Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) B469, km 70,2 für Lph. 6-7 Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53222
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) B469, km 70,2 für Lph. 6-7
Der Ersatzneubau der zweigleisigen EÜ, Strecke Nr. 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg Hbf bei km 70,200, wird im Rahmen des geplanten „Ausbau der B 469“ bei Stockstadt am Main erforderlich. Die Planungsleistungen beinhalten die Leistungsbilder Objektplanungen Verkehrsanlagen einschl. Technische Ausstattung und Ingenieurbauwerke, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 6 und 7.
Der Ersatzneubau der zweigleisigen EÜ, Strecke Nr. 3557 Darmstadt Hbf – Aschaffenburg Hbf bei km 70,200, wird im Rahmen des geplanten „Ausbau der B 469“ bei Stockstadt am Main erforderlich. Die Planungsleistungen beinhalten die Leistungsbilder Objektplanungen Verkehrsanlagen einschl. Technische Ausstattung und Ingenieurbauwerke, Fachplanungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 6 und 7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Planungsleistungen: Erneuerung Eisenbahnüberführung (EÜ) B469, km 70,2 für Lph. 6-7
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.