ASG/17/300 Betrieb und Wartung Wasseraufbereitungsanlage 2021-2024 zzgl Option 1 Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0013

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ASG/17/300 Betrieb und Wartung Wasseraufbereitungsanlage 2021-2024 zzgl Option 1 Jahr

Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0013
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65120000 Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betrieb und Wartung einer Wasseraufbereitungsanlage inkl. aller Betriebsmittel, Wartung aller Leitungen, Versickerung in Rigole

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45232430 Arbeiten an Wasseraufbereitungsanlagen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

64584 Biebesheim

Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

- Betrieb einer Grundwassersanierungsanlage (Pump&Treat) zur Abreinigung von BTEX und LHKW über einen Zeitraum von 3 Jahren mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr inkl. Lieferung und betriebsbereiter Bereitstellung von Betriebsmitteln und Entsorgungsleistungen - Abreinigung des Grundwassers - Grundwasserentnahme aus 3 Grundwasserentnahmebrunnen - Einleitung des Reinwassers in den Zustrom über eine bestehende Rigole - Anschluss weiterer Sanierungsbrunnen

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Nachweise zur Beurteilung der Qualifikation des Bewerbers / Gewichtung: 30,00
Preis - Gewichtung: 70,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 131-346968
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

ASG/17/300 Betrieb und Wartung Wasseraufbereitungsanlage 2021-2024 zzgl Option 1 Jahr

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/08/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harburg
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht

abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der

Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb

von 15 Kalendertagen nach

Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der

Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der

Antrag ist auch unzulässig, soweit:

— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen

Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags

erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf

der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur

Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3

GWB).

Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt

werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30

Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und

Bewerber durch den öffentlichen

Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht

später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht

worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im

Amtsblatt der Europäischen Union bekannt

gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der

Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der

Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).

GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der

Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013

(BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8

des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert

worden ist"

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/10/2021

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