Unterstützungsleistungen für die Vor-Ort-Betreuung Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0083
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistungen für die Vor-Ort-Betreuung
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Vor-Ort-Betreuung in 2 Losen
Arbeitnehmerüberlassung für "Vor-Ort-Betreuung"
Die Orte der Leistungserbringung sind die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden oder bei Bedarf hessenweit in Dienststellen der betreuten Ressorts, an Standorten der IT-Kooperationen des Bundes, des BKA sowie der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main.
Der zunehmende Einsatz von E-Goverment und die fortschreitende Digitalisierung innerhalb der hessischen Landesverwaltung geht mit einem hohen Bedarf an Unterstützungsleistungen von bestehenden IT-Verfahren und der Entwicklung/Einführung neuer IT-Lösungen einher. Diese Verfahren und Lösungen müssen den Anwendern und Bürgern unterbrechungsfrei und in voller Funktionalität zur Verfügung stehen. Daher ist die IT Infrastruktur ressortübergreifend vernetzt und benötigt in den jeweiligen Ressorts "Vor-Ort" Fachkräfte zur Unterstützungsleistung zur Sicherstellung der geforderten und garantierten Verfügbarkeit.
Die hessische Landesverwaltung setzt bei der Gestaltung ihrer IT-Infrastruktur verstärkt auf Standardisierung sowie Digitalisierung und setzt diese sukzessive in den nächsten Jahren um. Die derzeit ca. 65.000 PC-Arbeitsplätze sind in der Regel mit dem Windows 10 und nachfolgenden Versionen sowie Bürokommunikations-Software der Firma Microsoft ausgestattet. Die Arbeitsplätze sind in ein einheitliches "Active Directory" eingebettet und in ein zentrales Exchange-System integriert. Daneben werden zentral vorgehaltene Applikationen und Dienste, wie zentrale E-Mail-Plattform, Ticketsystem, Portale auf Basis von SAP Netweaver, ein mit Drupal realisiertes Informationsportal und ein Dokumentenmanagementsystem genutzt. Applikationen werden zum Teil auf der Basis von Windows Terminal Servern bereitgestellt. Einige Dienststellen betreiben in eigener Verantwortung lokale Serversysteme und IT-Verfahren zur Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse.
Beschreibung des Arbeitsumfeldes
Die Arbeitsplätze in den Dienststellen sind mit Endgeräten (Desktop-PC, Notebooks und Tablets) ausgestattet, die dem Standard des "HessenPC" entsprechen. Die Softwareausstattung dieser Geräte ist für jede Dienststelle standardisiert festgelegt und wird zentral durch die HZD verteilt. Jede Dienststelle kann allerdings in Eigenverantwortung bestimmte Konfigurationen vornehmen (GPOs, Installationen von Spezialsoftware und ähnliches). Auch liegt die Verwaltung der AD-OU (Active Directory Organisation Unit) der Dienststelle in der eigenen Zuständigkeit.
Zusätzlich existieren auch noch mobile Endgeräte (Tablets und Smartphones mit den gängigen Betriebssystemen, z.B. Blackberry, IOS, Android, Windows Mobile), die auch in Zusammenarbeit mit der HZD in die IT-Umgebung eingebunden sind.
In der Regel werden auf den Arbeitsplätzen, die aus Büroumgebungen bekannten Anwendungen (MS-Office einschl. Outlook, pdf-Reader, Bildbetrachter u.a.) sowie - dienststellenabhängig - wenige bis viele Fachanwendungen bereitgestellt und vom IT-Service unterstützt. In diesem Zusammenhang werden auch Supportleistungen vom Auftragnehmer für die Mitarbeiter der jeweiligen Dienststelle an deren Arbeitsplatz erbracht.
Im Netzwerk der Dienststelle werden außerdem Drucker, Kopierer sowie Multifunktions- und vereinzelt andere Peripheriegeräte zur Verfügung gestellt.
Abhängig von den Aufgaben der Dienststelle und der Art der Einbindung in zentral zur Verfügung stehende Services existiert in jeder Dienststelle eine Anzahl Serversysteme mit unterschiedlichen Aufgaben.
Arbeitsorganisation
Bei ANÜ-Einsatz werden grundsätzlich der Arbeitsplatz und entsprechende Arbeitsmittel gestellt.
