Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf der Kläranlage Weiterstadt Referenznummer der Bekanntmachung: 21-09-27-1200
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiterstadt
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64331
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Weiterstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Montabaur
NUTS-Code: DEB1B Westerwaldkreis
Postleitzahl: 56410
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Vergabeberatungsstelle.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung einer 4. Reinigungsstufe auf der Kläranlage Weiterstadt
Die Stadtwerke Weiterstadt betreiben die zentrale Kläranlage in Weiterstadt mit einer Ausbaugröße von 30.000 EW (Kläranlagengrößenklasse 4). Für die Kläranlage Weiterstadt werden im hessischen Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sehr niedrige P-Ablaufwerte von Pges,2h = 0,4 mg/l als Überwachungswert und Pges,24h = 0,2 mg/l als Monatsmittelwert der Eigenkontrolle gefordert. Diese schärferen Anforderungen werden ohne eine nachgeschaltete Flockungsfiltration nicht betriebssicher einhaltbar sein.
Neben dem Parameter Phosphor werden aktuell weitere Problemstoffe diskutiert, die nur durch eine zusätzliche Anlagentechnik erfolgreich aus den Kläranlagenabläufen entfernt werden könnten. Bei diesen Stoffen handelt es sich u.a. um Schwermetalle, Mikroplastik, hormonell wirksame Substanzen, Arzneimittelreste bzw. -abbauprodukte und Industriechemikalien. Diese sog. anthropogenen Spurenstoffe und Mikroverunreinigungen werden in Kläranlagen bisher ebenfalls nur teilweise abgebaut und tauchen in den Gewässern z. T. in hohen, für die dortige Flora und Fauna wirksamen Konzentrationen auf. Zur Reduzierung und Elimination dieser Stoffe finden Filtrationsverfahren, Adsorptions- und/oder Oxidationsverfahren Anwendung.
Im Rahmen einer Studie wurden die technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen für die Umsetzung einer 4. Reinigungsstufe zur weitergehenden Phosphor- und Spurenstoffelimination auf der Kläranlage Weiterstadt untersucht. Hierfür wurden die Betriebsdaten der Jahre 2016 bis 2018 ausgewertet und die zu behandelnde Wassermenge als maßgebender Auslegungsparameter festgelegt.
Im Ergebnis haben sich die Stadtwerke für eine technische Lösung entschieden, die aus einer Tuchfiltration, einem kombinierten Beschickungspumpwerk und Hochwasserpumpwerk sowie einer GAK-Filtration besteht. Die hierzu vorliegende Studie sieht die Möglichkeit eines stufenweisen Ausbaus vor, die in einer ersten Phase die Flockungsfiltration (Phosphorelimination) beinhaltet und in einer zweiten Phase die Ergänzung der GAK-Fitration (Spurenstoffelimination). Ggf. soll in einem dritten Ausbauschritt um eine Ozonbehandlung erweitert werden.
Weiterstadt
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
- für Freianlagenplanung (§ 39 HOAI),
- für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie
- für die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
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Für alle Planungsbereiche - ausgenommen Ozonierung - gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
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Für den Planungsbereich Ozonierung gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
1. Erfahrung des Bewerbers mit der Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen im Bereich des Neubaus, der Sanierung bzw. der Erweiterung von Kläranlagen anhand der angegebenen Referenzen, die die Mindestanforderungen an die Referenzen gemäß Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung erfüllen (80 %)
Durch die Einreichung von zusätzlichen Referenzen (über die Mindestanzahl hinaus, die ebenfalls den Mindestanforderungen entsprechen müssen) kann eine bessere Bewertung erzielt werden.
2. Einhaltung der geplanten Bauzeit und der geplanten Baukosten, wie sie sich aus den Referenzen ergeben (20 %).
Gegenstand der Ausschreibung sind Planungsleistungen
- für Freianlagenplanung (§ 39 HOAI),
- für Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) sowie
- für die Fachplanung Technische Ausrüstung (§ 55 HOAI).
Die Auftraggeberin beabsichtigt eine stufenweise Vergabe der Planungsleistungen.
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Für alle Planungsbereiche - ausgenommen Ozonierung - gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 4 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden.
In der Leistungsstufe 2 beabsichtigt die Auftraggeberin die Vergabe der Leistungsphasen 5 bis 9 nach HOAI sowie in diesen Phasen erforderlichen Besondere Leistungen.
Die auf die Leistungsstufe 1 aufbauenden Leistungen werden optional ausgeschrieben.
Auf die Beauftragung der weiteren Leistungen/Stufen besteht kein Rechtsanspruch.
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Für den Planungsbereich Ozonierung gilt:
In der Leistungsstufe 1 sollen die Leistungsphasen 1 bis 2 nach HOAI sowie die in diesen Phasen erforderlichen Besonderen Leistungen beauftragt werden..
