Rahmenvereinbarung Führerscheinausbildung Polizei Hessen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0317
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DE7 Hessen
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Führerscheinausbildung Polizei Hessen
Rahmenvereinbarung Führerscheinausbildung für die Bediensteten der Polizei Hessen in 7 Gebietslosen
Führerscheinausbildung Stadt Fulda - Führerscheinklassen BE,C1
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Osthessen in Fulda erfolgen.
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 1 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 1 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE und C1. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.
Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:
A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:
- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten
- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen
- Betreuung Nacharbeiten und Üben
- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung
B) zur praktischen Ausbildung:
- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug)
- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten
- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen
Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:
- zu Führerscheinklasse BE: 1 Teilnehmende
- zu Führerscheinklasse C1: 4 Teilnehmende
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Osthessen in Fulda erfolgen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 1 ist das Polizeipräsidium Osthessen. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.
Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).
Führerscheinausbildung Stadt Offenbach - Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach am Main erfolgen.
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 2 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen.
Zu Los 2 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1, C1E, C und CE. Die Ausbildung kann einzeln oder als Block erforderlich werden.
Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:
A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:
- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten
- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen
- Betreuung Nacharbeiten und Üben
- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung
B) zur praktischen Ausbildung:
- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger)
- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten
- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen
Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:
- BE: 8 Teilnehmende
- C1: 1 Teilnehmende
- C: 10 Teilnehmende
- CE: 10 Teilnehmende
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach am Main erfolgen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 2 ist das Polizeipräsidium Südosthessen sowie das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststellen.
Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).
Führerscheinausbildung Stadt Frankfurt -Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE,D1,D
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Frankfurt erfolgen.
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 3 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 3 besteht die Führerscheinausbildung aus den Führerscheinausbildung der Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1 und D. Die Ausbildung kann einzeln oder als Block erforderlich werden.
Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:
A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:
- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten
- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen
- Betreuung Nacharbeiten und Üben
- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung
B) zur praktischen Ausbildung:
- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger; D1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit mehr als 8 Fahrgastplätzen; D: Kraftomnibusse)
- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten
- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen
Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:
- BE: 10 Teilnehmende
- C1: 15 Teilnehmende
- C1E: 6 Teilnehmende
- C: 22 Teilnehmende
- CE: 5 Teilnehmende
- D1: 8 Teilnehmende
- D: 1 Teilnehmende
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Frankfurt erfolgen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 3 ist das Polizeipräsidium Frankfurt und das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststellen.
Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).
Führerscheinausbildung Stadt Wiesbaden - Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE, D1
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden erfolgen.
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 4 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 4 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1, C1E, C, CE und D1. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.
Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:
A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:
- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten
- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen
- Betreuung Nacharbeiten und Üben
- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung
B) zur praktischen Ausbildung:
- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger; D1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit mehr als 8 Fahrgastplätzen)
- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten
- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen
Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis Sept. 2023 sind bisher vorgesehen:
- BE: 11 Teilnehmende
- C1: 5 Teilnehmende
- C1E: 4 Teilnehmende
- C: 5 Teilnehmende
- CE: 5 Teilnehmende
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Westhessen in Wiesbaden erfolgen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 4 ist das Polizeipräsidium Westhessen, Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium, Hessisches Landeskriminalamt, Hessisches Polizeipräsidium für Technik, Hessische Polizeiakademie und MEK PS. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.
Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).
Führerscheinausbildung Stadt Darmstadt - Führerscheinklassen BE,C1,C1E
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt erfolgen.
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 5 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 5 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1 und C1E. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.
Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:
A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:
- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten
- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen
- Betreuung Nacharbeiten und Üben
- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung
B) zur praktischen Ausbildung:
- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse)
- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten
- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen
Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis September 2023 sind bisher vorgesehen.
- BE: 23 Teilnehmende
- C1: 8 Teilnehmende
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Südhessen in Darmstadt erfolgen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 5 ist das Polizeipräsidium Südhessen. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannte Polizeidienststelle.
Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).
Führerscheinausbildung Stadt Kassel - Führerscheinklassen BE,C1,C1E,C,CE,D
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel erfolgen.
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 6 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 6 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1, C1E, C, CE und D. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.
Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:
A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:
- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten
- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen
- Betreuung Nacharbeiten und Üben
- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung
B) zur praktischen Ausbildung:
- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t bzw. Sprinter, Sattelzugfahrzeug; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger; D: Kraftomnibusse)
- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten
- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen
Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis September 2023 sind bisher vorgesehen:
- BE: 46 Teilnehmende
- C1: 8 Teilnehmende
- C1E: 9 Teilnehmende
- C: 17 Teilnehmende
- CE: 7 Teilnehmende
- D: 1 Teilnehmende
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Nordhessen in Kassel erfolgen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 6 ist das Polizeipräsidium Nordhessen und das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.
Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).
Führerscheinausbildung Stadt Gießen - Führerscheinklassen BE,C1E,C,CE
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen erfolgen.
Die Polizeiakademie Hessen, beabsichtigt eine Rahmenvereinbarung zu Los 7 über Führerscheinausbildungen für die Hessische Polizei mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Zu Los 7 besteht die Führerscheinausbildung aus den Klassen BE, C1E, C und CE. Es sind weitgehend Einzelausbildungen geplant.
