Rahmenvereibarung Gestellungung Brandwachen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0339
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereibarung Gestellungung Brandwachen
Rahmenvereinbarung über die Gestellung von Brandsicherheitswachen zur Kompensation von festgestellten Brandschutzmängeln zur baurechtlichen Aufrechterhaltung des Betriebs im Hess. Staatstheater in Wiesbaden
Hessisches Staatstheater Wiesbaden
Christian-Zais-Straße 3
65189 Wiesbaden
Im Rahmen der Sonderbaukontrolle wurden durch den TÜV Rheinland wesentliche Mängel bei der Brand- und Alarmierungsanlage und Mängel bei den nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen mit Wandhydranten, der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) und bei der Sicherheitsbeleuchtung und Sicherheitsstromversorgung im Hessischen Staatstheater Wiesbaden festgestellt.
Das Hauptproblem liegt bei der RLT und den Brandschutzklappen, während die Wandhydranten, die Sprinkleranlagen und die RWA weitestgehend funktionsfähig sind.
Zur Aufrechterhaltung des vollständigen Theaterbetriebes sollen Brandsicherheitswachen zur Kompensation der festgestellten baulichen Brandschutzmängel gestellt werden. Für die Übernahme der Brandsicherheitswache im Theater ist grundsätzlich ein Einsatzteam bestehend aus
- einem Gesamteinsatzleiter im Hintergrund sowie
- einem Einsatzleiter,
- einer weiteren Brandwache und
- einer Brandschutzhilfskraft vor Ort
erforderlich.
Der Auftragnehmer (AN) muss für das Einsatzteam den Gesamteinsatzleiter, den Einsatzleiter und eine Brandwache stellen. Die Brandschutzhilfskraft wird in der Regel durch geschultes, theatereigenes Personal (Pforte und Haustechnik) gestellt.
Die Personaleinsatzplanung erfolgt durch den Gesamteinsatzleiter, der für die gesamten Einsatzzeiten erreichbar sein muss.
Im Einzelnen nimmt das Einsatzteam vor Ort folgende Aufgaben wahr:
- stündliche Kontrollgänge (Dauer ca. 45-60 Minuten) im gesamten Gebäude zur Überprüfung von Flucht- und Rettungswegen und zur Überprüfung der Feuer- und Rauchabschlüsse
- im Gefahrenfall Auslösung der BMA
- die Erstbrandbekämpfung
- die Ersterkundung
- beim Eintreffen der Berufsfeuerwehr mitwirken bei der Erstattung des Lageberichts
- Helfen beim Räumen des Gebäudes
Alle noch nicht erfassten Mängel, die beim Einsatz entdeckt werden, sind schriftlich zu protokollieren und umgehend dem Auftraggeber (AG) anzuzeigen.
Während der Vorstellungen ist die Feuerwehr mit zwei Personen pro Bühne (Großes Haus und Kleines Haus) gemäß den Anforderungen der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie anwesend.
Folgende Qualifikationen sind für die Leistungserbringung erforderlich und werden vorausgesetzt:
a) Qualifikation Gesamteinsatzleiter
Der Gesamteinsatzleiter muss im Hintergrund ständig für das Einsatzteam telefonisch erreichbar sein. Er muss entweder im gehobenen berufsfeuerwehrtechnischen Dienst (Brandinspektor, Oberamtsrat) oder als Brandschutzsachverständiger (Dipl.-Ing.) gem. § 69 Abs. 4 S. 1 HBO mit Feuerwehrerfahrung (Freiwillige- oder Berufsfeuerwehr) tätig sein und mindestens 10 Jahre Berufserfahrung haben.
b) Qualifikation Einsatzleiter
Der Einsatzleiter vor Ort muss ein Zugführer oder Gruppenführer mit mindestens 5 Jahren Erfahrung als Fahrzeugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr von Gemeinden/ Städten mit mehr als 15.000 Einwohnern oder von einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr und der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 4.2 bzw. 4.1 Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 4.2 bzw. 4.1 sein. Er ist Hauptansprechpartner für den AG.
