S11 Baugrunduntersuchung VP1 Kernpaket Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI49980
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S11 Baugrunduntersuchung VP1 Kernpaket
51069 Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach
Baugrunduntersuchungen inklusive Laboruntersuchungen im Bereich Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach der Strecke 2663.
Neun Bohrpunkte werden zu Grundwassermessstellen ausgebaut.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S11 Baugrunduntersuchung VP1 Kernpaket
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laufersweiler
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55478
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
51069 Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach
Baugrunduntersuchungen inklusive Laboruntersuchungen im Bereich Köln-Dellbrück bis Bergisch Gladbach der Strecke 2663.
Neun Bohrpunkte werden zu Grundwassermessstellen ausgebaut.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Laufersweiler
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55478
Land: Deutschland
Stillstandskosten aufgrund von Fehlverhalten durch die Sicherungsfirma. (MKA 1_0)
Die Arbeiten wurden durch den Fahrdienstleiter und den Notfallmanager gestoppt, da keine UV-Sperrung für die Arbeiten durch die Sicherungsfirma angemeldet wurde.