Vakuumkammer Referenznummer der Bekanntmachung: 08/50083319
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6159710
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vakuumkammer
Lieferung Vakuumkammer
Am Helmholtz Institut Jena, werden zwei Hochleistungslaser (Polaris und Jeti 200) betrieben. Ziel ist die Entwicklung von neuartigen energetischen Teilchen- und Lichtquellen.
Die Laserpulse von beiden Lasern sollen in Zukunft in einer neuen Targetarea verwendet werden. Ein Teil dieses dafür benötigten Vakuumsystems ist Gegenstand dieser Ausschreibung.
In dieser Ausschreibung soll die Experimentierkammer (TAF-Kammer) beschafft werden.
Die Beschaffung wird durch die Thüringer Aufbaubank gefördert:
Zuwendungsbescheid Gewährung aus Mitteln EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014-2020) Richtlinie zur Förderung der Forschung (FOR-Richtlinie)
Vorhabens-Nr. 2019 FGI 0029
Vorhabens-Kurzbezeichnung: Experiment-Vakuum-Kammer
Helmholtz-Institut Jena Fröbelstieg 3 07743 Jena Anlieferung über die Fraunhoferstraße siehe Leistungsverzeichnis
Lieferung Vakuumkamer
Folgende Leistungen sind Bestandteil des Leistungsumfangs des Anbieters
Design, Bau und Lieferung funktionierender Kammermodule unter der Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten sowie vorgegebenen Schnittstellen.
Dies beinhaltet im Einzelnen folgende Leistungen:
- Konstruktion von Kammer und Gestellen
- Bau von Vakuumexperimentierkammer
- Bau von Gestellen
- Aufbau vor Ort
- Funktionstest
- Einweisung
- Dokumentation
Die TAF-Kammer wird mit Laserstrahlen aus den Lasersystemen JETi 200 und POLARIS beliefert, um dort Experimente durchzuführen (z.B. Elektronen-Beschleunigung). Für die Durchführung solcher Experimente ist ein Vakuum <2*10-6 mbar-Bereich notwendig. Dieses Vakuum muss auch in der zukünftigen TAF-Kammer erreicht werden.
Zuwendungsbescheid Gewährung aus Mitteln EU Fonds für regionale Entwicklung (EFRE-OP 2014-2020) Richtlinie zur Förderung der Forschung (FOR-Richtlinie) Vorhabens-Nr. 2019 FGI 0029 Vorhabens-Kurzbezeichnung: Experiment-Vakuum-Kammer
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
- Eigenerklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach
§§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen - GSI Formblatt
Einzureichende Unterlagen:
- Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme auf dem GSI Formblatt
Abrechnung und Zahlung erfolgen in EURO. Die Zahlungen erfolgen erst, wenn die Zahlungsvoraussetzungen erfüllt sind und die jeweilige Rechnung vorliegt. Sofern Vorauszahlungen vertraglich vorgesehen sind, können diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, für den Auftraggeber kostenlosen Bankbürgschaft nach Rechnungsstellung erfolgen.
Folgende Zahlungsmodalitäten:
1. Zuschlag 30% Anzahlung gegen Bankbürgschaft (2021)
2. Abnahme der Konstruktionspläne 20% (2022)
3. Factory Readiness Review 30% (2022)
4. Installation und Abnahme 20% (2022)
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen):
Firmen können eine Vakuumkammer als Referenz vorweisen welche ein Kammervolumen von mehr als 5m^3 besaß (bei beschriebenen Vakuuman-forderungen)
Firmen können durch eine Referenz nachweisen, dass sie mindestens eine Kammer mit entkoppeltem Boden realisiert haben, welche ein Kammervo-lumen von mehr als 1 m^3 besaß (bei beschriebenen Vakuumanforderun-gen)
Beide Referenzobjekte sind innerhalb der letzten 5 Jahre ausgeliefert wor-den.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht.
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Angebote ausgeschlossen.
Wir weisen darauf hin, dass bei etwaigen parallelen Teilnahmeanträgen bzw. Angeboten von verbundenen Unternehmen auf die Einhaltung der Grundsätze des Geheimwettbewerbs zu achten ist; spätestens auf Nachfrage durch die Vergabestelle ist nachzuweisen, dass eine strikte Trennung in personeller, organisatorischer und struktureller Hinsicht bei der Erstellung der Teilnahmeantrags- und Angebotsunterlagen gewährleistet gewesen ist (vgl. z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.04.2011 VII-Verg 4/11; VK Münster, Beschluss vom 22.04.2015 - VK 1-12/15).
Wertung: 100% Preis
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRXZ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, je-doch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland