Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße in Uelzen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53768
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße in Uelzen
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße in Uelzen
Vollständiger Abbruch des bestehenden Bauwerks und Erneuerung der
EÜ unter Hilfsbrücken. Vorgesehen sind drei eingleisige Überbauten in Stahltrog-Bauweise mit dickem
Fahrbahnblech (d=115mm) und Widerlagern in Stahlbetonweise mit gleisparallelen Flügeln.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße in Uelzen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufhebung Vergabevorgang: 21FEI53768 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße
in Uelzen
Gemäß; Rahmenrichtline 208.1233-Wettbewerb durchführen Abschnitt 15 (5) wird die Vergabe
21FEI53768 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Bahnhofstraße in Uelzen nach § 57 SektVO
aufgehoben, da die Angebotspreise aus wirtschaftlichen Gründen nicht annehmbar sind.
Es ist beabsichtigt, in Kürze ein neues Vergabeverfahren durchzuführen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.