Lieferung Lufreiniger UV-C Geräte für Schulen im Kreis Offenbach Referenznummer der Bekanntmachung: KROF-2021-0083
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]22
Fax: [gelöscht]26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kreis-Offenbach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dietzenbach
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63128
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]22
Fax: [gelöscht]26
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.Kreis-Offenbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung Lufreiniger UV-C Geräte für Schulen im Kreis Offenbach
Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung von Luftreinigern UV-C
für Schulen im Kreis Offenbach
Schulen im Kreis Offenbach, siehe Liste der Schulstandorte
Hessen, Deutschland
Lieferung, Inbetriebnahme und Wartung von 1360 UV-C Luftreinigergeräten
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister
- Umsatz für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
- Kopie einer bezogen auf das Ende der Angebotsfrist gültigen Versicherungspolice, wonach der Bieter über eine Berufshaftplichtversicherung verfügt.
Mindesteignung:
- Umsatz im Durchschnitt 1.5 Mio € pro Jahr.
- Berufshaftpflichtversicherung mit 3 Mio € Personenschäden und 1 Mio € Sachschäden
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu benennen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum. Ferner ist, wenn das Angebot in die engere Wahl gelangt, die Zahl der in den letzten 3 Jahren im Jahresdurchschnitt Beschäftigten anzugeben
ferner sind die für Leitung vorgesehenen Personen zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund besonderer Dringlichkeit muss die Angebotsfrist hier auf 15 Tage verkürzt werden (beschleunigtes Verfahren). Bei Einhaltung der regulären Angebotsfrist von 35 Tagen könnnte eine Auslieferung der Geräte an die Schulen erst im Januar erfolgen. Das ist untragbar für die Schulen, weil die Beschaffung der Luftreiniger zum Gesundheitsschutz der unter 12-jährigen Schüler während des Schulunterrichts/Verhinderung einer Ansteckung mit dem Coronavirus und damit zur Eindämmug der Coronapandemie unbedingt erforderlich ist. Für die Schüler der Altersgruppe bis 12 Jahre besteht keine Impfmöglichkeit. Mit dem Beginn der kälteren Jahreszeit ist die Fensterlüftung nur noch eingeschränkt möglich und als Mittel zur Verhinderung einer Ausbreitung des Coronavirus während des Unterrichts nicht mehr allein geeignet. Daher erscheint die sofortige Ausstattung der Schulen mit Luftreinigern unverzichtbar, um die Pandemie einzudämmen.
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bieter haben mit ihrem Angebot zu erklären, dass
-keine zwingenden Ausschlussgründe gem § 123 I GWB vorliegen,
-keine fakultativen Ausschlussgründe gem. § 124 GWB vorliegen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)