Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: Kl_Fu_L14_Kaelte
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-fulda.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda
Die Klinikum Fulda gAG plant den Einbau einer zusätzlichen Kälteerzeugung.
Für dieses Bauvorhaben ist ein Absorber mit einer Kälteleistung von ca. 1 MW vorgesehen, der letztlich die Betriebszeit der vorhandenen BHKW’s, insbesondere in den Sommermonaten, deutlich erhöht.
Vergeben wird die schlüsselfertige Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, betriebsfertige Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Mitwirkung bei der Übernahme bzw. Abnahme.
Da die Leistung nicht abschließend erschöpfend beschreibbar ist und vor allem die örtlichen Randbedingungen zu beachten sind, wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt..
Die Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber ist im April 2022 vorgesehen. Die Terminschiene wird im Verhandlungsverfahren geklärt.
Fulda
Die Besonderheit der Leistung erfordert ein Verhandlungsverfahren nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die geeigneten Bieter werden am 23.06.2021 zur zweiten Verfahrensstufe eingeladen.
Ablauf des Verfahrens:
- Ortsbesichtigung mit den geeigneten Bietern jeweils einzeln in der 26. – 27. KW
- Erarbeitung der technischen Lösung durch die Bieter und Abgabe eines Erstangebotes bis zum 30.07.2021
- Vergabeverhandlung am 05.08.2021 mit Vorstellung der technischen Lösung und Erläuterung des Angebots durch die Bieter
- Überarbeitung und finales Angebot bis 20.08.2021
Der Auftrag wird zum Pauschalfestpreis vergeben, die Örtlichkeit ist entsprechend zu berücksichtigen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Die Auftraggeberin verweist auf § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.