Alle-Aktivierungswerkstatt-Los West Referenznummer der Bekanntmachung: 21-PROARBEIT-24-Los West
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.proarbeit-kreis-of.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.proarbeit-kreis-of.de
Abschnitt II: Gegenstand
Alle-Aktivierungswerkstatt-Los West
Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (§ 16 SGB II i. V. m. § 45 SGB III)
Pro Arbeit - Kreis Offenbach - (AöR) - Kommunales Jobcenter
Max-Planck-Straße 1-3
63303 Dreieich
Abschluss einer Vereinbarung über die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Es werden folgende Lose eingerichtet:
- Los West,
- Los Mitte,
- Los Ost.
Aus technischen Gründen ist ausschließlich das Los West (40 Teilnehmerplätze) Gegenstand dieses Verfahrens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es sind folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben,
- Leistungsverzeichnis,
- D.1 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Eigenerklärungen des Bieters/Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung (a), Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen (b), sozial- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen (c), Insolvenz (d), anderen schweren beruflichen Verfehlungen (e), wettbewerbsverzerrenden Verhaltensweisen (f), Auskünften und Informationen im Vergabeverfahren (g) sowie Erklärung zu Subunternehmern (h),
- D.2 Erklärung zu Referenzleistungen: Angabe geeigneter Referenzen über ausgeführte Aufträge. Der Nachweis ist erbracht, wenn die zu vergebende Leistung oder eine vergleichbare Leistung innerhalb der letzten drei Jahre ausgeführt wurde oder das mit der Angebotserstellung und/oder der Ausführung bzw. der Leitung der Ausführung befasste Personal die zu vergebende und/oder eine vergleichbare Leistung ausgeführt hat. Vergleichbare Leistungen sind insbesondere Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederungen, ganzheitliche Integrationsleistungen bzw. Leistungen/Maßnahmen zur Unterstützung der Vermittlung mit ganzheitlichem Ansatz oder Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung, die innerhalb der letzten drei Jahre vom Auftragnehmer oder von dem mit der Ausführung und der Leitung der Ausführung befassten Personal durchgeführt wurden,
- D.3 Erklärung zur Einhaltung zwingender Arbeitsbedingungen,
- D.4 Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz,
- D.4 Tabellarische Übersicht zum Personaleinsatz,
- D.5 Erklärung zu Räumlichkeiten / Außenbereich / Erreichbarkeit,
- Konzept,
- Nachweis über Trägerzulassung (siehe ergänzende Ausführungen unter III.2.2),
- Urkalkulation.
Ergänzend zu den Ausführungen unter III.1.4) gilt:
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bieter über eine gültige Trägerzulassung - bezogen auf den Fachbereich "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" - im Sinne der §§ 176 Abs. 1, 178 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) verfügen muss. Vom Bieter wird der Nachweis verlangt, dass die Trägerzulassung vorhanden ist. Die Anforderungen an die ortsbezogene Trägerzulassung müssen spätestens zum Beginn der Maßnahme (Beginn des Vertragszeitraums) ebenfalls erfüllt sein. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied über eine gültige Trägerzulassung bzw. ortsbezogene Trägerzulassung verfügen.
Der Bieter hat einen Nachweis über die gültige Trägerzulassung im Sinne der §§ 176 Abs. 1, 178, 181 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 SGB III (Zertifikat zur gesetzlichen Trägerzulassung) seinem Angebot beizufügen; im Anwendungsbereich der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung (AZAV) ist auf Anforderung des Auftraggebers ferner eine Ablichtung der aktuellen Anlage gemäß § 5 Abs. 6 AZAV einzureichen, um auch die ortsbezogene Trägerzulassung nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung sind den Vergabeunterlagen (Punkt B.3 der Leistungsbeschreibung) zu entnehmen. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.
Grundlage dafür ist die Bewertung, ob und inwieweit das Angebot die in den
Vergabeunterlagen vorgegebenen Wertungskriterien erfüllt. Nach Maßgabe der Vergabeunterlagen (Punkt A.7 der Bewerbungsbedingungen) ergibt sich eine Leistungspunktzahl des jeweiligen Angebotes.
Das wirtschaftlichste Angebot bestimmt sich nach dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis (Kennzahl = Angebotpreis geteilt durch Leistungspunktzahl).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Zuschlag wird bei elektronisch abgegebenen Angeboten durch die Vergabestelle elektronisch über das Bietercockpit in Textform gemäß § 126b BGB erteilt. Die Bindefrist für das Angebot ist identisch mit der Zuschlagsfrist. Der Bieter ist also bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an sein Angebot gebunden.
Wird der Zuschlag rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag mit Zuschlagserteilung zu den Vorgaben dieses Verfahrens auf der Grundlage des Angebotes rechtskräftig zustande gekommen. Dies gilt unbeschadet einer späteren schriftlichen Festlegung in Form einer Vertragsurkunde.
Der Auftraggeber informiert vor Zuschlagserteilung die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über das Unternehmen, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung des Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Zuschlagserteilung). Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der Bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber.
Sieht sich am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]