ACU - Rahmen Referenznummer der Bekanntmachung: 332F/50080991
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
ACU - Rahmen
ACU 19" Rahmen gem. Spezifikation modifiziert
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt
Beschafft werden insgesamt 510 Stück (entgegen Angabe im Leistungsverzeichnis) 19" Rahmen.
Die Kernkomponenten des ACU Systems sind in einem 19´´ Rahmen integriert. Der Rahmen beinhaltet außerdem die Steckverbinder zum Anschluss benötigter externer Komponenten, Versorgungsspannung und Erdung sowie Kabelbäume für die interne Verteilung der Versorgungsspannung und Schienen zur Installation der Elektronikbaugruppen. Zwei von GSI beigestellte Backplanes für die Verbindung der Elektronikbaugruppen werden ebenfalls werksseitig montiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
- Unternehmensdarstellung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren, etc.
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
- Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre - auf dem GSI Formblatt Unternehmensdarstellung
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Die Referenzprojekte sollen so beschrieben sein, dass folgende Mindestanforderungen an die Eignung der Bieter nachvollziehbar erfüllt sind:
- 1) Erfahrung im Umgang mit den geforderten Prüfmethoden und der erforderlichen elektronischen Messtechnik.
- 2) Erfahrung in der erforderlichen mechanischen Fertigung oder qualitativ hochwertiger Unterlieferant (Frontplattenherstellung und Beschriftung).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de barierrefrei bereitgestellt. Um an der Bieterkommunikation teilzunehmen und auch für die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie später (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) der Angebote ist eine Registrierung der Bieter auf dem DTVP notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Teilnahmeänträge /Angebote ausgeschlossen.
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Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand in den Bewerbungsbedingungen genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis: 30%
Leistungskriterien: 70%
Beim Preis wird der im Angebotsformblatt anzugebende Gesamtpreis (Summe Hauptauftrag und Optionen) zur Wertung herangezogen.
Leistungskriterien im Einzelnen:
Produktionskonzept: 30%
Qualitätssicherung: 30%
Testablauf/Prüfprotokoll (Messverfahren): 20 %
Lieferplan:20 %
Die genaue Beschreibung zu den einzelnen Leistungskriterien finden Sie im Dokument "Bewerbungsbedingungen".
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Hinweis - Verkürzung Angebotsfrist gem. § 17, Abs. 7 VgV
In Anlehnung an § 17, Abs. 7 VgV wird versucht, mit den Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, im gegenseitigem Einvernehmen festzulegen, dass die Frist für die Einreichung der Angebote von 30 auf 15 Tage verkürzt wird.
Sollte mindestens 1 Bewerber das ablehnen, wird die Einhaltung der 30 Tage-Frist gem. VgV für alle Bewerber bestehen bleiben.
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Die Öffnung der Teilnahmeanträge und Angebote erfolgt gemäß § 55 VgV.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI GmbH ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI GmbH geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI GmbH dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI GmbH geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI GmbH. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI GmbH durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRXS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland