Planungsleistungen zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) bei Büdingen; Los 1: Planungsleistungen HRB; Los 2: Geotechnische Leistungen; Los 3: Umweltplanung. Referenznummer der Bekanntmachung: Az. 142-103
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: HAD-Ref. des AG 1154
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Friedberg
NUTS-Code: DE71E Wetteraukreis
Postleitzahl: 61169
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wasserverband-nidder-seemenbach.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E95728285
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE12 Karlsruhe
Postleitzahl: 76135
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wat.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E95728285
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) bei Büdingen; Los 1: Planungsleistungen HRB; Los 2: Geotechnische Leistungen; Los 3: Umweltplanung.
Der Wasserverband NIDDER-SEEMENBACH plant die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) am Seemenbach zum Hochwasserschutz der Region Büdingen. Vorstudien für den Standort „Am Hammer“ liegen vor. Das Rückhaltevolumen beträgt ca. 1,0 Mio. m³, die Höhe des Absperrdamms ca. 17 m, die Kronenlänge ca. 290 m. Das HRB soll durch ein Durchlassbauwerk gesteuert werden. Der Standort ist bzgl. geeigneter Untergrundverhältnisse geologisch zu untersuchen. Naturschutzfachliche Untersuchungen liegen vor und sind für eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung zu aktualisieren.
Es wird ein Planfeststellungsverfahren benötigt.
Das Vergabeverfahren umfasst 3 Lose: Los 1: Planungsleistungen HRB (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung), Vermessungsleistungen; Los 2: Geotechnische Leistungen (Erkundungsprogramm, geotechnische Beratung, geotechnische Nachweise); Los 3: Umweltplanung.
Baubeginn unter Vorbehalt ist Q4 2025, Bauende Q1 2029.
Los 1: Planungsleistungen HRB
63654 Büdingen
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Grundlageninformationen sind in den Dokumenten Gruppe 500 zusammengefasst (siehe Vergabeplattform). Weitere Angaben zu Ziff. II.2.4.1) erfolgen im Dokument „120-Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (siehe Vergabeplattform).
Pos. 1) Objektplanung Ingenieurbauwerke.
Pos. 1.1) Grundleistungen n. § 43 HOAI.
Pos. 1.1.1) Stufe 1: LP1, LP2.
Pos. 1.1.2) Stufe 2: LP3, LP4.
Pos. 1.1.3) Stufe 3: LP5 bis LP9.
Pos. 1.2) optional: Besondere Leistungen n. § 43 HOAI Anl. 12.1.
Pos. 1.2.1) Stufe 3: LP5: objektübergreifende, integrierte Bauablaufplanung.
Pos. 1.2.2) Stufe 3: LP8: örtliche Bauüberwachung.
Pos. 2) Tragwerksplanung.
Pos. 2.1) Grundleistungen n. § 51 HOAI
Pos. 2.1.1) Stufe 2: LP1 u. LP2.
Pos. 2.1.2) Stufe 3: LP3 bis LP6.
Pos. 2.2) optional: Besondere Leistungen n. § 51 HOAI, Anl. 15.1; Stufe 3: LP8:
Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks.
Pos. 3) Technische Ausrüstung.
Pos. 3.1) Anlagengruppe 4 Starkstromanlagen, Grundleistungen n. § 55 HOAI.
Pos. 3.1.1) Stufe 2: LP1 bis LP4.
Pos. 3.1.2) Stufe 3: LP5 bis LP9.
Pos. 3.2) Anlagengruppe 5 Fernmelde- oder informationstechnische Anlagen,
Grundleistungen n. HRB n. § 55 HOAI.
Pos. 3.2.1) Stufe 2: LP1 bis LP4.
Pos. 3.2.2) Stufe 3: LP5 bis LP9.
Pos. 4) Vermessungsleistungen n. Anl. 1 HOAI.
Pos. 4.1) Stufe 1: planungsbegleitende Vermessung n. Anl. 1, Nr. 1.4.4, HOAI.
