NiaZ 3 – Planung Neuausschreibung von 7 Verkehrsstationen Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53692
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
NiaZ 3 – Planung Neuausschreibung von 7 Verkehrsstationen
Los 1 - Lehmförde, Bohmte, Salzbergen / Los 2 – Rinteln, Emmerthal, Immensen, Bad Gandersheim
Planung Vst Lemförde, Bohmte und Salzbergen
Hannover
Objektplanung Verkehrsanlagen, Ing.Bauwerke, Tragwerksplanung, Techn. Streckenausrüstung, Techn. Ausrüstung
Lph 5+6 und ff
Planung Vst Emmerthal, Immensen-Arpke, Bad Gandersheim, Rinteln
Hannover
Objektplanung Verkehrsanlagen, Ing.Bauwerke, Tragwerksplanung, Techn. Streckenausrüstung, Techn. Ausrüstung
Lph 5+6 und ff
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
-Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
-Qualifikation des Projektteams
Der Bieter hat für jede Rolle jeweils mindestens 1 Mitarbeiter und einen stellvertretenden Mitarbeiter zu benennen, der die Mindestanforderungen erfüllt und für die Projektabwicklung vorgesehen ist. Ein Nachweis von ausschließlich theoretisch erlangten Fachkenntnissen durch Schulungen oder Zertifizierungen ist nicht ausreichend.
A) Qualifikationsanforderung an vorgesehenen Gesamtprojektleiter (GPL):
1. Abschluss: Dipl.-Ing (FH), Master oder vergleichbar,
2. Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung des Gesamtprojektleiters in der Leitung von Projekten der Planung/ Ausführung von Eisenbahninfrastrukturprojekten mit gewerkeübergreifender Koordinierung
3. Angabe von mindestens zwei bis maximal drei vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er als Projektleiter mit fachübergreifenden Kenntnissen zum Procedere der Planung und Realisierung von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgenden
Kriterien:
a. Für EIU
b. Verkehrsanlagenplanung von Bahnsteigen oder anderen Eisenbahninfrastrukturprojekten
c. Leistungsphasen (Lph) 3 bis 7 vollständig erbracht
d. Planungshonorar i.H.v. mindestens 100 TEUR
B) Qualifikationsanforderung an die vorgesehenen Planungsteammitglieder (IOH, EEA, TK):
1. Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung des Planers in der Planung von Eisenbahninfrastrukturprojekten in seinem jeweiligen Gewerk
2. Angabe von mindestens zwei bis maximal drei, vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er als Planer von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgendenKriterien:
a. Für EIU
b. Planung in den jeweiligen Gewerken (siehe Tabelle Präqualifikation)
c. Leistungsphasen (Lph) 3 bis 7
C) Qualifikationsanforderung an die vorgesehenen Planungsteammitglieder (OLA, LST):
1. Mindestens 1 Jahr Berufserfahrung des Planers in der Planung von Eisenbahninfrastrukturprojekten in seinem jeweiligen Gewerk
2. Angabe von mindestens einem bis maximal drei, vergleichbaren Leistungen innerhalb der letzten zehn Jahre, in denen er als Planer von Eisenbahninfrastrukturvorhaben tätig war, nach folgenden Kriterien:
a. Für EIU
b. Planung in den jeweiligen Gewerken (siehe Tabelle Präqualifikation)
c. Leistungsphasen (Lph) 3 bis 7
D) Qualifikationsanforderung an vorgesehenen Qualitätsprüfer:
a. Zum Zeitpunkt der Einreichung der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb sind mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Umgang mit dem Prüfablauf in den geforderten Gewerken bei der Planung von Um- oder Neubaumaßnahmen von Verkehrsinfrastrukturprojekten nachzuweisen.
b. Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, in denen der Mitarbeiter die Rolle des Qualitätsprüfers ausgeführt hat.
-Nennung von Referenzprojekten für vergleichbare Leistungen
Angabe von mindestens drei in den letzten zehn Geschäftsjahren geplanten und nach den folgenden Kriterien vergleichbaren Projekten
1. Für EIU
2. Verkehrsanlagenplanung von Bahnsteigen oder anderen Eisenbahninfrastrukturprojekten
3. Leistungsphasen (Lph) 1 bis 7 vollständig erbracht
4. Planungshonorar i.H.v. mindestens 100 TEUR IOH und mindestens 50 TEUR Technische
Ausrüstung
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Teilnahmeantrag beigefügt, der zwingend zu verwenden ist. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 8 v.H. der Brutto-Abschlagssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
--Planung Verkehrsanlage Bahnsteige
--Planung Ingenieurbauwerke Personenunter- u. Personenüberführungen
Planung elektrotechnische Anlagen:
--Planung von elektrischen Energieanlagen
Planung Oberleitungsanlagen:
--Planung 15 KV Standard Oberleitungsanlage
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
--Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.