Rahmenvereinbarung Führerscheinausbildung Polizei Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0317

Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17bc94c3ea5-1b146f3a023c6436
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE7 Hessen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung Führerscheinausbildung Polizei Hessen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0317
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Rahmenvereinbarung Führerscheinausbildung für die Bediensteten der Polizei Hessen in 7 Gebietslosen

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führerscheinausbildung Stadt Fulda - Führerscheinklassen BE,C1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Osthessen in Fulda erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 1 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 1 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE und C1. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.

Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:

A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:

- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten

- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen

- Betreuung Nacharbeiten und Üben

- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung

B) zur praktischen Ausbildung:

- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug)

- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten

- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen

Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:

- zu Führerscheinklasse BE: 1 Teilnehmende

- zu Führerscheinklasse C1: 4 Teilnehmende

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Osthessen in Fulda erfolgen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 1 ist das Polizeipräsidium Osthessen. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.

Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 15/12/2021
Ende: 14/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führerscheinausbildung Stadt Offenbach - Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach am Main erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 2 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.

Zu Los 2 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1, C1E, C und CE. Die Ausbildung kann einzeln oder als Block erforderlich werden.

Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:

A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:

- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten

- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen

- Betreuung Nacharbeiten und Üben

- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung

B) zur praktischen Ausbildung:

- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger)

- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten

- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen

Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:

- BE: 8 Teilnehmende

- C1: 1 Teilnehmende

- C: 10 Teilnehmende

- CE: 10 Teilnehmende

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach am Main erfolgen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 2 ist das Polizeipräsidium Südosthessen sowie das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststellen.

Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 15/12/2021
Ende: 14/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führerscheinausbildung Stadt Frankfurt -Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE,D1,D

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Frankfurt erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 3 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 3 besteht die Führerscheinausbildung aus den Führerscheinausbildung der Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1 und D. Die Ausbildung kann einzeln oder als Block erforderlich werden.

Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:

A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:

- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten

- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen

- Betreuung Nacharbeiten und Üben

- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung

B) zur praktischen Ausbildung:

- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger; D1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; D: Kraftomnibusse)

- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten

- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen

Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:

- BE: 10 Teilnehmende

- C1: 15 Teilnehmende

- C1E: 6 Teilnehmende

- C: 22 Teilnehmende

- CE: 5 Teilnehmende

- D1: 8 Teilnehmende

- D: 1 Teilnehmende

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Frankfurt erfolgen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 3 ist das Polizeipräsidium Frankfurt und das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststellen.

Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 15/12/2021
Ende: 14/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führerscheinausbildung Stadt Wiesbaden - Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE, D1

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 4 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 4 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1, C1E, C, CE und D1. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.

Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:

A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:

- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten

- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen

- Betreuung Nacharbeiten und Üben

- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung

B) zur praktischen Ausbildung:

- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger; D1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)

- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten

- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen

Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:

- BE: 11 Teilnehmende

- C1: 5 Teilnehmende

- C1E: 4 Teilnehmende

- C: 5 Teilnehmende

- CE: 5 Teilnehmende

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden erfolgen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 4 ist das Polizeipräsidium Westhessen, Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Hessisches Landeskriminalamt, Hessisches Polizeipräsidium für Technik, Hessische Polizeiakademie und MEK PS. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.

Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 15/12/2021
Ende: 14/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führerscheinausbildung Stadt Darmstadt - Führerscheinklassen BE,C1,C1E

Los-Nr.: 5
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 5 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 5 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1 und C1E. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.

Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:

A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:

- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten

- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen

- Betreuung Nacharbeiten und Üben

- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung

B) zur praktischen Ausbildung:

- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse)

- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten

- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen

Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis September 2023 sind bisher vorgesehen.

- BE: 23 Teilnehmende

- C1: 8 Teilnehmende

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt erfolgen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 5 ist das Polizeipräsidium Südhessen. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannte Polizeidienststelle.

Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 15/12/2021
Ende: 14/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führerscheinausbildung Stadt Kassel - Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE,D

Los-Nr.: 6
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 6 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 6 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1, C1E, C, CE und D. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.

Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:

A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:

- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten

- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen

- Betreuung Nacharbeiten und Üben

- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung

B) zur praktischen Ausbildung:

- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger; D: Kraftomnibusse)

- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten

- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen

Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis September 2023 sind bisher vorgesehen:

- BE: 46 Teilnehmende

- C1: 8 Teilnehmende

- C1E: 9 Teilnehmende

- C: 17 Teilnehmende

- CE: 7 Teilnehmende

- D: 1 Teilnehmende

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel erfolgen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 6 ist das Polizeipräsidium Nordhessen und das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.

Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 15/12/2021
Ende: 14/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Führerscheinausbildung Stadt Gießen - Führerscheinklassen BE,C1E,C,CE

Los-Nr.: 7
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80411000 Ausbildung in Fahrschulen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen erfolgen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 7 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 7 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1E, C und CE. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.

Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:

A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:

- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten

- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen

- Betreuung Nacharbeiten und Üben

- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung

B) zur praktischen Ausbildung:

- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger)

- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten

- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen

Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis September 2023 sind bisher vorgesehen:

- BE: 8 Teilnehmende

- C1E: 1 Teilnehmende

- C: 8 Teilnehmende

- CE: 8 Teilnehmende

Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen erfolgen.

Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 7 ist das Polizeipräsidium Mittelhessen sowie das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.

Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.

Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).

II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Beginn: 15/12/2021
Ende: 14/12/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

- Eigenerklärung zur Eignung; statt Unterschrift ist der Name der erklärenden Person (Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer) gem. § 126b BGB anzugeben.

- Nachweis für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Dem Angebot ist ein Nachweis beizufügen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft oder durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden.

Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.

- Eigenerklärung zum Ort der Ausbildung im Fragebogen des Leistungsverzeichnisses

Für die theoretische und auch die praktische Ausbildung (einzig zulässige Ausnahme: Sonderfahrten Überland und Autobahn) ist ein Standort der Fahrschulen in einem Umkreis von 20 km um die folgenden Polizeibehörden für das jeweils betreffende Los zwingend:

> Los 1: Gebiet Fulda - Polizeipräsidium Osthessen, Severingstr. 1-7, 36041 Fulda

> Los 2: Gebiet Offenbach - Polizeipräsidium Südosthessen, Geleitstr. 124, 63067 Offenbach

> Los 3: Gebiet Frankfurt - Polizeipräsidium Frankfurt, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt

> Los 4: Gebiet Wiesbaden - Polizeipräsidium Westhessen, Konrad-Adenauer-Ring 51, 65187 Wiesbaden

> Los 5: Gebiet Darmstadt - Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Str. 145, 64285 Darmstadt

> Los 6: Gebiet Kassel - Polizeipräsidium Nordhessen, Grüner Weg 33, 34117 Kassel

> Los 7: Gebiet Gießen - Polizeipräsidium Mittelhessen, Ferniestraße 8, 35394 Gießen

Der Bieter hat je Los im Fragebogen des Leistungsverzeichnisses anzugeben, wo er die theoretische sowie praktische Ausbildung erbringen wird.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.10)Identifizierung der geltenden nationalen Vorschriften für das Verfahren:
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge / Schlusstermin für den Eingang von Interessenbekundungen
Tag: 08/11/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Der Bieter hat je Los für jede angebotene Führerscheinklasse eine Aufschlüsselung der Gebühren (Summe aller je Fahrschüler anfallenden Gebühren) sowie der Gebühren je Nachprüfung (Summe aller je Nachprüfung und Fahrschüler anfallenden Gebühren) mit dem Angebot einzureichen. Zudem ist dem Angebot die Erklärung Unternehmensdaten beizufügen.

Wird eine Bietergemeinschaft gegründet, ist mit dem Angebot die Erklärung betreffend Bietergemeinschaften gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Vordruck 632EU/Ziffer 5) vorzulegen.

Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer zu benennen sowie anzugeben, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen". Ebenfalls ist für die bei Angebotsabgabe bereits bekannten Unterauftragnehmer die Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %).

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/10/2021

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