Die Leistungen werden durch die fachlich verantwortlichen Personen beauftragt und die Umsetzung durch diese überprüft. Die Leiharbeitnehmer sind entsprechend den fachlichen Notwendigkeiten in die Prozesse des Auftragsgebers teilweise bzw. umfassend mit eingebunden.
Beschreibung der Leistung
Die Leistung muss nach den Anforderungen der jeweiligen Dienststelle durch Personalgestellung im Rahmen von Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) erbracht werden.
Aufgaben und grundlegende Kenntnisse
Der einzusetzende Leiharbeitnehmer hat mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den beschriebenen Qualifikationen und den jeweils geforderten Tätigkeitsfeldern. Der Verleiher stellt sicher, dass der Leiharbeitnehmer die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchführt. Der Verleiher garantiert, dass das eingesetzte Personal alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können.
Es wird zusätzlich erwartet, dass der Verleiher während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personal einsetzen kann, das über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügt. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesen Nachfolgeprodukten erwartet.
Tätigkeitsfelder und spezielle Kenntnisse
Bereich Anwender- und Clientsupport
Im diesem Bereich sind im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten auszuführen:
• Anwendersupport / Arbeitsplatzsupport / Endanwendersupport bei Problemen zu Hard- und Software am Arbeitsplatz (PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Drucker, in die EDV-Netzwerke eingebundene Kopierer, Multifunktions- und andere Peripheriegeräte); insbesondere selbstständige Analyse und Beseitigung - Verfolgen, Klären und Beheben - von Störungen
• Konfiguration, Installation und Integration der Arbeitsplatzsysteme (PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Drucker etc.), ggf. auch einschl. des Aufbaus am Arbeitsplatz des Endanwenders
• Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Bereich der OU-Administration
o Verwaltung von Active Directory Benutzern, Gruppen und E-Mail-Konten über die bereitgestellte Administrationsplattform
o Verwaltung von Zugriffsrechten in den Ablagestrukturen für Dateien
• Rückspielen von Daten bei Datenverlust
• Installation und Einrichtung von nicht zentral verteilter Software
• Unterstützung der Anwender bei Problemen und/oder Fragen mit der Arbeitsplatzausstattung, also zu Hardware und Standardsoftwareprodukten (dabei insbesondere der Office-Familie)
• Unterstützung der Anwender bei Problemen und/oder Fragen mit mobilen Endgeräten
• Zeitweise Übernahme der hausinternen Telefonhotline zum IT-Support
• Einrichten von Clientsystemen mit Sonderanforderungen oder -ausstattung
• Aufnahme von Störungen und Anforderungen und Weiterleitung durch geeignete technische Kommunikationsmittel (Remedy Ticket-System) an Second-Level-Betreuer und HZD-Supportspezialisten im Rahmen der landesweit eingeführten Supportprozesse
• Dokumentation der eigenen durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers)
• Erstellung/Weiterführung von Dokumentationen und Betriebshandbüchern
Bereich Serverinfrastruktur
Im Bereich der in den Dienststellen vorhandenen Infrastruktur (Server und bereitgestellte Dienste) sind Leistungen in den im Folgenden genannten Feldern zu erbringen. Entsprechende gute bis sehr gute Kenntnisse in diesen Bereichen werden vorausgesetzt:
• Windows Server 2012 (R2), 2016 ff
• Microsoft Hyper-V
• Windows-Terminal-Server
• SCCM-Softwareverteilung
• Virtualisierung verschiedener Umgebungen (Server und Client) mit VMWare und HyperV
• MS Active-Directory (AD)
• GPO
• Citrix-Umgebung (Farm / Client)
• Backup
• Firewall
• Virenschutz
An konkreten Tätigkeiten fallen in diesem Arbeitsbereich unter anderem an:
• Support bei Problemen der eingesetzten Infrastrukturen (Server und Dienste) insbesondere selbstständige Analyse und Beseitigung sowie Verfolgen, Klären und Beheben von Störungen
• Verwalten von Benutzerberechtigungen
• Betreuung von zentralen Dateiablagen
• Software- und Patch Management
• Betreuung der Datensicherung und Datenwiederherstellung
• Mitarbeit in Form von Planung, Konfiguration und Inbetriebnahme bei Änderungen und Erneuerungen von Hard- und Softwareinstallationen bzw. Softwareupdates
• Unterstützung bei der Durchführung notwendiger IT-Wartungs- und Administrationsprozesse
