Biotopkartierung 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0309
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Biotopkartierung 2022
Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) 2022 in 14 Losen
Wiesek
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Wieseck (13 Kartiergebiete in 2 Teilräumen mit insgesamt 1.382 bekannten zu kartierenden Objekten). Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Ein fest definierter Anteil der Leistung dieses zweijährigen Loses ist im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 28.10.2022 zu erbringen; die Gesamtbearbeitung endet spätestens am 31.10.2023.
Hoher Vogelsberg Nord
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Hoher Vogelsberg Nord (10 Kartiergebiete in 2 Teilräumen mit insgesamt 2.296 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Ein fest definierter Anteil der Leistung dieses zweijährigen Loses ist im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 28.10.2022 zu erbringen; die Gesamtbearbeitung endet spätestens am 31.10.2023.
Spessart
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Spessart (12 Kartiergebiete in 2 Teilräumen mit insgesamt 2.072 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Ein fest definierter Anteil der Leistung dieses zweijährigen Loses ist im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 28.10.2022 zu erbringen; die Gesamtbearbeitung endet spätestens am 31.10.2023.
Hoher Vogelsberg Süd
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Hoher Vogelsberg Süd (7 Kartiergebiete in 2 Teilräumen mit insgesamt 2.434 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Ein fest definierter Anteil der Leistung dieses zweijährigen Loses ist im Zeitraum vom 01.04.2022 bis 28.10.2022 zu erbringen; die Gesamtbearbeitung endet spätestens am 31.10.2023.
Oberkalbach
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Oberkalbach (1 Kartiergebiet mit insgesamt 81 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Bad Hersfeld Süd
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Bad Hersfeld Süd (2 Kartiergebiete mit insgesamt 291 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Eberschütz
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Eberschütz (5 Kartiergebiete mit insgesamt 591 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Herleshausen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Herleshausen (5 Kartiergebiete mit insgesamt 282 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Kranichstein
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Kranichstein (4 Kartiergebiete mit insgesamt 910 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Battenberg
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Battenberg (2 Kartiergebiete mit insgesamt 394 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Hommershausen
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Hommershausen (1 Kartiergebiet mit insgesamt 440 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Ostheim
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2021). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Ostheim (8 Kartiergebiete mit insgesamt 674 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Hessisch Lichtenau
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Hessisch Lichtenau (6 Kartiergebiete mit insgesamt 732 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Affoldern
Leistungsgegenstand ist die Durchführung der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK 2022). Der Auftragnehmer kartiert bereits bekannte und neu vorgefundene Objekte bestimmter Module im Gebiet Affoldern (2 Kartiergebiete mit insgesamt 68 bekannten zu kartierenden Objekten).
Zur Kartierung ist ausschließlich die vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellte Erfassungssoftware zu verwenden, die alle benötigten Kartierungsgrundlagen auf aktuellem Stand bereithält. Die Leistung ist im Zeitraum vom 01.04.2022 - 28.10.2022 zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 14:
- Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkenden Absprachen/Beachtung Arbeitnehmervorschriften (insb. Jugendarbeitsschutzgesetz) (siehe Vordruck "Erklaerung_Haftpflichtversicherung etc.pdf")
Lose 1 bis 14:
- Erklärung bezüglich Haftpflichtversicherung (siehe Vordruck "Erklaerung_Haftpflichtversicherung etc.pdf")
Lose 1 bis 14:
- Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen (siehe Vordruck Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf)
Lose 1 bis 14:
- Referenzen
Der Bieter muss über Erfahrungen bei der Anwendung Geografischer Informationssysteme (GIS) verfügen; diese können auch durch verpflichtenden Nachweis entsprechend geeigneter Nachunternehmer erfolgen. Je Bieter sind mindestens drei mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbare GIS-Referenzen anzugeben.
Folgende GIS-Referenzen/Fälle sind in ihrer Art mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar und somit geeignet, die Eignung des Bieters nachzuweisen:
• Fall 1: Referenzen im Bereich der HLBK seit 2014: Angabe HLBK-Los-Nummern
• Fall 2: Referenzen, die die Grunddatenerhebung (GDE) in hess. Natura 2000-Gebieten betreffen: Angabe FFH-Gebietsnummern
• Fall 3: Referenzen, die die Grunddatenerhebung in anderen Ländern betreffen: Kurzbeschreibung inkl. Umfang der GIS-Bearbeitung, beispielhafte Ergebniskarte und Angabe Auftraggeber mit Ansprechpartner.
Es ist nicht erforderlich, dass zu jedem zuvor dargestellten und vergleichbaren Fall (Fall 1 bis 3) eine GIS-Referenz anzugeben ist; es ist nur wichtig, dass zu den Fällen 1 bis 3 in der Gesamtheit mindestens drei Referenzen vorgelegt werden.
Zusätzlich muss bei den Losen 2, 4, 7 und 10 mindestens einer der vorgesehenen Kartierenden über die geforderten besonderen Artenkenntnisse verfügen. In diesem Falle hat der Bieter die/ den Kartierende/n zu benennen und dem Angebot eine Kurzbeschreibung inkl. beispielhafter Ergebniskarte als Anlage beizulegen.
- Benennung und Vorstellung der für die Auftragsausführung (je angebotenen Los) vorgesehenen Kartierenden
Lose 1 bis 14:
Es werden nur solche Bieter berücksichtigt, bei denen alle eingesetzten Kartierenden folgende Qualifikationen und Erfahrungen vorweisen können (Mindestanforderungen):
• abgeschlossenes Studium der Biologie oder vergleichbarer Abschluss
• gute Kenntnisse der hessischen Flora und Vegetation
• mindestens zweijährige Kartiererfahrung bei Biotop- und/oder Lebensraumtypenerfassungen gem. FFH-Richtlinie
Der Auftraggeber behält sich eine Überprüfung der Qualifikation der Kartierenden ausdrücklich vor.