Pos. 4.2) Stufe 3: optional: sonstige vermessungstechnische Leistungen.
Pos. 4.3) Stufe 3: optional: Bauvermessung n. Anl. 1, Nr. 1.4.7, HOAI (ohne LP 4: Bauausführungsvermessung durch Baufirma).
Pos. 5) Weitere Besondere Leistungen: Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (z.B. Gremiensitzungen) sofern über HOAI-Grundleistungen hinausgehend.
Pos. 5.1) Stufe 2.
Pos. 5.2) Stufe 3.
II.2.4.2) Stufenweise Beauftragung.
Stufe 1 = Grundauftrag, Prüfung der Umsetzbarkeit am geplanten Standort, Ermittlung mgl. Ausschlussgründe in den beauftragten Fachbereichen
Stufe 2 = optionale Leistung, Planungsleistungen bis zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens
Stufe 3 = optionale Leistung, Planungsleistungen für die Realisierung
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
a) Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich:
01.03.2022.
Die ausgeschrieb. Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 6 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme (Terminziel: Q1 2029) zzgl. Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Die Laufzeit ist abh. von versch. Faktoren, u.a. dem Zeitplan der weit. Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen u. nicht zwingend am 31.03.2029.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung, 210 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 211 Auswertungsbogen Auswahlkriterien, 212 Bewertungsbogen Zuschlagskriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Ingenieurleistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen örtlichen Behörden (z.B. zu Baustellenverkehr, Verfügbarkeit BE-Flächen), Versorgungsträgern (z.B. zu mgl. Leitungsverlegungen), den Fachplanungen Geotechnik, Umweltplanung.
Los 2: Geotechnische Leistungen
63654 Büdingen
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Grundlageninformationen sind in den Dokumenten Gruppe 500 zusammengefasst (siehe Vergabeplattform). Weitere Angaben zu Ziff. II.2.4.1) erfolgen im Dokument „120-Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (siehe Vergabeplattform).
Pos. 1) Stufe 1: Geotechnische Leistungen zur Objektplanung LP1 u. LP2.
Pos. 1.1) Vorerkundung und allgemeine Standortbeurteilung.
Pos. 1.1.1) Planung einer Baugrunderkundung (Bohrprogramm) zur Vorerkundung für die Objekte Absperrdamm, Durchlassbauwerk und Beckenraum,
Pos. 1.1.2) Ausschreibung und Vergabe des Bohrprogramms.
Pos. 1.1.4) Mitwirkung bei Vergabe des Bohrprogramms u. bei Aufklärungsgesprächen,
Pos. 1.1.5) Durchführung, Begleitung und Überwachung des Bohrprogrammes,
Pos. 1.1.6) Feldarbeiten und Laborarbeiten,
Pos. 1.1.7) Abrechnung (Rechnungsprüfung) des Bohrprogramms.
Pos. 1.2) Geotechnischer Vorbericht.
Pos. 1.2.1) Absperrdamm.
Pos. 1.2.2) Durchlassbauwerk.
Pos. 1.2.3) Beckenraum.
Pos. 2) Stufe 1: optional: Geotechnische Leistungen zur Objektplanung LP3.
Pos. 2.1) Haupterkundung und geotechnische Gutachten.
Pos. 2.1.1) Planung einer Baugrunderkundung (Bohrprogramm) zur Haupterkundung für die Objekte Absperrdamm, Durchlassbauwerk und Beckenraum,
Pos. 2.1.2) Ausschreibung und Vergabe des Bohrprogramms.
Pos. 2.1.3) Mitwirkung bei Vergabe des Bohrprogramms u. bei Aufklärungsgesprächen,
Pos. 2.1.4) Durchführung, Begleitung und Überwachung des Bohrprogrammes,
Pos. 2.1.5) Feldarbeiten und Laborarbeiten,
Pos. 2.1.6) Abrechnung (Rechnungsprüfung) des Bohrprogramms.
Pos. 2.2) Geotechnischer Bericht.
Pos. 2.2.1) Absperrdamm.
