ASG/15/293 Ing.-Leistungen 2021-2024 zzgl. Option (1 Jahr) Referenznummer der Bekanntmachung: HIM-ASG-2021-0004
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Biebesheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 64584
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.him-asg.de
Abschnitt II: Gegenstand
ASG/15/293 Ing.-Leistungen 2021-2024 zzgl. Option (1 Jahr)
Ingenieur-, Planungs- und fachgutachterliche Leistungen zur Planung und Begleitung einer laufenden Grundwasser- und Bodenluftsanierung
Haiger-Weidelbach
Die Firma Kreck Edelstahl GmbH & Co. KG war ein metallverarbeitender Betrieb am nordwestlichen Ortsrand der Gemeinde Haiger-Weidelbach, welcher i.W. Kochgeschirr aus Edelstahl herstellte. Durch den Umgang mit leichtflüchtigen chlorierten halogenierten Kohlenwasserstoffen (LHKW) wurde eine wesentliche Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers verursacht. Die Verunreinigung des Grundwassers reicht abstromig bis in ein vorgelagertes Wohngebiet hinein, sodass sich z.T. Raumluftbelastungen mit LHKW ergaben. Die ausgeschriebenen Leistungen gliedern sich im Wesentlichen in folgende Teilleistungen: - Einarbeitung in das bestehende Projekt und die Projektunterlagen inkl. Ortstermine, Prüfen und Vervollständigen der HIM-Datenbank, - Abschlussbericht zur Einarbeitungsphase, - Datenmanagement und Datenmanagement im AN-eigenen Tabellen-Kalkulationsprogramm, - Überprüfung der Arbeitssicherheit inkl. sicherheitstechnischer Zustandskontrollen, - Überprüfung und Sicherstellung von Arbeitsschutzmaßnahmen, - Unterstützung des AG bei qualitätssichernden Maßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit, - Unterstützung des AG bei der Termin- und Kostenplanung sowie -Nachverfolgung, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Laborleistungen, Brunnenbauleistungen und Betriebs-, Wartungs- und Reparaturleistungen an Sanierungsanlagen (Grundwasser, Bodenluft und Raumluft), - Einrichten und Übernehmen der Datenfernüberwachung, - Betriebsüberwachung und Steuerung der Sanierungsarbeiten, - Örtliche Datenerhebung sowie Probenahmen an den Sanierungsanlagen, - Leistungen zu in den Privathaushalten angebrachten Raumluftmessgeräten, - Erstellung von Monitoringkonzepten sowie Koordination und Überwachung von Monitoringleistungen, - Durchführung des Monitorings sowie Probenahme und ergänzende Wasserstandsmessungen, - Dokumentationsleistungen (Jahresberichte und Kurzdokumentationen), - Grundlagenermittlung und Aufstellung eines Grundwasser-Erkundungskonzeptes, - Planung, Organisation und Durchführung von Pumpversuchen, - Grundlagenermittlung, Aufbau und Kalibrierung sowie Prognoserechnungen und Fortschreibung/Pflege eines Grundwasserströmungsmodells, - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe von Bodensanierungsarbeiten, - Fachgutachterliche Begleitung und Überwachung der Bodensanierungsarbeiten, - Aufstellen einer Sickerwasserprognose i.S.d. §2 Nr.5 BBodSchV (§4 Abs.3 Satz1 der BBodSchV) auf Basis der Vorgaben des Altlastenausschusses der LABO "Sickerwasser-prognose bei Detailuntersuchungen" und einer zeitabhängig-quantitativen Abschätzung der Konzentrations- und Frachtentwicklung (Basis: eindimensionalen Advektions-Dispersions-Transportgleichung, z.B. Programm ALTEX 1-D oder vergleichbares), - Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe der SiGe-Planung und -Koordination Einzelheiten können der Leistungsbeschreibung, den Anlagen und der Verhandlungsaufforderung entnommen werden.
Die Leistungen werden für drei Jahre mit optionaler Verlängerung um ein weiteres Jahr ausgeschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ASG/15/293 Ing.-Leistungen 2021-2024 zzgl. Option (1 Jahr)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Büdingen
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 63654
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht
abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der
Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb
von 15 Kalendertagen nach
Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der
Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Der
Antrag ist auch unzulässig, soweit:
- der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer
Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der
Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3
GWB).
Die Unwirksamkeit eines Vertrages kann nur festgestellt
werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30
Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den
Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate
nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der
Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur
Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach
Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
GWB = Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750,
3245), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom
12.7.2018 (BGBl. I S. 1151).