Das Vorliegen der Qualifikation/ Erfahrung ist für jede/n Kartierenden durch folgende Angaben zu belegen:
• Name der/des Kartierenden.
• Angabe zum Berufsabschluss (z.B. Diplom Biologin oder Master Biodiversität).
• Angabe vegetationskundlicher Arbeiten der/des Kartierenden (nur notwendig, sofern die guten Kenntnisse der hessischen Flora und Vegetation nicht aus der Methodikerfahrung und den naturräumlichen Kenntnissen - siehe nachfolgend hervorgehen).
• Angabe zur Kartiererfahrung der/des Kartierenden (Art und Jahre).
• Angaben zur Methodikerfahrung und naturräumlichen Kenntnissen der/des Kartierenden (HLBK-Los-Nummern; Hessische Biotopkartierung (HB): Jahr oder Kartenblatt-Nummern; Grunddatenerfassungen zu FFH-Gebieten (GDE): FFH-Gebietsnummern; sonstige Biotopkartierungen: Angabe der Gebiete und der Auftraggeber mit Ansprechpartner).
- Los 1 bis 14:
Erklärung, dass für die drei größten bebotenen Lose (unter Benennung derselben), ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen und diese bei einer Auftragserteilung geleistet werden können. Ausschlaggebend für die Größe ist die Objektzahl des jeweiligen Loses. Anderslautende Erklärungen führen zum Ausschluss des (gesamten) Angebotes.
Es wird ausdrückich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Fortsetzung Zif. III.1.3) -
Dem Angebot ist neben den unter III.1) genannten Erklärungen und Nachweisen die Erkl. Unternehmensdaten beizulegen. Die Vergabeunterlagen werden ausschließl. elektr. über die Vergabeplattform des Landes Hessen(http://vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt. Die im Angebot benannten Kartierenden mit speziellen Qualifikationen (z.B. besondere Artkenntnisse, FFH-Gebietskenntnisse) verpflichten sich mit der Angebotsabgabe, die erforderlichen Kapazitäten freizuhalten und müssen bei Erteilung des Zuschlages die entsprechenden Geländearbeiten selbst durchführen. Ein Ersatz durch weniger qualifizierte Kartierende ist nicht möglich. Bei dringendem Bedarf muss eine Ersatzlösung durch gleich qualifizierte Kartierende mit dem AG vereinbart werden.
Ein Bieter kann auf maximal 14 Lose ein Angebot abgeben. Hierbei muss sich ein Bieter anhand der ihm zur Verfügung stehenden Kapazitäten in der Anzahl seiner Angebote auf die konkreten Lose beschränken, die er abzuleisten in der Lage ist. Pro Bieter werden maximal 3 Lose vergeben. Sofern mehr als 3 Lose beboten werden, muss ein Bieter mindestens Kapazitäten für die drei größten Lose vorhalten, die er bebietet. Ausschlaggebend für die Größe ist die Objektzahl des jeweiligen Loses. Angebote die andere Ausführungen enthalten, werden ausgeschlossen.
Die Vergabe ist begrenzt auf eine Gesamtauftragssumme von 933.477,76 € brutto im Jahr 2022 und 430.711,02 € brutto im Jahr 2023. Sollte die Summe der ausgewählten Angebote in einem oder beiden der Jahre den jeweiligen Wert überschreiten, entfallen für das entsprechende Jahr Lose geringerer Dringlichkeit (Priorität), bis der jeweilige Haushaltsansatz eingehalten wird. Hierbei gehen die Angebote für zweijährige Lose jeweils mit 50% je Jahr in die Berechnung der Gesamtauftragssumme ein. Sollte ein zweijähriges Los wegen Überschreitung des Budgets für 2023 entfallen, so können 2022 dennoch Lose geringerer Priorität als das entfallene Los vergeben werden. Die Losreihenfolge geordnet von höchster Dringlichkeit (Priorität 1) bis zur geringsten Dringlichkeit (Priorität 14) ist der Tabelle 1 (Spalte "Priorität") unter Ziffer 1 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Bei einjährigen Losen verpflichtet sich der AN, die Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung bis zum 28.10.2022 endabnahmereif beim AG zu erbringen. Teilwerke (Suchraumkarte; erste Objekte) werden bereits zum 30.06.2022 vorgelegt.
Bei zweijährigen Losen verpflichtet sich der AN, die Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung, die gemäß Zif. 1 d. Leistungsbeschreibung im Jahr 2022 zu erbringen sind, bis zum 28.10.2022 endabnahmereif beim AG zu erbringen, Teilwerke (Suchraumkarte und erste Objekte des Teils 1 des jeweiligen Loses) werden bereits zum 30.06.2022 vorgelegt. Der AN verpflichtet sich, die restlichen Leistungen im Rahmen dieser Vereinbarung bis zum 31.10.2023 endabnahmereif beim AG zu erbringen, Teilwerke (Suchraumkarte und erste Objekte des Teils 2 des jeweiligen Loses) werden bereits zum 30.06.2023 vorgelegt. Überschreitet der AN schuldhaft den Liefertermin, so hat er dem AG eine Vertragsstrafe von 0,2% des Auftragswertes pro Werktag der Terminüberschreitung zu zahlen (max. 4% des Nettoauftragswertes).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]