Die Führerscheinausbildung umfasst folgende Leistungen:
A) theoretische Ausbildung gem. § 17 Abs. 3 Fahrerlaubsnisverordnung:
- Vermittlung der Ausbildungsinhalten inkl. Rechtsvorschriften Sonder-/Wegerechten
- zur Verfügungstellung von Schulungsunterlagen
- Betreuung Nacharbeiten und Üben
- Anmeldung/Vorstellung zur theoretischen Prüfung
B) zur praktischen Ausbildung:
- Fahrausbildung durch qualifiziertes Personal mit gültigem Fahrlehrerschein mit an den Fuhrpark der Polizei Hessen angepassten gängigen Fahrzeugmodellen (BE: Vito oder analoges Zugfahrzeug mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C1E: Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 t mit Einachsanhänger bzw. Tandemachse; C: Fahrzeug in der Entsprechung der Klasse C (die Teilnehmer werden künftig insbesondere Kühlfahrzeuge bewegen); CE: Gliederzug mit Mehrachsanhänger)
- Sonderfahrten, Grundausbildungsfahrten und besondere Ausbildungsfahrten
- Bereitstellung aller notwendigen Schulungsunterlagen
Eine genaue Teilnehmendenanzahl ist dem Auftraggeber noch nicht bekannt. Bis September 2023 sind bisher vorgesehen:
- BE: 8 Teilnehmende
- C1E: 1 Teilnehmende
- C: 8 Teilnehmende
- CE: 8 Teilnehmende
Die theoretische und auch die praktische Ausbildung (Ausnahme: Überland-/Autobahnfahrten) muss zwingend in einem Umkreis von 20 km um das Polizeipräsidium Mittelhessen in Gießen erfolgen.
Abrufberechtigt aus der Rahmenvereinbarung zu Los 7 ist das Polizeipräsidium Mittelhessen sowie das Hessische Bereitschaftspolizeipräsidium. Der Abruf von Leistungen aus dieser Rahmenvereinbarung erfolgt eigenständig und auf Rechnung der vorgenannten Polizeidienststelle.
Die Polizeiakademie Hessen ist als zentrale Fortbildungsbehörde berechtigt Qualitätskontrollen beim Auftragnehmer durchzuführen.
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit, den Vertrag zweimal für jeweils ein Jahr (zum 15.12.2023 bzw. zum 15.12.2024) zu verlängern. Die Vertragslaufzeit beträgt maximal 4 Jahre (max. Ende: 14.12.2025).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung zur Eignung; statt Unterschrift ist der Name der erklärenden Person (Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft/Nachunternehmer) gem. § 126b BGB anzugeben.
- Nachweis für eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung: Dem Angebot ist ein Nachweis beizufügen, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden besteht bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft oder durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden.
Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
- Eigenerklärung zum Ort der Ausbildung im Fragebogen des Leistungsverzeichnisses
Für die theoretische und auch die praktische Ausbildung (einzig zulässige Ausnahme: Sonderfahrten Überland und Autobahn) ist ein Standort der Fahrschulen in einem Umkreis von 20 km um die folgenden Polizeibehörden für das jeweils betreffende Los zwingend:
> Los 1: Gebiet Fulda - Polizeipräsidium Osthessen, Severingstr. 1-7, 36041 Fulda
> Los 2: Gebiet Offenbach - Polizeipräsidium Südosthessen, Geleitstr. 124, 63067 Offenbach
> Los 3: Gebiet Frankfurt - Polizeipräsidium Frankfurt, Adickesallee 70, 60322 Frankfurt
> Los 4: Gebiet Wiesbaden - Polizeipräsidium Westhessen, Konrad-Adenauer-Ring 51, 65187 Wiesbaden
> Los 5: Gebiet Darmstadt - Polizeipräsidium Südhessen, Klappacher Str. 145, 64285 Darmstadt
> Los 6: Gebiet Kassel - Polizeipräsidium Nordhessen, Grüner Weg 33, 34117 Kassel
> Los 7: Gebiet Gießen - Polizeipräsidium Mittelhessen, Ferniestraße 8, 35394 Gießen
Der Bieter hat je Los im Fragebogen des Leistungsverzeichnisses anzugeben, wo er die theoretische sowie praktische Ausbildung erbringen wird.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter hat je Los für jede angebotene Führerscheinklasse eine Aufschlüsselung der Gebühren (Summe aller je Fahrschüler anfallenden Gebühren) sowie der Gebühren je Nachprüfung (Summe aller je Nachprüfung und Fahrschüler anfallenden Gebühren) mit dem Angebot einzureichen. Zudem ist dem Angebot die Erklärung Unternehmensdaten beizufügen.
Wird eine Bietergemeinschaft gegründet, ist mit dem Angebot die Erklärung betreffend Bietergemeinschaften gemäß den Anforderungen der Bewerbungsbedingungen (Vordruck 632EU/Ziffer 5) vorzulegen.
Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer zu benennen sowie anzugeben, welche Teilleistungen in welchem Umfang durch welchen Unterauftragnehmer ausgeführt werden sollen (Formular 235 "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen". Ebenfalls ist für die bei Angebotsabgabe bereits bekannten Unterauftragnehmer die Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt einzureichen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hessen unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage des Preises (100 %).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de