Bauüberwachungsleistungen: Invesitives Oberbauprogramm 2021, PD Frankfurt Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45859
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen: Invesitives Oberbauprogramm 2021, PD Frankfurt
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU - Frankfurt XII
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU - Frankfurt XII
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27753
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Großwallstadt
NUTS-Code: DE269 Miltenberg
Postleitzahl: 63868
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt a.M.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV BAU - Frankfurt XII
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Delmenhorst
NUTS-Code: DE941 Delmenhorst, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 27753
Land: Deutschland
Nachtrag 01: Bauüberwachungsleistung für Oberbaumaßnahmen auf der Strecke 3730
Ein Wechsel des AN kommt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Frage, da sie mit einem höheren internem
Personalaufwand, mit weiteren Verzögerungen im Projektablauf sowie mit der Koordination der gesamten Planungsleistung
verbunden ist.
Ein Wechsel ist aus technischen Gründen nicht möglich, da der Stopfabschnitt innerhalb der Sperrpause erweitert wurde. Dieser Abschnitt ist Teil der gleichen Sperrpause und Betra mit gleichen BE-Flächen.
Zudem führt ein Wechsel des AN durch eine erneute Ausschreibung zur Erfüllung der "Bauüberwachungsleistungen im Zuge der Geschwindigkeitserhöhung 3730" zu Verzögerungen im Projektablauf. Zudem ist eine Beauftragung eines weiteren AN mit
aufwändigen Abstimmungen sowie mit einem erhöhten Koordinationsaufwand verbunden. Letztlich werden als Folge Mehrkosten
produziert.