Rahmenvereinbarung für den Druck der Bonushefte "Zahnersatz"
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE73 Kassel
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für den Druck der Bonushefte "Zahnersatz"
Rahmenvereinbarung für den Druck der Bonushefte "Zahnersatz"
Standort des Auftragnehmers.
Rahmenvereinbarung für den Druck und die Lieferung der Bonushefte „Zahnersatz“ für die von den gesetzlichen Krankenkassen beauftragte SVLFG mit einem Wirtschaftsteilnehmer
Bei dem unter Abschnitt II.1.7. Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) und Abschnitt V.2.4. Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.) handelt es sich um den geschätzten Gesamtauftragswert. Der genaue Auftragswert zu dem der Auftrag vergeben wurde, ist als Geschäftsgeheimnis des bezuschlagten Unternehmens einzustufen. Daher wird der endgültige Auftragswert nicht mitgeteilt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für den Druck der Bonushefte "Zahnersatz"
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA4 Detmold
Postleitzahl: 32758
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Es gilt § 135 Abs. 2 S.2 GWB, wonach die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung endet.