ASG/17/300 Betrieb und Wartung Wasseraufbereitungsanlage 2021-2024 zzgl Option 1 Jahr Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0013
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/17/300 Betrieb und Wartung Wasseraufbereitungsanlage 2021-2024 zzgl Option 1 Jahr
Betrieb und Wartung einer Wasseraufbereitungsanlage inkl. aller Betriebsmittel, Wartung aller Leitungen, Versickerung in Rigole
64584 Biebesheim
Deutschland
- Betrieb einer Grundwassersanierungsanlage (Pump&Treat) zur Abreinigung von BTEX und LHKW über einen Zeitraum von 3 Jahren mit der Option der Verlängerung um ein weiteres Jahr inkl. Lieferung und betriebsbereiter Bereitstellung von Betriebsmitteln und Entsorgungsleistungen - Abreinigung des Grundwassers - Grundwasserentnahme aus 3 Grundwasserentnahmebrunnen - Einleitung des Reinwassers in den Zustrom über eine bestehende Rigole - Anschluss weiterer Sanierungsbrunnen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/17/300 Betrieb und Wartung Wasseraufbereitungsanlage 2021-2024 zzgl Option 1 Jahr
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harburg
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86655
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
— der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen
Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht
später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht
worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der
Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013
(BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 8
des Gesetzes vom 25. Juni 2020 (BGBl. I S. 1474) geändert
worden ist"