlage unbedingt notwendig.