Innerhalb der unter II.2.7 genannten Zeitspanne von 10 Monaten nach Auftragserteilung sind die Planungsleistungen so zu erbringen, dass die Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung binnen dieser Frist sichergestellt ist.
Die Termine für weitere Leistungen werden mit der Beauftragung der weiteren Leistungen festgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 123 GWB begründet sind.
2. Erklärung des Bewerbers, dass in der Person des Bewerbers oder durch ein Verhalten seiner Person oder durch das Verhalten einer Person, die dem Bewerber zuzurechnen ist, keine Ausschlussgründe nach § 42 Abs. 1 VgV in Verbindung mit § 124 GWB begründet sind.
3. Erklärung des Bewerbers, dass keine Abhängigkeiten von Ausführungs- und Lieferinteressen bestehen (gemäß § 73 Abs. 3 VgV). Gehört der Bewerber einer Gruppe von Unternehmen an, hat er mit seinem Teilnahmeantrag zu erklären, inwieweit er mit den weiteren Unternehmen verknüpft ist.
4. Erklärung des Bewerbers, dass bei der Ausführung der vertraglichen Leistung im Auftragsfall nicht die von der Scientology-Organisation verbreitete "Technologie von L. Ron Hubbard" angewendet, gelehrt oder in sonstiger Weise verbreitet wird.
5. Ist der Bewerber eine juristische Person, hat er mit seinem Teilnahmeantrag einen Handelsregisterauszug oder den Rechtsvorschriften seines Heimatstaates entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte gemäß vorstehenden Ziffern 1 bis 5 für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen auch vom Dritten abzugeben.
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die Dienstleistungen, die mit der ausgeschriebenen Planungsleistung vergleichbar sind, in den letzten drei Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV).
2. Erklärung, ob und hinsichtlich welcher Leistungen sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmer bedient, und dass die dann erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen (§ 47 Abs. 1 VgV).
3. Angaben des Teils des Auftrages, den der Bewerber unter Umständen an Dritte vergeben will.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären. Werden die Leistungen von einer Bietergemeinschaft angeboten, sind die Auskünfte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erklären. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Der Bewerber muss über eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, deren Deckungssumme
- für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR und
- für Sach- und Vermögensschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
- für Umweltschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR
beträgt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
Diese Mindestdeckungssummen müssen mindestens zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen.
Dies kann durch eine Bescheinigung der Versicherung nachgewiesen werden, dass die vorgenannten Versicherungssummen im Auftragsfall zur Verfügung stehen.
Die geforderten Nachweise sind in Textform einzureichen.
1. Auflistung der zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen unter Angabe der Namen und der jeweiligen Befähigung zur Berufsausübung (Qualifikation). Die Qualifikation ist durch Vorlage von Berufszulassungsurkunden bzw. Studiennachweisen oder sonstigen vergleichbaren Belegen nachzuweisen (§ 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV).
2. Erläuterung, aus der die Anzahl der Beschäftigten und deren Ausbildung der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Architekten, Ingenieure, Techniker etc.) hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3. Will sich der Bieter bei der Leistungserbringung eines Dritten bedienen, sind die Auskünfte auf Verlangen der Vergabestelle auch vom Dritten abzugeben.
Die vorgenannten Auskünfte sind mit dem Teilnahmeantrag zu erklären.
I. Mindestanforderung an die Bürogröße:
Planung - Bauüberwachung Ingenieurbau:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers über die unter Ziffer III.2.1) bezeichnete berufliche Qualifikation und über jeweils zwei Vertreter von mind. gleicher Qualifikation verfügen. In diesen Planungsbereichen (Objektplanung Ingenieurbauwerke) ist eine mind. 5-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachzuweisen.
Für einen stellvertretenden Bauüberwacher wird daneben die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung als gleichwertig anerkannt.
Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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Planung - Bauüberwachung Technische Ausrüstung:
Der Bewerber muss hinsichtlich der Person des Planers und des Bauüberwachers für die Anlagengruppen 4 und 7 über die unter Ziffer III.2.1) bezeichnete berufliche Qualifikation und über jeweils zwei Vertreter von mind. gleicher Qualifikation verfügen. In diesen Planungsbereichen (Fachplanung Technische Ausrüstung für Kläranlagen) ist eine mind. 5-jährige, einschlägige Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums nachzuweisen.
Für einen stellvertretenden Bauüberwacher wird daneben die Qualifikation durch eine abgeschlossene Ausbildung zum staatlich geprüften Techniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung in der Bauüberwachung als gleichwertig anerkannt.
Die geforderte Qualifikation muss zum Einreichungstermin für die Teilnahmeanträge vorliegen und ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
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II. Mindestanforderung an die Erfahrung des Bewerbers:
Der Bewerber hat seine besondere Erfahrung mit der Planung von Neubau-, Erweiterungs- oder Sanierungsmaßnahmen von Kläranlagen durch geeignete Referenzen nachzuweisen.