• Dokumentation der eigenen durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers)
• Erstellung/Weiterführung von Dokumentationen und Betriebshandbüchern
Anforderungen an jede einzusetzende Person
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit Betriebsprozessen gemäß ITIL bzw. ITSM
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich IT-Service Desk
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Anwender- und Clientsupport
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung in Betriebsprozessen des Incident-, Problem-, Change-, Release- und Availability-Managements nach ITIL-ITSM, technisch unterstützt durch ein entsprechendes Ticket-System (z.B. BMC Remedy)
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung Installation und Einrichtung von IT-Clients (Notebooks, PCs, Tablets etc.) und IT-Serversystemen
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Verwalten von Dateiablagesystemen
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit MS Active Directory
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit MS Office 2010 ff. und Adobe Produkten (Acrobat & Flash Player)
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umfeld von IT-Strukturen (≥ 2 Verfahren, ≥ 10 Fachanwendungen, ≥ 2 Standorte)
• Mindestens 3 Jahre Erfahrungen mit aktuellen Betriebssystemen (Microsoft 2012 ff oder Linux Derivaten z.B. Ubuntu oder Suse) sowie Citrix Umgebungen
• Berufserfahrung im IT-Umfeld öffentlicher Auftraggeber
• Erfahrungen im Bereich Microsoft HyperV, Windows Terminal Server (Remote Desktop Services) und Citrix Umgebungen
• Gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen ermöglichen
• Gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Dienstleistungserbringung für "Vor-Ort-Betreuung"
Die Orte der Leistungserbringung sind die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung, Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden oder bei Bedarf hessenweit in Dienststellen der betreuten Ressorts, an Standorten der IT-Kooperationen des Bundes, des BKA sowie der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) in Frankfurt am Main.
Beschreibung des Arbeitsumfeldes
Die Arbeitsplätze in den Dienststellen sind mit Endgeräten (Desktop-PC, Notebooks und Tablets) ausgestattet, die dem Standard des "HessenPC" entsprechen. Die Softwareausstattung dieser Geräte ist für jede Dienststelle standardisiert festgelegt und wird zentral durch die HZD verteilt. Jede Dienststelle kann allerdings in Eigenverantwortung bestimmte Konfigurationen vornehmen (GPOs, Installationen von Spezialsoftware und ähnliches). Auch liegt die Verwaltung der AD-OU (Active Di-rectory Organisation Unit) der Dienststelle in der eigenen Zuständigkeit.
Zusätzlich existieren auch noch mobile Endgeräte (Tablets und Smartphones mit den gängigen Betriebssystemen, z.B. Blackberry, IOS, Android, Windows Mobile), die auch in Zusammenarbeit mit der HZD in die IT-Umgebung eingebunden sind.
In der Regel werden auf den Arbeitsplätzen, die aus Büroumgebungen bekannten Anwendungen (MS-Office einschl. Outlook, pdf-Reader, Bildbetrachter u.a.) sowie - dienststellenabhängig - wenige bis viele Fachanwendungen bereitgestellt und vom IT-Service unterstützt. In diesem Zusammenhang werden auch Supportleistungen vom Auftragnehmer für die Mitarbeiter der jeweiligen Dienststelle an deren Arbeitsplatz erbracht.
Im Netzwerk der Dienststelle werden außerdem Drucker, Kopierer sowie Multifunktions- und vereinzelt andere Peripheriegeräte zur Verfügung gestellt.
Abhängig von den Aufgaben der Dienststelle und der Art der Einbindung in zentral zur Verfügung stehende Services existiert in jeder Dienststelle eine Anzahl Server-systeme mit unterschiedlichen Aufgaben.
Arbeitsorganisation
Dienstleistungen werden selbstständig und weisungsfrei zur Erledigung des in dem Abruf beschriebenen Auftrags durchgeführt. Die jeweilige Dienstleistung wird dabei in Absprache mit den im Abruf benannten Ansprechpartnern des Auftraggebers und Auftragnehmers erbracht.
Die vom Auftragnehmer zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Personen berichten regelmäßig, mindestens aber einmal wöchentlich, dem im Abruf benannten Ansprechpartner des Auftraggebers über die im Berichtszeitraum erzielten fachlichen Ergebnisse und den aktuellen Status.
Die eingesetzten Personen können selbstständig und unter eigener Verantwortung die Leistung erbringen und sind frei in ihrer Aufgabenerledigung nach Zeit, Ort, Art und Weise.