c) Qualifikation Brandwache
Die weitere Brandwache vor Ort muss ein Truppführer bzw. Truppmann mit der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 2.2 bzw. 2.1 und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 2.2 bzw. 2.1 sein.
d) Qualifikation Brandschutzhilfskraft
Die Brandschutzhilfskraft muss die Sachkundeunterweisung nach § 34a GewO mit zusätzlicher Ausbildung zum Brandschutzhelfer nach ASR A2.2 nachweisen.
Es werden folgende Betriebszeiten des Theaters unterschieden:
a) Regelbetrieb
Der Regelbetrieb umfasst die tägliche Betriebszeit von Montag bis Sonntag von 6:00 Uhr bis 1:00 Uhr an 46 Wochen im Jahr. Außerordentliche Änderungen dieser Regelbetriebszeiten sind z. Bsp. bei Premierenfeiern, den jährlich internationalen Mai-Festspielen, dem Theaterfest oder der Biennale möglich, werden aber frühzeitig abgesprochen.
b) Theaterferien
An die hessischen Sommerferien angepasst, sind jährlich 6 Wochen Theaterferien, in denen der gesamte Proben- und Spielbetrieb eingestellt ist. Lediglich die Verwaltung und in einzelnen Werkstätten wird von montags bis freitags weitergearbeitet. Die angepassten Betriebszeiten sind dann von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Ein reguläres Dienstleistungsjahr besteht aus 46 Wochen Regelbetrieb und 6 Wochen Theaterferienbetrieb an insgesamt 364 Tagen (am 24.12. ist das Theater geschlossen).
c) Sonderbetrieb (z. Bsp. Corona-Pandemie)
In Zeiten, in denen der Regelbetrieb aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, höherer Gewalt, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich bzw. nur eingeschränkt möglich ist, sind die Dienstzeiten den dann unter den Umständen möglichen Betriebszeiten individuell anzupassen.
In der Corona-Pandemie-Zeit änderten sich die Betriebszeiten häufig. Das Gebäude war eingeschränkt für Bauarbeiten und zum Teil für Probenbetrieb geöffnet. Es ist voraussichtlich nach den Theaterferien im September 2021 mit der Wiederaufnahme des Spielbetriebs - in zunächst eingeschränkter Form - zu rechnen.
Ein Jahr Sonderbetrieb besteht aus 52 Wochen pro Jahr. Die Wochenstunden für das zum Einsatz kommende Personal belaufen sich auf 76 Stunden, welche an 6 Tagen (7:00 bis 21:00 Uhr jeweils Montag bis Freitag sowie 9:00 bis 15:00 an Samstagen) zu erbringen sind.
Folgende optionale Leistungen können in Betracht kommen:
a) im Regelbetrieb
Bei Sonderveranstaltungen, z. Bsp. dem jährlich stattfindenden Theaterfest, kann sich ausnahmsweise die Anzahl der erforderlichen Brandwachen erhöhen. Für diese Sonderveranstaltungen besteht die Option, dass nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) zusätzliche Brandwachen zu stellen sind.
Des Weiteren kann es durch Personalwechsel oder Ausfall vorkommen, dass kein geschultes Theaterpersonal des AG als Brandschutzhilfskraft eingesetzt werden kann. Für diese Ausnahmefälle besteht die Option, dass auch die Brandschutzhilfskraft nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) durch den Auftragnehmer zu stellen ist.
b) in den Theaterferien
Ausnahmsweise können in den Theaterferien auch teilweise am Samstag zwischen 7:00 bis 19:00 Uhr Bauarbeiten und Probenbetrieb stattfinden, so dass dann ein Einsatz der Brandwachen erforderlich wird. Für diese Ausnahmen besteht die Option, dass ein Einsatzteam nach vorheriger Anmeldung seitens der Theaterleitung (Vorlaufzeit mindestens 7 Kalendertage) durch den Auftragnehmer zu stellen ist.
