Unterhalts- und Grundreinigung Schulen/Verwaltungsgebäude Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 141-2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Grundreinigung Schulen/Verwaltungsgebäude
Vertrag über die Unterhalts- und Grundreinigung an den Schulen und Verwaltungsgebäuden des Werra-Meißner-Kreises
Los 1 - Eschwege 1
37269 Eschwege
Unterhaltsreinigung/Grundreinigung
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 2 - Eschwege 2
37269 Eschwege
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 3 - Eschwege 3 (AFS)
37269 Eschwege
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 4 - Eschwege 4 (Verwaltung)
37269 Eschwege
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 5 - Sontra
36205 Sontra
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 6 - Röhrda
37296 Röhrda
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 7 - Hess. Lichtenau/Waldkappel
37235 Hessisch Lichtenau
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 8 - Großalmerode
37274 Großalmerode
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 9 - Witzenhausen
37213 Witzenhausen
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 10 - Bad Sooden Allendorf
37242 Bad Sooden-Allendorf
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 11 - Wanfried
37281 Wanfried
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Los 12 - Wehretal
37287 Wehretal
siehe Los 1
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Der Vertrag kann zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden, soweit aus Sicht des Auftraggebers der Bedarf dazu besteht. Die Verlängerungen sind dabei schriftlich zwischen den Vertragsparteien zu vereinbaren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abgabe der Eigenerklärung für nicht-präqualifizierte Unternehmen mit Angabe der Eintragung in ein Berufsregister, soweit für einen Bieter die Verpflichtung dazu besteht.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Ebenso wird die einheitliche europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert.
Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (Eigenerklärung).
Angaben zu Insolvenzverfahren oder Liquidation (Eigenerklärung)
Nachweise über das Bestehen verschiedener Versicherungen:
Personen-, Bearbeitungs-, Schlüsselverlustversicherungen, Versicherung über Sach- und Vermögensschäden
Der Bieter gibt mit dem Angebot eine Erklärung ab, dass ihm die erforderlichen Arbeitskräfte für eine Auftragsausfürhung zur Verfügung stehen und dass er in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt hat.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] [gelöscht]