Planungsleistungen Rauenthaler Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35245
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Rauenthaler Tunnel
Planungsleistungen Rauenthaler und Langerfelder Tunnel; weitere Angaben zu Art und Umfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planungsleistungen Rauenthaler Tunnel
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Planungsleistungen Rauenthaler und Langerfelder Tunnel; weitere Angaben zu Art und Umfang können den Ausschreibungsunterlagen entnommen werden.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Anpassung des Bauzeitenplans aufgrund geändertem Baubeginn (MKA 7_3)
Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung für den Rauenthaler Tunnel wurde aufgrund von Anpassungen des Projektterminplans seitens des Auftraggebers der Baubeginn zweimal geändert. Infolge dessen ist eine zweifache Überarbeitung und Anpassung des Bauzeitenplans für die beiden neuen Termine erforderlich. Zum Abschluss der Entwurfsplanung ist diese zusätzliche Leistung zwingend notwendig. Zur Minimierung weiterer Schnittstellen innerhalb des Projektes ist ein Wechsel des AN zwingend zu vermeiden. Eine notwendige Einarbeitung in das Projekt würde bei einem AN-Wechsel sowohl die rechtzeitige Fertigstellung der o.g. Leistung als auch die gesamte Terminschiene gefährden. Vorliegende Synergieeffekte durch eine einheitliche Planungsbetreuung und Projektabwicklung sind zu nutzen und gehen bei AN-Wechsel verloren.