Bauüberwachungsleistungen Bad Hönningen, Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Bischof-Stradmann-Straße und EÜ Hauptstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55248
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen Bad Hönningen, Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Bischof-Stradmann-Straße und EÜ Hauptstraße
Strecken Nr. 3600, 3810, 3900, 3901, Bauüberwachungsleistungen Bad Hönningen, Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) Bischof-Stradmann-Straße und EÜ Hauptstraße, vertragliche / fachtechnische Bauüberwachung, Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung, Bauaufsichtliche Leistungen nach VV BAU des EBA, Leistungen nach Baustellenverordnung (SiGeko), Abfallmanagement, Geotechnische Bauüberwachung
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau (KIB), inkl. BÜW Geotechnik und Abfallmanagement
Bad Hönningen
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau (KIB), inkl. BÜW Geotechnik und Abfallmanagement
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (LST)
Bad Hönningen
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (LST)
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (OLA)
Bad Hönningen
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (OLA)
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (50Hz/Tk)
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (50Hz/Tk)
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Bad Hönningen
EÜ Bischof-Stradmann-Straße, Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau (KIB) inkl. BÜW Geotechnik und Abfallmanagement
Bad Hönningen
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau (KIB) inkl. BÜW Geotechnik und
Abfallmanagement
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (LST)
Bad Hönningen
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (LST)
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (OLA)
Bad Hönningen
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (OLA)
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (50Hz/Tk)
Bad Hönningen
EÜ Hauptstraße, Bauüberwachungsleistung gem. VV Bau-STE (50Hz/Tk)
EÜ Hauptstraße, Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Bad Hönningen
EÜ Hauptstraße, Leistungen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
− Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist
− Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln
− Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten−, Kranken−, Pflege−, Unfall− und Arbeitslosenversicherung) , sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer−Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahre n der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB). Diese Erklärung kann bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Präqualifikationsurkunde Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau bzw.
- Nachweis / Vorlage Urkunde/Zertifikat SiGeKo – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ−Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ−Anforderungen für Arch.−/Ing.-leistungen sind zu berücksichtigen und über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG: https://bieterportal.noncd.db.de/portal unter der Vergabenummer 21FEI55248 herunterzuladen.
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein:
- Bauüberwacher Bahn (BÜB) Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau für Los 1 und 6
- Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) für Lose 2, 3, 4, 7, 8, 9
Einzureichen mit den Bewerbungsunterlagen sind außerdem der
- Nachweis bzw. die Vorlage einer Urkunde bzw. eines Zertifikats Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo ) für Los 5 und 10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hierausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zuerteilen oder das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
- Bei Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebots in Form einer Bietergemeinschaft sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der Deutsche Bahn AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnahmewettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
- Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig. Auflistung nach o. g. und u. g. Reihenfolge in einer Anlage (eine pdf−Datei) kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 8 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 4 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.