Pos. 2.2.2) Durchlassbauwerk.
Pos. 2.2.3) Beckenraum.
Pos. 3) Stufe 2: optional: Geotechnische Leistungen zur Objektplanung LP3.
Pos. 3.3) Erdstatische und untergrundhydraulische Nachweise.
Pos. 3.3.1) Absperrdamm.
Pos. 3.3.2) Durchlassbauwerk.
Pos. 3.3.3) Hochwasserentlastungsanlage.
Pos. 4) Stufe 3: optional: Geotechnische Leistungen zur Bauausführung.
Pos. 4.1) Geotechnische Beratungsleistungen.
Pos. 4.1.1) Erarbeitung Qualitätssicherungsplan.
Pos. 4.1.2) Festlegung des Umfanges der Eigenüberwachungsprüfungen.
Pos. 4.1.3) Prüfung und Beurteilung von Eigenüberwachungsprüfungen.
Pos. 4.1.4) Durchführen von Fremdüberwachungsprüfungen.
Pos. 4.1.5) Teilnahme an Orts- und Besprechungsterminen zur geotechn. Bauüberwachung.
Pos. 4.1.6) Erarbeitung Schlussbericht der Fremdüberwachung.
Pos. 4.2) geotechnische Fachbauüberwachung.
Pos. 4.2.1) Feldarbeiten u. Laborarbeiten für Kontrollprüfungen gem. QS-Plänen.
Pos. 4.2.2) Durchsicht u. Beurteilung der Versuche der Eigen- u. Fremdüberwachung.
Pos. 4.2.3) Erstellung von Überwachungsberichten für die Objekte Absperrdamm, Durchlass-bauwerk, Beckenraum.
Pos. 5) Stufen 1 bis 3: optional: Weitere Leistungen auf Abruf.
Pos. 5.1) Teilnahme an Terminen des AG und fachlich Beteiligten (Planer, Behörden, etc.)
Pos. 5.2) Teilnahme an Terminen mit Öffentlichkeitsbeteiligung.
II.2.4.2) Stufenweise Beauftragung.
Stufe 1 = Grundauftrag, Prüfung der Umsetzbarkeit am geplanten Standort, Ermittlung mgl. Ausschlussgründe in den beauftragten Fachbereichen
Stufe 2 = optionale Leistung, Planungsleistungen bis zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens
Stufe 3 = optionale Leistung, Planungsleistungen für die Realisierung
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
a) Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich:
01.03.2022.
Die ausgeschrieb. Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 6 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme (Terminziel: Q1 2029) zzgl. Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Die Laufzeit ist abh. von versch. Faktoren, u.a. dem Zeitplan der weit. Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen u. nicht zwingend am 31.03.2029.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung, 210 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 211 Auswertungsbogen Auswahlkriterien, 212 Bewertungsbogen Zuschlagskriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Leistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen örtlichen Behörden, Versorgungsträgern, der Objekt- u. Fachplanung. der Umweltplanung.
Los 3: Umweltplanung
63654 Büdingen
II.2.4.1) Leistungsumfang.
Grundlageninformationen sind in den Dokumenten Gruppe 500 zusammengefasst (siehe Vergabeplattform). Weitere Angaben zu Ziff. II.2.4.1) erfolgen im Dokument „120-Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“ (siehe Vergabeplattform).
Pos. 1) Stufe 1: Vorbereitende Maßnahmen.
Pos. 1.1) Abstimmungstermine zur naturschutzrechtlichen Überprüfung.
Pos. 1.2) Freilanderfassungen.
Pos. 1.3) Umweltverträglichkeitsstudie + Landschaftspflegerischer Begleitplan LP1 und LP 2 gem. HOAI Anlage 1 und § 26 i.V.m. Anlage 7.
Pos. 2) Stufe 2: Umweltverträglichkeitsstudie n. Leistungsbild gem. Anlage 1.1.1 HOAI. + Landschaftspflegerischer Begleitplan Leistungsbild LP 3 und LP 4 gemäß § 26 i.V.m. Anlage 7 HOAI.