Wird der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt, so verlängert er sich jeweils um 1 Jahr, zu den zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsablaufs geltenden Bestimmungen (insgesamt maximal 4 Jahre). Ein Anspruch des Auftragnehmers auf die Verlängerung des Vertrages besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Nachweis über eine mindestens dreijährige, praktische Unternehmenserfahrung im Bereichen Brandschutz/ -bekämpfung unter Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister in Kopie; in Ermangelung eines solchen eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate zum Ende der Angebotsfrist)
- Eigenerklärung Eignung
- Erklärung bezüglich
* wettbewerbsbeschränkender Absprachen
* Sozialabgaben
* Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft
* abgeschlossener Haftpflichtversicherung mit Deckssummen in Höhe von 3.000.000 € für Personenschäden und 2.000.000 € für sonstige Schäden (ein gültiger Nachweis hierüber ist vor einer Auftragserteilung nachzuweisen)
* Nachweis der Sozialversicherung
* Beachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
- eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten, wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
* Art der Leistung (hier: Gestellung von Brandsicherheitswachen)
* Umfang (Angabe der erbrachten Jahresstunden, Anzahl der Mitarbeiter sowie Art und Umfang von bewachten Veranstaltungen)
* Erbringungsort (Angabe zu Art/Funktion des Objekts sowie der Größe in m²)
* Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
* Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
* Erbringungszeitraum
* Auftragswert
Eine Referenzangabe ist dann geeignet,
* wenn diese in Art (Gestellung von Brandsicherheitswachen) dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht,
* bei einem Objekt/Gebäude erbracht wurde, welches der Versammlungsstättenrichtline (H-VStättR) unterworfen ist und
* bei welcher Veranstaltungen mit mindestens 200 Besuchern bewacht wurden.
- Eigenerklärung, dass bei Abgabe des Angebotes nachweislich mindestens 1 Gesamteinsatzleiter (G), 1 Einsatzleiter (E) sowie 3 Brandsicherheitswachen (B), welche die vertraglich geforderte Qualifikation
(G) Ausbildung im gehobenen, berufsfeuerwehrtechnischen Dienst (z. Bsp. Brandinspektor, Oberamtsrat) oder als Brandschutzsachverständiger (Dipl.-Ing.) gem. § 69 Abs. 4 S. 1 HBO mit Feuerwehrerfahrung (Freiwillige- oder Berufsfeuerwehr) sowie mindestens 10 Jahre in dieser Funktion tätig
(E) Zugführer oder Gruppenführer mit mindestens 5 Jahren Erfahrung als Fahrzeugführer bei der Freiwilligen Feuerwehr von Gemeinden/Städten mit mehr als 15.000 Einwohnern oder von einer Stützpunkt- oder Schwerpunktfeuerwehr und der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 4.2 bzw. 4.1 Feuerwehrdienstvorschrift (FwDV) und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 4.2 bzw. 4.1 und
(B) Truppführer bzw. Truppmann mit der Ausbildung an einer staatlichen Feuerwehrschule gemäß FwDV 2 Teil I Kapitel 2.2 bzw. 2.1 und den Ausbildungsinhalten gemäß FwDV 2 Teil II Kapitel 2.2 bzw. 2.1)
besitzen, im Unternehmen tätig sind
- Darstellung der Beschäftigtenanzahl des anbietenden und/oder ausführenden Unternehmens als auch der für den gegenständlichen Auftrag zuständigen Niederlassung des letzten abgeschlossenen Kalenderjahres unter Berücksichtigung folgender Punkte
* berufliche Qualifikation der Mitarbeiter
* Zahl der Führungskräfte
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 122 GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den vorab geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bewerber/Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind ferner beizufügen:
- Erklärung Unternehmensdaten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]