Barbarossastadt Gelnhausen - Planungsleistungen für die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans Referenznummer der Bekanntmachung: 60180-19
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gelnhausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Barbarossastadt Gelnhausen - Planungsleistungen für die Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans
Aufstellung eines neuen Flächennutzungs- und Landschaftsplans für die Barbarossastadt Gelnhausen
Die Barbarossastadt Gelnhausen beabsichtigt, den Flächennutzungsplan nach § 5 BauGB als auch den zugehörigen Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet mit einer Größe von 4519 Hektar neu aufstellen zu lassen.
Gelnhausen besteht neben dem Stadtkern (Stadtteil Mitte) aus den Stadtteilen Hailer, Haitz mit Kaltenborn, Höchst, Meerholz und Roth.
Der gegenwärtig rechtswirksame Flächennutzungsplan als auch der zugehörige Landschaftsplan stammen aus dem Jahr 1993.
Inhalt der Planungen sind Planungsleistungen der Bauleitplanung für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gemäß § 18 HOAI i.V.m. Anlage 2 HOAI sowie des zugehörigen Landschaftsplans gemäß § 23 HOAI i.V.m. Anlage 4 HOAI.
Ergänzend treten besondere Leistungen zur Verfahrens- und Projektsteuerung sowie zur Qualitätssicherung, zur Vorbereitung und inhaltlichen Ergänzung und zur Verfahrensbegleitung gemäß Anlage 9 HOAI hinzu (insbesondere verfahrensbegleitende Leistungen und weitere besondere Leistungen bei landschaftsplanerischen Leistungen nach Anlage 9 HOAI).
Darüber hinaus ist die Mitwirkung bei der Einholung der Genehmigung nach § 6 BauGB ebenso Leistungsgegenstand der Beauftragung.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen.
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der nach Maßgabe der Bekanntmachung vorzulegenden Nachweise und Erklärungen durch Bewertung der vorgelegten Referenzen. Für die Bewertung wird eine vergleichende Prognose angestellt, welche (unternehmensbezogene) Qualität aufgrund der eingereichten Referenzen für die vorliegend zu vergebende Leistung zu erwarten ist.
Die Angaben unter II.2.7) zur Vertragslaufzeit sind allein fiktiver Natur. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.
(2) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung "Architekt", "Ingenieur" und/oder "Stadtplaner" zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland unter dieser Bezeichnung tätig zu werden (vgl. § 75 Abs. 1 VgV).
(3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.
(4) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021, GVBl. S. 338).
(5) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach Maßgabe des Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 23.10.2020 oder nach § 17 Abs. 1 HVTG (in der aktuellen Fassung).
(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind.
(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden, [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitgestellt. Ist das nicht der Fall, hat der Bieter den Nachweis durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, zu erfolgen.
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen des Bieters bezogen auf den Bereich der Bauleitplanung, insbesondere der Flächennutzungsplanung sowie der Landschaftsplanung. Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz - der Leistungsinhalt und Leistungsumfang sowie die Modalitäten der Leistung, der Auftragswert, Ausführungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechstelle (Telefonnummer/E-Mail-Adresse). Bescheinigungen des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
(2) Erklärung über das in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018-2020) jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bewerbers gegliedert nach Qualifikation und Tätigkeitsbereich (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter).
Der Auftraggeber weist bereits jetzt darauf hin, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleihunternehmen, soweit diese bei Angebotsabgabe bekannt sind, nach Maßgabe dieses Verfahrensbriefs mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot die erforderlichen Verpflichtungserklärungen zu Tariftreue und Mindestlohn bei öffentlichen Aufträgen unter Berücksichtigung der Vorgaben des HVTG vom 12. Juli 2021, GVBl. S.338, abzugeben haben.
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur", "Architekt" bzw. "Stadtplaner" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRCNV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.