7200072386: Rahmenvereinbarung Literaturversorgung Referenznummer der Bekanntmachung: 7200072386
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.giz.de
Abschnitt II: Gegenstand
7200072386: Rahmenvereinbarung Literaturversorgung
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für die Literaturversorgung und angrenzende Dienstleistungen zugunsten der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (giz) GmbH.
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5 65760 Eschborn Leistungsabrufe aus der Rahmenvereinbarung sind für alle innerdeutschen und weltweiten Standorte der GIZ möglich. Abrufe aus dem Inland werden an einen innerdeutschen GIZ Standort gesendet. Für Abrufe von ausländischen Standorten erfolgt die Lieferung gemäß dem Incoterm FCA Wareneingang der GIZ in Eschborn.
Die Leistung umfasst die Beschaffung von deutsch- und fremdsprachigen Printmedien aller Art. Dabei handelt es sich sowohl um Verlagsliteratur als auch um sogenannte "graue" Literatur, d.h. Veröffentlichungen von Institutionen, Organisationen, Verbänden, Hochschulen und weitere Quellen im In- und Ausland. Hinzu kommt die Beschaffung von Online-Medien wie elektronische Zeitungs-Abonnements per App, einzel- und mehrplatzbezogene E-Journals und E-Books, unternehmensweite IP-Zugänge sowie audiovisuelle Medien zum Beispiel auf DVD. Angrenzende Dienstleistungen umfassen die Abwicklung und Verwaltung der Zeitschriften- und Loseblattumläufe sowie die Verwaltung von Tages- und Wochenzeitungsabonnements und deren Zustellung.
Die Laufzeit der auszuschreibenden Rahmenvereinbarung soll im Januar 2022 spätestens jedoch mit Zuschlagerteilung beginnen und mindestens zwei Jahre andauern. Sie verlängert sich automatisch um max. zwei Mal jeweils ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht kündigt. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt damit vier Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB sowie § 19 MiLoG vorliegen
Eigenerklärung Unterauftragnehmer (falls zutreffend)
Eigenerklärung Bietergemeinschaft (falls zutreffend)
Handelsregisternummer/Handelsregisterauszug
Nettoumsatz von [Betrag gelöscht] EUR in den letzten drei Jahren im Bereich der ausgeschriebenen Leistung
- Nachweis von mindestens drei Referenzprojekten
-Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte sollte für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
- Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte sollte eine Laufzeit von min. zwei Jahren mit einem Auftragswert i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR p.a. aufweisen
- Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte sollte nachweisen, dass der Auftragnehmer Erfahrung mit der Konfektionierung von Literaturerzeugnissen hat.
- Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte sollte nachweisen, dass der Auftragnehmer Erfahrung mit Abwicklung und Verwaltung von Zeitschriftenumläufen hat.
- Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte sollte nachweisen, dass der Auftragnehmer Erfahrung mit Abwicklung und Verwaltung von Zeitschriftenabonnements hat
- Mindestens eins der drei geforderten Referenzprojekte sollte nachweisen, dass der Auftragnehmer zur Vorbereitung für Transporte ins außereuropäische Ausland, folgende Dokumente erstellt hat:
o Proforma-Rechnung
o Packliste
o Ausfuhrbegleitdokument
o Ursprungszeugnis
Der Auftragnehmer muss nachweisen, dass die Leistung der Transportvorbereitung mindestens 200-mal innerhalb einer Projektlaufzeit von maximal vier Jahren erbracht wurde.
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- Bestätigung dass der Bieter jährlich mindestens 100 Aufträge mit mindestens drei oder mehr der im Preisblatt benannten Literatursorten erbracht hat.
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- Bestätigung dass der Bieter in der Lage ist die vertraglich geforderten Dienstleistungen für den Export (insb. Lieferung, Verpackung, Exportformalitäten gem. Ziff. 7.2 des Dokuments "A5_Rahmenvereinbarung") zu erbringen. Zudem kann der Bieter, die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die geforderten Dienstleistungen für den Transport auf Anfrage der Auftraggeberin einer Referenz belegen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation findet ausschließlich über den Projektbereich des GIZ-Vergabemarktplatz statt.
Hinweis zur Auswertung:
Der Gesamtwertungspreis ergibt sich aus der Addition der Wertungspreise für die drei Abschnitte Art der Literatur, Dienstleistung und Dienstleistung_Ausland. Dieser Wertungspreis geht in die Wertung ein und wird zur Bestimmung der Reihenfolge der Bieter genutzt.
Die Leistungspunktzahl der einzelnen Bieter wird durch die Fachbewerter Nachhaltigkeit gemäß den im Dokument "B3_Kriterienkatalog Nachhaltigkeit" aufgeführten Kriterien und Bewertungsschema vergeben und fließt gemäß der im Dokument "A2_Bewerbungsbedingungen" angegebenen Formel in die Gesamtbewertung ein.
Für dieses Vergabeverfahren gilt die folgende Aufteilung:
- Leistung 30 % (Kriterienkatalog Nachhaltigkeit)
- Preis 70 %
Der Zuschlag erfolgt an den Bieter mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Bekanntmachungs-ID: CXTRYYRYDC2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.