Geeignet sind solche Referenzen, die die nachfolgenden Anforderungen an die Vergleichbarkeit erfüllen und im Rahmen derer die Projekte kosten- und termingerecht abgewickelt wurden.
Es sind mindestens jeweils drei Referenzobjekte für die Objektplanung Ingenieurbau und die Fachplanung Technische Ausrüstung anzugeben, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:
Alle Referenzen müssen den Neubau, die Sanierung bzw. die Erweiterung von biologischen Reinigungsstufen auf Kläranlagen der Größenklasse 4 oder 5 zum Inhalt haben, hier mind. Leistungsphasen 2-4, anr. Kosten der KG 300+400 mind. [Betrag gelöscht] EUR netto.
- Davon müssen mind. 2 Referenzen (jeweils für die Objektplanung und die Fachplanung der Technischen Ausrüstung) den Neubau, die Sanierung bzw. die Erweiterung von biologischen Reinigungsstufen auf Kläranlagen der Größenklasse 4 oder 5 zum Inhalt haben, hier mind. Leistungsphasen 2-6 und 8. Für diese Referenzen muss der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.
- Davon darf sich max. 1 Referenz (jeweils für die Objektplanung und die Fachplanung der Technischen Ausrüstung) noch in der Bauausführung befinden.
- Davon muss jeweils mind. 1 Referenz die Planung einer 4. Reinigungsstufe (unter Nutzung der Technologie eines Tuchfilters oder einer Aktivkohle) zum Inhalt haben, hier mind. Leistungsphasen 2-4. Für diese Referenz muss der Abschluss der Lph 4 bis zur Vorlage einer genehmigungsfähigen Planung nach dem 01.01.2015 erfolgt sein.
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Der Bewerber hat darüber hinaus seine besondere Erfahrung mit der Planung und Bauüberwachung von vergleichbaren Bauvorhaben durch mindestens zwei geeignete Referenzen nachzuweisen, bei deren Umsetzung die Bauleistung nach den Regelungen der VOB bzw. VOB EU vergeben und realisiert wurde.
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Für alle Referenzen, bei denen der Abschluss der Lph 8 (alternativ die Inbetriebnahme) vorliegt, hat der Bewerber Auskunft darüber zu geben, wie sich die Bauzeit und die Baukosten entwickelt haben (Vergleich Ergebnisse der LP 3, LP 7 und nach Abschluss der LP 8). Abweichungen zwischen den Projektergebnissen und dem Kostenanschlag sowie der geplanten Bauzeit zum Zeitpunkt der Vergabe sind zu erläutern. Hinsichtlich aller Referenzen ist darzustellen, inwieweit die im Rahmen der Referenzobjekte erbrachten Leistungen von den zur Leistungserbringung vorgesehenen Personen erbracht worden sind.
Zu allen Referenzen hat der Bewerber den Namen, die Anschrift und die Kontaktdaten des Referenzgebers mitzuteilen.
Für die Referenzangaben können die vorbereiteten Listen (siehe Referenzbögen) genutzt werden. Die Referenzangaben sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Zugelassen ist, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen oder nach den EU-Richtlinien berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Ingenieur tätig zu werden. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe entsprechende Ingenieure benennen.
Der Auftraggeber wendet das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Teilnahmeantrags- und Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber/Bieter werden hierüber automatisch informiert. Es wird daher empfohlen, die Unterlagen mit Registrierung zu beziehen. Werden Teilnahmeantrags- oder Vergabeunterlagen anonym herunterladen, liegt die Information über die Aktualität dieser Unterlagen in der alleinigen Verantwortung des unregistrierten Bewerbers/Bieters.
2. Hinsichtlich der erbetenen Auskünfte zur Erfüllung der Teilnahmebedingungen steht ein Teilnahmeantrag als Formularvordruck zur Verfügung, den die Bewerber verwenden sollen. Die Verwendung des Formularvordrucks wird für die Erstellung des Teilnahmeantrages empfohlen, maßgeblich bleibt der Inhalt der EU-Bekanntmachung.
3. Anfragen von Bewerbern/Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform, per E-Mail oder Fax von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Anfragen sollen bis spätestens 10 Tage vor Ablauf der Einreichungsfrist für die Teilnahmeanträge bzw. Angebote gestellt werden.
4. Der Versand der Einladungen zum Verhandlungsgespräch und der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits-/Bietergemeinschaft aus mehreren Büros erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle mit dem Bewerber über die vom Bewerber angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
5. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
6. Die Teilnahmeanträge und die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen bis zum Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist elektronisch in Textform über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen.
7. Die Abgabe von schriftlichen Teilnahmeanträgen und/oder Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YJVR43F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle gemäß den Fristen des § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Tagen bei der unter VI. 4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zustellen.