AU31 – Ausschreibung Zwischenbauzustände Chemnitzer Viadukt (AO 031) Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46604
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
AU31 – Ausschreibung Zwischenbauzustände Chemnitzer Viadukt (AO 031)
AU31 – Ausschreibung Zwischenbauzustände Chemnitzer Viadukt
Chemnitz
Herstellung, Vorhaltung und Rückbau Behelfsbrücke Stahlfachwerkkonstruktion, Baustraßen, Verkehrsführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
AU31 - Ausschreibung Zwischenbauzustände Chemnitzer Viadukt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-52123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Chemnitz
Herstellung, Vorhaltung und Rückbau Behelfsbrücke Stahlfachwerkkonstruktion, Baustraßen, Verkehrsführung.
Nationale Identifikationsnummer: 20FEI46604
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01129
Land: Deutschland
Im Rahmen der Fortschreibung der Ausführungsplanung ergeben sich aus den Interims-Oberleitungsmasten höhere Schnittlasten, die zu einer Erhöhung der Lasteinwirkung auf die Behelfsbrücke an den Maststandorten führen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, die Auswirkungen der Lasterhöhung auf die Standsicherheit der Behelfsbrückenkonstruktion durch zusätzliche statische Berechnungen zu prüfen.
Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen können von den beauftragten nicht abgekoppelt geplant/ ausgeführt werden, sondern greifen inhaltlich und auch in Hinblick auf die Gewährleistung nahtlos ineinander.