Pos. 3) Stufe 2: Fachbeitrag Artenschutz.
Pos. 4) Stufe 2: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie.
Pos. 5) Stufe 3: Landschaftspflegerische Ausführungsplanung (A+E-Maßnahmen), LP 1-8.
Pos. 6) Stufe 3: Umweltbaubegleitung.
II.2.4.2) Stufenweise Beauftragung.
Stufe 1 = Grundauftrag, Prüfung der Umsetzbarkeit am geplanten Standort, Ermittlung mgl. Ausschlussgründe in den beauftragten Fachbereichen.
Stufe 2 = optionale Leistung, Planungsleistungen bis zur Einleitung des Genehmigungsverfahrens.
Stufe 3 = optionale Leistung, Planungsleistungen für die Realisierung
Die Beauftragung der optionalen Leistungen erfolgt gem. Ziff. II.2.11.
II.2.4.3) Termine.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben:
a) Geplanter Vertragsbeginn ist voraussichtlich:
01.03.2022.
Die ausgeschrieb. Vertragslaufzeit umfasst eine Dauer von ca. 6 Jahren bis zur geplanten Gesamtfertigstellung der Baumaßnahme (Terminziel: Q1 2029) zzgl. Gewährleistungszeit von 5 Jahren. Die Laufzeit ist abh. von versch. Faktoren, u.a. dem Zeitplan der weit. Umsetzung. Die Leistungen des Auftragnehmers enden daher erst nach Erledigung aller übernommenen Leistungen u. nicht zwingend am 31.03.2029.
Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) die Anzahl der Bewerber, nach den folgenden, objektiven Auswahlkriterien: spez. Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter im Tätigkeitsfeld, Referenzen des Bewerbers, Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität, Gesamteindruck der Bewerbung.
Nähere Einzelheiten können den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform entnommen werden (Unterlagen 120 Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung, 210 Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen, 211 Auswertungsbogen Auswahlkriterien, 212 Bewertungsbogen Zuschlagskriterien).
Optionale Leistungen gemäß Nennung in Ziff. II.2.4)
Die optionalen Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes vom Vorhabenträger schriftlich abgerufen. Sofern es sich um zusätzlich erforderliche Leistungen handelt, deren Leistungsbild und Honorierung vertraglich noch nicht konkretisiert ist, werden diese als Folgebeauftragung im Verhandlungsverfahren angefragt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, eine Genehmigung nicht vorliegt, die weitere Finanzierung oder erforderliche Flächen nicht gesichert sind, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die o.g. Leistungen sind bzgl. technischer und terminlicher Abhängigkeiten mit anderen Beteiligten abzustimmen; u.a. mit: zuständigen örtlichen Behörden, Versorgungsträgern, der Objekt- u. Fachplanung. der Geotechnik.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Als Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung kann die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister wie folgt vorgelegt werden:
1. Schriftlicher Teilnahmeantrag
2. Vorlage eines aktuellen Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 VgV (ausgestellt nach dem 01.01.2021, in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister; bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung; bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung). Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
3. Angaben zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen
Erklärung, dass der Bewerber die von Ihm erbrachte Leistung unabhängig und frei von Lieferinteressen erbringt. Die gilt auch für die mit ihm wirtschaftlich verknüpften Unternehmen.
4. Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird nach § 48 (3) VgV eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthaltenen Erklärungen und Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage (xml-Format) vom Auftraggeber zusammen mit weiteren Unterlagen elektronisch bereitgestellt. Die EEE ist in elektronischer Form auszufertigen, mit dem vollständigen Vor- und Zunamen des Erstellers zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag über die in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform elektronisch einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Ergänzend zur EEE und den darin geforderten Erklärungen und Angaben werden weitere Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung bzw. den ergänzenden Unterlagen genannt sind.