Bei der Erbringung von Dienstleistungen kann es jedoch vorkommen, dass Anwesenheitspflicht an den unter Ziffer 5 der Leistungsbeschreibung aufgeführten Leistungsorten für den Leistungserbringer besteht.
Nachfolgend ist eine nicht abschließende Liste für Umstände, die eine Anwesenheit vor Ort begründen:
- IT-Sicherheitsanforderungen
- Datenschutzrechtliche Bestimmungen
- Hoheitliche Vorgaben durch die Kunden der HZD
- Durchführung von Abstimmungsgesprächen zu den Arbeitsergebnissen mit dem Auftraggeber
- Einsicht und Bearbeitung interner und vertraulicher Dokumente; auch Verschlusssache (VS)
- Zugriff auf interne Systeme/Tools
Für die Zeit der Anwesenheit der vom Auftragnehmer zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Personen werden aus oben aufgeführten organisatorischen Anforderungen ggf. Arbeitsplätze und entsprechende Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt.
Beschreibung der Leistung
Die Leistung muss nach den Anforderungen der jeweiligen Dienststelle durch Dienstleistungen erbracht werden.
Aufgaben und allgemeine Kenntnisse
Die vom Auftragnehmer zur Dienstleistungserbringung eingesetzten Personen haben mindestens drei Jahre Berufserfahrung in den beschriebenen Qualifikationen und den jeweils geforderten Tätigkeitsfeldern.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm zu erbringenden Leistungen mit größter Sorgfalt und nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen, dem Stand von Wissenschaft und Technik sowie nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Er bestätigt, alle notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen zu besitzen sowie qualifizierte Personen mit den notwendigen Kenntnissen und Erfahrungen bereitzuhalten und einzusetzen, um die vertragsgemäßen Aufgaben uneingeschränkt erfüllen zu können.
Es wird zusätzlich erwartet, dass der Auftragnehmer während der gesamten Laufzeit des Rahmenvertrags Personen einsetzen kann, die über entsprechend aktuelle Kenntnisse zu den neuesten Versionsständen verfügen. Sollte ein Hersteller Folgeprodukte einsetzen, die über die gleiche oder erweiterte Funktionalität verfügen, aber unter anderem Namen vertrieben werden, so wird das erforderliche Wissen auch bei diesen Nachfolgeprodukten erwartet.
Tätigkeitsgebiete und spezielle Kenntnisse
Bereich Anwender- und Clientsupport
In diesem Bereich sind im Wesentlichen die folgenden Tätigkeiten auszuführen:
• Anwendersupport / Arbeitsplatzsupport / Endanwendersupport bei Problemen zu Hard- und Software am Arbeitsplatz (PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Drucker, in die EDV-Netzwerke eingebundene Kopierer, Multifunktions- und andere Peripheriegeräte); insbesondere selbstständige Analyse und Beseitigung - Verfolgen, Klären und Beheben - von Störungen
• Konfiguration, Installation und Integration der Arbeitsplatzsysteme (PCs, Notebooks, Tablet-PCs, Drucker etc.) ggf. auch einschließlich des Aufbaus am Arbeitsplatz des Endanwenders
• Wahrnehmung von Aufgaben aus dem Bereich der OU-Administration
o Verwaltung von Active Directory Benutzern, Gruppen und E-Mail-Konten über die bereitgestellte Administrationsplattform
o Verwaltung von Zugriffsrechten in den Ablagestrukturen für Dateien
• Rückspielen von Daten bei Datenverlust
• Installation und Einrichtung von nicht zentral verteilter Software
• Unterstützung der Anwender bei Problemen und/oder Fragen mit der Arbeitsplatzausstattung, also zu Hardware und Standardsoftwareprodukten (dabei insbesondere der Office-Familie)
• Unterstützung der Anwender bei Problemen und/oder Fragen mit mobilen Endgeräten
• Zeitweise Übernahme der hausinternen Telefonhotline zum IT-Support
• Einrichten von Clientsystemen mit Sonderanforderungen oder -ausstattung
• Aufnahme von Störungen und Anforderungen und Weiterleitung durch geeignete technische Kommunikationsmittel (Remedy Ticket-System) an Second-Level-Betreuer und HZD-Supportspezialisten im Rahmen der landesweit eingeführten Supportprozesse
• Dokumentation der eigenen durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers)
• Erstellung/Weiterführung von Dokumentationen und Betriebshandbüchern
Bereich Serverinfrastruktur
Im Bereich der in den Dienststellen vorhandenen Infrastruktur (Server und bereitge stellte Dienste) sind Leistungen in den im Folgenden genannten Feldern zu erbringen. Entsprechende gute bis sehr gute Kenntnisse in diesen Bereichen werden vorausgesetzt:
• Windows Server 2012(R2), 2016 ff.
