Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda Referenznummer der Bekanntmachung: Kl_Fu_L14_Kaelte

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.klinikum-fulda.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Kommunaler Krankenhausträger in der Rechtsform der gAG
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda

Referenznummer der Bekanntmachung: Kl_Fu_L14_Kaelte
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45350000 Maschinentechnische Installationen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Klinikum Fulda gAG plant den Einbau einer zusätzlichen Kälteerzeugung.

Für dieses Bauvorhaben ist ein Absorber mit einer Kälteleistung von ca. 1 MW vorgesehen, der letztlich die Betriebszeit der vorhandenen BHKW’s, insbesondere in den Sommermonaten, deutlich erhöht.

Vergeben wird die schlüsselfertige Planung, Konstruktion, Fertigung, Lieferung, betriebsfertige Montage, Inbetriebnahme, Probebetrieb und Mitwirkung bei der Übernahme bzw. Abnahme.

Da die Leistung nicht abschließend erschöpfend beschreibbar ist und vor allem die örtlichen Randbedingungen zu beachten sind, wird ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt..

Die Abnahme und Übergabe an den Auftraggeber ist im April 2022 vorgesehen. Die Terminschiene wird im Verhandlungsverfahren geklärt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE732 Fulda
Hauptort der Ausführung:

Fulda

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Besonderheit der Leistung erfordert ein Verhandlungsverfahren nach vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb. Die geeigneten Bieter werden am 23.06.2021 zur zweiten Verfahrensstufe eingeladen.

Ablauf des Verfahrens:

- Ortsbesichtigung mit den geeigneten Bietern jeweils einzeln in der 26. – 27. KW

- Erarbeitung der technischen Lösung durch die Bieter und Abgabe eines Erstangebotes bis zum 30.07.2021

- Vergabeverhandlung am 05.08.2021 mit Vorstellung der technischen Lösung und Erläuterung des Angebots durch die Bieter

- Überarbeitung und finales Angebot bis 20.08.2021

Der Auftrag wird zum Pauschalfestpreis vergeben, die Örtlichkeit ist entsprechend zu berücksichtigen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 25 %
Qualitätskriterium - Name: Bauliche Realisierung - Berücksichtigung des Krankenhausbetriebes - und Wartungsfreundlichkeit / Gewichtung: 15 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 098-252689
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: KL-Fu_L14_Kaelte
Bezeichnung des Auftrags:

Kälteerzeugung (Absorber) für das Klinikum Fulda

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
07/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kulmbach
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95326
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Auftraggeberin verweist auf § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/09/2021

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