Lieferung und Montage einer Trinkwasser-Aufbereitungsanlage für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW) in Hattersheim Referenznummer der Bekanntmachung: RTW-EU-2021-VEAA2
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rtw-hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Montage einer Trinkwasser-Aufbereitungsanlage für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW) in Hattersheim
Im Rahmen der komplett betriebsfertigen Errichtung eines Wasserwerks als Ersatzwasserbeschaffungsmaßnahme für den Bau der RTW wird für die Hessenwasser GmbH & Co. KG folgende Einheit beschafft:
- Mehrstufige Trinkwasser-Aufbereitungsanlage mit einer Aufbereitungsleistung von 200 m³/h Trinkwasser mit folgendem Aufbereitungsverfahren: Enteisenung/Entmanganung, Umkehrosmose, Entsäurerung, Aufhärtung und Desinfektion am Standort D-65795 Hattersheim.
Weitere Angaben unter II.2.4
65795 Hattersheim
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Zur Durführung der Bauarbeiten für die RTW ist eine Ersatzwasserbeschaffungsmaßnahme erforderlich. Die Ersatzwasserbeschaffung wird durch die Errichtung eines Wasserwerks für die Hessenwasser GmbH & Co. KG am Standort D-65795 Hattersheim sichergestellt. Dieses Wasserwerk beinhaltet eine Aufbereitungsanlage, welche in einer neuen Stahlbauhalle integriert wird. In der vorliegenden Beschaffung handelt es sich ausschließlich um die Leistungen für die Lieferung und Montage der Trinkwasseraufbereitungsanlage. Die Errichtung der EMSR-Technik, NSHV-Anlage und der Automatisierung erfolgt bauseits.
Trinkwasseraufbereitungsanlage für 200 m³/h mit folgendem Verfahrenskonzept: Eisen-/Mangan-/Schwebstofffiltration -> Umkehrosmose -> Entsäuerung -> Aufhärtung -> UV-Desinfektion
- Eisen-/Mangan-/Schwebstofffiltration: 3 Stück Stahlfilter D=3m mit Filtersand
- Umkehrosmose: 3-straßige U/O-Anlage je Straße mit 135 m³/h Feed und 100 m³/h Permeat inkl. Anti-Scalant-Dosierung und CIP-Station
- Entsäuerung: 2-straßige Flachbettbelüftungsanlage je 200 m³/h
- Aufhärtung: 3 Stück Stahlfilter D=3m mit Jurakalk
- UV-Desinfektion: 2-staßige UV-Desinfektionsanlage je 200 m³/h
- Wasserbehälter als Pumpenvorlage, bzw. Speicherbehälter aus Polypropylen mit außenliegender Stahlaussteifung mit Volumen: 2 Stück je 55 m³, 1 Stück je 30 m³, 3 Stück je 70 m³, Höhe bis 5,8 m
- Pumpen mit Angabe Q[m³/h]/H[m]: 3 Stück Q135/H120, 1 Stück Q40/H10, 2 Stück Q200/H15, 2 Stück Q200/H85, 2 Stück Q320/H12, 2 Stück Q5/H20, 4 Stück Q70/H42, 1 Stück Q40/H40, 4 Stück Q5/H11
- Spülluftgebläse mit Luftleistung Q=565 m³/h bei p=700mbar
- Silo- und Verteilungsanlage für Kalkmaterial mit Silo D=3,2m, Austrags- und Fördersystem für 5.000kg/h sowie Verteilsystem auf die 3 o. g. Aufhärtungsfilter
- Komplette Anlagenverrohrung bis DN 500 aus Edelstahl 1.4571 inkl. Armaturen bis DN 500 (Hand- und E-Antriebe)
- Durchflussmessgeräte MID bis DN 250
- Lüftungstechnische Anlagen mit Luftfiltern, Sicherheitsventilen, Lüftungsverrohrung aus PP bis DN 500
- Luftentfeuchtungsanlage mit Sorptionsentfeuchter
- Lieferung, Aufstellung und betriebsfertige Montage der Komponenten in einer bauseits errichteten Stahlbauhalle mit Innenabmessungen L x B x H ca. 32 x 20,5 x 7,5 bis 10 m
- Die Errichtung der EMSR-Technik, NSHV-Anlage und der Automatisierung erfolgt bauseits.
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff.III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zwingend zu verwendeten Eignungsbogen vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter / die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/ die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist der Bewerbung beizulegen.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters / Mitglieds der Bietergemeinschaft:
(1) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen.
(2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis.
(3) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
(1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage)
zu (2): 3,0 Mio. € netto für den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Errichtung einer Trinkwasseraufbereitungsanlage) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle von Bietergemeinschaften werden die jeweilig erzielten Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Bewertung addiert.)
Es sind wertungsfähige Referenzen als verantwortlicher Vertragspartner mit folgenden Angaben zu allen Referenzen anzugeben:
Bieter / Bietergemeinschaften müssen mindestens drei wertungsfähige Referenzen mit dem Teilnahmeantrag einreichen, um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen. Eine Referenz ist wertungsfähig, wenn sie die nachfolgend genannten Mindestanforderungen erfüllt:
— Angabe der Bezeichnung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Name und Adresse des Referenzgebers und Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Telefonnummer (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes (Mindestanforderung für jede Referenz)
— Angabe zur Vergleichbarkeit der Referenz mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang. Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle folgende Leistung als vergleichbar an: Lieferung und Montage einer Trinkwasseraufbereitungsanlage mit mindestens 3 Aufbereitungs-Verfahrensschritten (wie z. B. Belüftung, Enteisenung/ Entmanganung, Nachentsäuerung, Aktivkohlefiltration, Aufhärtung, Desinfektion, etc.) und einer Aufbereitungskapazität von mindestens 80 m³/h. (Mindestanforderung für jede Referenz)Angabe des Beginns und Abschlusses der Leistungserbringung im Referenzprojekt. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht vor dem 01.01.2011 liegen und die Leistungserbringung muss abgeschlossen sein. (Mindestanforderung für jede Referenz)
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen über die oben genannten Anforderungen hinaus erfüllt:
1. Mindestanforderung A,
Trinkwasseraufbereitungsanlage mit mindestens einem Verfahrensschritt, der eine U/O Anlage mit einer Aufbereitungskapazität (Permeat) von mindestens 80 m³/h beinhaltet.
2. Mindestanforderung B,
Trinkwasseraufbereitungsanlage mit mindestens einem Verfahrensschritt, der eine Membrananlage mit einer Aufbereitungskapazität von mindestens 150 m³/h beinhaltet.
3. Mindestanforderung C,
Trinkwasseraufbereitungsanlage, die eine Aufbereitungskapazität von mindestens 200 m³/h beinhaltet.
4. Mindestanforderung D,
Trinkwasseraufbereitungsanlage, die eine Verrohrung aus Material Edelstahl mit einem Mindestdurchmesser von DN 300 beinhaltet.
Die zusätzlichen Mindestanforderungen können in einer oder mehreren Referenzen gleichzeitig nachgewiesen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
RTW Planungsgesellschaft mbHStiftstraße 9-1760313 Frankfurt am MainDeutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Eine Angebotslegung ist nur unter Verwendung der Angebotserklärung möglich, die bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden kann. Formlose Angebote werden nicht berücksichtigt. Der Eignungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften dürfen nur als solche anbieten. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 28.10.2021 bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]