• Microsoft Hyper-V
• Windows-Terminal-Server
• SCCM-Softwareverteilung
• Virtualisierung von Umgebungen (Server und Client) mit VMWare und HyperV
• Active-Directory (AD)
• GPO
• Citrix-Umgebung (Farm / Client)
• Backup
• Firewall
• Virenschutz
An konkreten Tätigkeiten fallen in diesem Arbeitsbereich unter anderem an:
• Support bei Problemen der eingesetzten Infrastrukturen (Server und Dienste); insbesondere selbstständige Analyse und Beseitigung - Verfolgen, Klären und Beheben von Störungen
• Verwalten von Benutzerberechtigungen
• Betreuung von zentralen Dateiablagen
• Software- und Patch Management
• Betreuung der Datensicherung und Datenwiederherstellung
• Tätigkeiten in Form von Planung, Konfiguration und Inbetriebnahme bei Änderungen und Erneuerungen von Hard- und Softwareinstallationen bzw. Softwareupdates
• Unterstützung bei der Durchführung notwendiger IT-Wartungs- und Administrationsprozesse
• Dokumentation der eigenen durchgeführten Arbeiten (nach Vorgaben des Auftraggebers)
• Erstellung/Weiterführung von Dokumentationen und Betriebshandbüchern
Anforderungen an jede einzusetzende Person
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit Betriebsprozessen gemäß ITIL bzw. ITSM
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich IT-Service Desk
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Bereich Anwender- und Clientsupport
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung in Betriebsprozessen des Incident-, Problem-, Change-, Release- und Availability-Managements nach ITIL-ITSM, technisch unterstützt durch ein entsprechendes Ticket-System (z.B. BMC Remedy)
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung Installation und Einrichtung von IT-Clients(Notebooks, PCs, Tablets etc.) und IT-Serversystemen
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Verwalten von Dateiablagesystemen
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit MS Active Directory
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung mit MS Office 2010 ff. und Adobe Produkten (Acrobat & Flash Player)
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung im Umfeld von IT-Strukturen (≥ 2 Verfahren, ≥ 10 Fachanwendungen, ≥ 2 Standorte)
• Mindestens 3 Jahre Erfahrungen mit aktuellen Betriebssystemen (Microsoft 2012 ff oder Linux Derivaten z.B. Ubuntu oder Suse)
• Erfahrungen im Bereich Microsoft HyperV, Windows Terminal Server (Remote Desktop Services) und Citrix Umgebungen
• Berufserfahrung im IT-Umfeld öffentlicher Auftraggeber
• Mindestens 3 Jahre Erfahrung bei der Erstellung und Prüfung von Dokumentationen
• Gute Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift sowie Englischkenntnisse, die die Nutzung von Herstellerinformationen (Handbuch, Internet) bzw. Internetfachforen ermöglichen
• Gute Kenntnisse im Bereich IT-Sicherheit gemäß BSI
Zweimalige automatische Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die Leistungen aus der Rahmenvereinbarung können bis zu einem Höchstwert von [Betrag gelöscht] Euro (netto) bei einer maximalen Laufzeit von vier Jahren abgerufen werden. Ist dieser Höchstwert erreicht, endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Im Hinblick auf die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bieters wird im Los 1 Folgendes verlangt:
- Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gem. § 1 AÜG (in Kopie)
Los 1 - Referenzen:
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
• Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Koordination und Planung sowie Incident- und Problemmanagement,
• Mindestens 100 Personentage pro Referenz pro Jahr,
• Besonderheit: Es sind Fragen zur Referenztätigkeit zu beantworten. Werden mehr als drei Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet.
o War diese Referenztätigkeit im Bereich Anwendersupport/Arbeitsplatzsupport und Endanwendersupport?
o Wurden Arbeitsplatzsysteme mit Windows 10 ff. konfiguriert, installiert und integriert?
o Wurden Betriebsprozesse im Incident-, Problem-, Change-, Release-, und Availability-Management nach ITIL-ITSM umgesetzt?
o Wurden in der Referenz MS Server oder Linux installiert, konfiguriert und integriert?
o Wurden AD Benutzer und Gruppen verwaltet?
o Wurden ein Ticket System eingesetzt?
o Wurde ein Datei Ablage System verwendet?
o Wurde Telefonsupport geleistet?
o Wurde MS Office eingesetzt?
o Wurde Software automatisch oder manuell installiert?
o Wurden Dokumentationen der durchgeführten Arbeiten erstellt?
o Wurden Betriebshandbücher erstellt / weitergeführt?
