ASG/91/209 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/26 Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0011
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/91/209 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/26
Betrieb und Wartung einer Grundwassereinigungsanlage (GWRA) für den Zeitraum 2021-2024 inklusive optionaler Verlängerung um 2 Jahre
HIM GmbH, Bereich Altlastensanierung - HIM-ASG -
Waldstraße 11
64584 Biebesheim
Deutschland
Betrieb und Wartung der Förder- und Anlagentechnik ab Oktober 2021 für drei Jahre mit Option zur Verlängerung um max. 2 weitere Jahre. Leistungen zur Instandsetzung und Optimierung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/91/209 Betrieb und Wartung GWRA 2021-2024/26
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Böhl-Iggelheim
NUTS-Code: DEB3I Rhein-Pfalz-Kreis
Postleitzahl: 67459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,
3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).