Lieferung von Atemschutzausrüstungen Referenznummer der Bekanntmachung: SVLFG-2021-0030
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34131
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.svlfg.de
Nationale Identifikationsnummer: 591103701
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.spectrumk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Atemschutzausrüstungen
Die Auftraggeberin beauftragt den Auftragnehmer mit der Beschaffung, Lieferung und Übereignung von:
- Komplettsets Atemschutzausrüstungen sowie die Beschaffung, Lieferung und systemkompatiblen Ersatzteilen (mit jeweils dreijähriger Herstellergarantie mit einer Begrenzung (gedeckelt) von max. 1800 Betriebsstunden)
- systemkompatiblen Ersatzteilen für die derzeit im Betrieb befindlichen/ausgegebenen Atemschutzausrüstungen der Marke Scott ProFlow 2 SC (mit jeweils dreijähriger Herstellergarantie mit einer Begrenzung (gedeckelt) von max. 1800 Betriebsstunden)
- FFP2-Masken NR D mit Klimaventil
jeweils mit den Leistungsbestandteilen:
- Beanschriftung der Verpackung (Paket, Päckchen) für den Postversand an die abrufende Stelle (Auftraggeberin oder die Versicherten in Deutschland),
- transportsicheres Verpacken und Versandvorbereitung,
- Freimachung und Übergabe an den Postdienstleister
München und bundesweit
Gegenstand des Auftrags ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Atemschutzausrüstungen für die Versicherten der SVLFG. Als landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft steht die SVLFG nach der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Pflicht, mit allen geeigneten Mitteln der arbeitsbedingten Gefahr, dass eine Berufskrankheit entsteht, wiederauflebt
oder sich verschlimmert, präventiv entgegenzuwirken. Dazu gehört bei entsprechenden Falllagen auch die Ausstattung von Versicherten mit persönlicher Gebläse-Atemschutzausrüstung, die normativen und individuellen Anforderungen in der Land- und Forstwirtschaft entsprechen müssen (Atemschutzversorgung).
Im Einzelnen umfasst der Auftrag die Lieferung, Beschaffund und Übereignung von:
- Komplettsets Atemschutzausrüstungen (Neuversorgung) und systemkompatiblen Ersatzteilen (mit jeweils dreijähriger Herstellergarantie mit einer Begrenzung (gedeckelt) von max. 1800 Betriebsstunden)
- systemkompatiblen Ersatzteilen für die derzeit im Betrieb befindlichen/ausgegebenen Atemschutzausrüstungen der Marke Scott ProFlow 2 SC (mit dreijähriger Herstellergarantie mit einer Begrenzung (gedeckelt) von max. 1800 Betriebsstunden)
- FFP2-Masken NR D mit Klimaventil
jeweils mit den Leistungsbestandteilen:
- Beanschriftung der Verpackung (Paket, Päckchen) für den Postversand an die abrufende Stelle
- Transportsicheres Verpacken und Versandvorbereitung
- Freimachung
- Übergabe an den Postdienstleister
Hinweis: Die Versendung der Lieferware (Transport) an die Versicherte in Deutschland beziehungsweise an die Versandstelle der Auftraggeberin in München erfolgt durch den von der Auftraggeberin gesondert beauftragten Postdienstleister DHL und ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Der Rahmenvertrag wird für eine Laufzeit von zwei Jahren ausgeschrieben.
Über diesen Zeitraum hinaus kann der Vertrag zweimal jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen.
2) Der Bieter hat unter Verwendung des beiliegenden Formblattes 08_Erklärung_Eignung eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen abzugeben.
1) Der Bieter hat mittels des bereitgestellten Formblattes "08_Erklärung Eignung" Angaben zu machen
- zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vor Ablauf der Angebotsfrist
- zum Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018, 2019, 2020) vor Ablauf der Angebotsfrist bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags
- zur Gesamtzahl der beim Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe beschäftigten Mitarbeiter
2) Der Bieter hat einen Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters/der Bietergemeinschaft mit einer Deckungssumme, welche ausreichend ist, im Rahmen der Leistungserbringung von ihm verursachte Schäden und Folgeschäden zu tragen bzw. eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Bieters über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung mit entsprechenden Deckungssummen innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss abzuschließen und der Auftraggeberin einzureichen.
1) Der Bieter hat unter Verwendung des Formblattes "07_Erklärung Referenzen" mindestens 3 Referenzprojekte aus den letzten drei abgelaufenen Geschäftsjahren (2018, 2019 und 2020) nachzuweisen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind.
2) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Anhang 3 der Allgemeinen Datenschutzvereinbarung)
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmer/Bewerber/Bieter sowie die Präklusionsregelungen gem. § 160 III Satz 1 Nr. 1 - 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist
danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2, § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die §§ 134, 135, 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).