Los 2 - Referenzen:
Darstellung von mindestens 3 geeigneten Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag "Ablauf der Angebotsfrist"), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen:
• Unterstützungsleistungen im Bereich Koordination und Planung sowie Incident- und Problemmanagement,
• Mindestens 100 Personentage pro Referenz pro Jahr,
• Besonderheit: Es sind Fragen zur Referenztätigkeit zu beantworten. Werden mehr als drei Fragen mit "Nein" beantwortet, wird die Referenz nicht gewertet.
o War diese Referenztätigkeit im Bereich Anwendersupport/Arbeitsplatzsupport und Endanwendersupport?
o Wurden Arbeitsplatzsysteme mit Windows 10 ff. konfiguriert, installiert und integriert?
o Wurden Betriebsprozesse im Incident-, Problem-, Change-, Release-, und Availability-Management nach ITIL-ITSM umgesetzt?
o Wurden in der Referenz MS Server oder Linux installiert, konfiguriert und integriert?
o Wurden AD Benutzer und Gruppen verwaltet?
o Wurden ein Ticket System eingesetzt?
o Wurde ein Datei Ablage System verwendet?
o Wurde Telefonsupport geleistet?
o Wurde MS Office eingesetzt?
o Wurde Software automatisch oder manuell installiert?
o Wurden Dokumentationen der durchgeführten Arbeiten erstellt?
o Wurden Betriebshandbücher erstellt / weitergeführt?
(Dateien "Referenzen Los 1" und "Referenzen Los 2" auf der Vergabeplattform).
In der Referenzvorlage ist abschließend die Person des Erklärenden namentlich anzugeben.
Gemäß § 5 Abs. 2 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 20. Juli 2021 - HVTG - (GVBl. S. 338) weist die Vergabestelle darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 6 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderliche Verpflichtungserklärung nach § 4 HVTG zu Tariftreue und Mindestlohn mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei "Verpflichtungserklaerung_oeff_AG").
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Erklärung zum Ausschluss wegen schweren Verfehlungen:
Der Bieter (jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft) sowie seine Unterauftragnehmer haben die Eigenerklärung gemäß dem "Gemeinsamen Runderlass über den "Ausschluss von Bewerbern und Bietern wegen schwerer Verfehlungen, die ihre Zuverlässigkeit in Frage stellen" in der Fassung vom 23. Oktober 2020 (StAnz 48/2020 S. 1216) ausgefüllt mit ihren Angeboten einzureichen.
Bei elektronischem Versand ist die Verpflichtungserklärung auch ohne Unterschrift rechtsgültig.
Die Vergabestelle wird für den für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter und seinen Unterauftragnehmern eine Abfrage bei Korruptions- und Vergaberegistern, insbesondere bei der zentralen Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren (MIS) bei der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, vornehmen. Ebenso wird von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter gemäß § 19 Abs. 4 MiLoG vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung angefordert.
(Datei "Erklaerung_Vergabesperre")
Eigenerklärung zu zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Par_123_GWB")
Eigenerklärung zu fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB:
Der Bieter hat die Eigenerklärung zu den fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 GWB ausgefüllt mit seinem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Eigenerklärung in der geforderten Form abzugeben. Bei geplantem Einsatz von Unterauftragnehmern ist die Eigenerklärung von jedem Unterauftragnehmer in der erforderlichen Form vorzulegen.
(Datei "Eigenerklaerung_Par_124_GWB")
Hinweise der Vergabestelle zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB: Sollten ein oder mehrere Gründe bejaht werden, wird der Bieter/das Mitglied der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmer gebeten, diesen Grund bzw. diese Gründe unter präziser Darstellung des relevanten Sachverhalts sowie die unternommenen Selbstreinigungsmaßnahmen (§ 125 GWB) auf einem gesonderten Blatt zu erläutern. Die Vergabestelle wird dann nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob die Teilnahme des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft/Unterauftragnehmers am Vergabeverfahren zulässig ist oder der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden muss.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB (Einleitung, Antrag)
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.