5. Soweit zutreffend: Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften und ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der Bietergemeinschaft hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist mit dem Teilnahmeantrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in elektronischer Form einzureichen (Datei/Ausdruck vorzugsweise im pdf-Format). Vor Vergabe / im Auftragsfall ist die Erklärung auf Anforderung im Original vorzulegen. Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
6. Soweit zutreffend: Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags wird mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile und Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV). In diesem Fall ist vom beabsichtigten Unterauftragnehmer die EEE separat in elektronischer Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
Weitere Einzelheiten finden sich im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120).
Als Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit werden u.a. folgendes verlangt. Weitere Einzelheiten finden sich im Hinweispapier auf der Vergabeplattform (Unterlage 120)
1. Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 (4) Nr. 2 VgV),
2. Erklärung über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich (§ 45 (4) Nr. 4 VgV),
3. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter und der Mitarbeiter im angefragten Tätigkeitbereich (§46 (3) Nr. 8 VgV).
Als Nachweise für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit werden insbesondere verlangt:
1. Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleitung [PL], stellvertretende Projektleitung [SPL]) und der Funktion beim Bewerber.
2. Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers (§ 46 (3) Nr. 1 VgV). über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 10 Jahren seit Datum der Bekanntmachung, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
3. Unterzeichnete Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt (HVTG)
4. Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen
5. Erklärung zur Örtlichen Präsenz im Auftragsfall
6. Nachweis geeigneter Referenzen des verantwortlichen Personals (§ 46 (3) Nr. 1 VgV) (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards). Hinweis: Da die Erfahrung des Personals bei den Zuschlagskriterien mit gewertet wird, sind im Teilnahmewettbewerb zunächst PL und SPL zu benennen. Deren Referenzen werden erst in der zweiten Stufe im Verhandlungsverfahren verlangt.
Weitere Einzelheiten zu den geforderten Nachweisen werden im Hinweispapier (Unterlage 120) auf der Vergabeplattform dargelegt. In den Vergabeunterlagen sind die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie Mindeststandards eingehend beschrieben; auf die Unterlagen Nr. 122-124 wird hiermit gesondert hingewiesen.
Referenzen für die Projektleitung und die Stellvertretende Projektleitung werden erst mit Angebotsabgabe gefordert und auch erst mit dem Angebot gewertet. Diese Referenzen sind im Teilnahmewettbewerb noch NICHT einzureichen.
Von Projektleitung und Stellvertretender Projektleitung werden mit Angebotsabgabe geeignete Referenzen wie folgt erwartet: Vergleichbare Erfahrungen im Leistungsspektrum der vom Bewerber geforderten Referenzen. Mindestens ein Projekt in verantwortlicher Position als Projektleiter oder Hauptbearbeiter der geforderten Leistungen.
Mindeststandards zu Ziff. III.1.3.2 (Referenzen Bewerber):
Vergleichbare Erfahrungen mit den geforderten Leistungen gemäß Ziff. II.2.4). Für die Wertung geeigneter Referenzen gelten folgende Mindeststandards, die aus den Angaben des Bewerbers zu den Referenzen eindeutig hervorgehen müssen:
Los 1:
a) Referenz Nr. 1: Mindestreferenz: Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Neubau Hochwasserrückhaltebecken, mind. Honorarzone IV, LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. 5,0 Mio. EUR, Dammhöhe über Gewässersohle größer 5 m,
b) Referenz Nr. 2: Mindestreferenz: Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Neubau Hochwasserrückhaltebecken, mind. Honorarzone IV, LP5 bis LP8, anrechenb. Kosten netto mind. 5,0 Mio. EUR, Dammhöhe über Gewässersohle größer 5 m.
c) Referenz Nr. 3: Mindestanforderungen: Tragwerksplanung n. § 52 HOAI für Neubau gesteuertes Durchlassbauwerk, mind. Honorarzone III, Dammhöhe über Gewässersohle größer 5 m, mind. LP2 bis LP5.
d) Referenz Nr. 4: Mindestanforderungen: Fachplanung Technische Ausrüstung n. § 55 HOAI, Anlagengruppe 4+5, für Gruppe 3 Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. Anl. 12.2 HOAI, mind. Honorarzone II, mind. LP2 bis LP4, anrechenb. Kosten netto mind. [Betrag gelöscht] EUR.
e) Referenz Nr. 5: Mindestanforderungen: vglb. mit den Anforderungen der Referenzen Ref. Nr. 1 od. Nr. 2 bzgl. Objektplanung Ingenieurbauwerke n. § 43 HOAI für Gruppe 3 Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. Anl. 12.2 HOAI, mind. Honorarzone III, mind. LP2 bis LP4.
Los 2:
a) Referenz Nr. 1: Mindestreferenz, Mindestanforderungen: Geotechnisches Gutachten für Hochwasserrückhaltebecken für Objektplanung Ing.-bauwerke, mit statischen Nachweisen, Dammhöhe über Gewässersohle größer 5 m, Dammlänge mind. 100 m,
b) Referenz Nr. 2: Mindestreferenz, Mindestanforderungen: Geotechnisches Gutachten für Kontrollbauwerk in HRB für Objektplanung Ing.-bauwerke, Bauwerkshöhe über Gewässersohle größer 5 m.
c) Referenz Nr. 3: Mindestanforderungen: Planung und Begleitung eines Erkundungsprogramms (Bohrprogramm) für Hochwasserrückhaltebecken, mind. 10 maschinelle Bohrungen, mit Bohrtiefen von mind. 8 m.
d) Referenz Nr. 4 und Nr. 5: Mindestanforderungen: vglb. mit den Anforderungen der Referenzen Ref. Nr. 1 bis 3 für Objektplanung Ingenieurbauwerke n. § 43 HOAI für Gruppe 3 Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. Anl. 12.2 HOAI.
Los 3:
a) Referenz Nr. 1: Mindestreferenz, Artenschutzprüfung nach § 44 BNatSchG, Landschaftspflegerischer Begleitplan gem. § 26 HOAI, LP 1-4, Planungsraum min. 80 ha, Bau von Stauanlagen oder Hochwasserdeichen, Gewässerbau an Fließgewässern,
b) Referenz Nr. 2: Mindestreferenz Umweltverträglichkeitsstudie gem. Anlage 1, Ziffer 1.1 HOAI LP 1 bis 4 Untersuchungsraum von mindestens 400 ha, Erstellung im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens, Betroffenheit von Fließgewässern und Auen.
c) Referenz Nr. 3: Mindestreferenz Ökologische Erfassungen (Flora-Fauna-Gutachten), Untersuchungsraum von mindestens 300 ha Größe, Freilanderfassung von mindestens den Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Fische, Tagfalter, Makrozoobenthos
d) Referenz Nr. 4: Mindestreferenz Landschaftspflegerische Ausführungsplanung gem. § 39 HOAI, LP 1-4, Renaturierung von Fließgewässern, Anlage von Stillgewässern, Auenaktivierung
e) Referenz Nr. 5: Mindestanforderungen: vglb. mit den Anforderungen der Referenzen Ref. Nr. 1 bis 4 für Größe des Untersuchungsraumes, inhaltliche Ausrichtung der Planung, vergleichbares Genehmigungsverfahren etc.
Die Referenzen sind vom Bewerber (bei Bietergemeinschaften: von mind. einem der Mitglieder) oder über Eignungsleihe von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern vorzulegen. Dabei sind nur eigene, vom Bewerber oder dessen Nachunternehmern erbrachte Leistungen anzuführen.
III.2.1.1)
Für die Erbringung der Leistung der verantwortlichen Projektleitung wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister oder vergleichbar). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für das Mitglied beizufügen, welches die Projektleitung stellt.
Angaben zur Verhandlung (Bedingungen, Termine etc.) sind den Unterlagen 120 und 121 der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Die Vertragsbedingungen sind den Unterlagen Nr. 400 ff. zu entnehmen. Auf die Projektunterlagen 500 ff. wird verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen od. Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabe-vorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung er-kennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benann-ten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland