Zweitausschreibung: BÜW /SiGEKO Lärmsanierung Asbach-Bäumenheim Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI55110
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Zweitausschreibung: BÜW /SiGEKO Lärmsanierung Asbach-Bäumenheim
Lärmschutzwände auf VZG Strecke 5300 Asbach-Bäumenheim, BÜW + SiGeKo, 2 Lose
BÜW /SiGEKO Lärmsanierung Asbach-Bäumenheim
Asbach-Bäumenheim
Die vorliegende Ausschreibung hat die Leistungen der Bauüberwachung für die Ausführung
der Lärmschutzwände im Bereich Asbach-Bäumenheim (Strecke 5300) zum Ziel.
Zu überwachende Baumaßnahme(n)
Bauüberwachung Fahrbahn und E-Technik im Rahmen der Bauarbeiten der Lärmschutzwände in Asbach-Bäumenheim.
BÜW /SiGEKO Lärmsanierung Asbach-Bäumenheim
Asbach-Bäumenheim
Die vorliegende Ausschreibung hat die Leistungen der SiGeKo für die Ausführung der Lärmschutzwände im Bereich Asbach-Bäumenheim (Strecke 5300) zum Ziel.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3 .
- Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
- Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
- Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
- Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner ( https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )
oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Für Los 1: Erklärung, dass der Umsatz für Bauüberwachung im Mittel der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre pro Jahr mindestens 250,00 T€ Netto betrug.
(Für Los 2 werden keine Mindestumsätze abgefragt.)
Erklärung, dass in den genannten Fachbereichen mindestens untenstehende Anzahl an Arbeitskräften in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigt waren (nach Berufsgruppen gegliedert).
Mindestanzahl an Mitarbeitern in projektrelevanten Fachbereichen
Fachbereich LBÜ (Los 1): 1
BÜB Ob/KIB (Los 1): 3
FBÜ E-Technik (Los 1): 1
SiGeKo (Los 2) : 1
Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit Nachunternehmern, die für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden.
Erklärung das für die unter III.2.2 der Bekanntmachung aufgeführten Produkte und Leistungen bei der DB AG präqualifiziert sind.
Bauüberwachung (gilt Los 1)
1 Bauüberwacher Bahn Oberbau/konstruktiver Ingenieurbau
(Nachgewiesen durch Nachunternehmer :
Nachgewiesen durch BIGE-Mitglied :)
Für die Auftragserteilung kommen nur präqualifizierte Unternehmen in Betracht.
Gemäß Vergabeunterlagen
Gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
? ob und in wieweit mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind.
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
Beteiligte Unternehmen:
1. WKP Planungsbüro für Bauwesen GmbH, VBI
Art der Verbundenheit:
0 keine
0 wirtschaftlich zu Nr.:
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
o BÜB Ob/KIB
o FBÜ E-Technik
BÜ OB/KIB (Los1):
1. Abschluss: Dipl.-Ing/MSc o. vergleichbar
2. mind. 3 Jahre Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Ob/KIB
3. Bevollmächtigung durch die Deutsche Bahn AG
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
1. vergleichbare Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurden, in denen er als Bauüberwacher Ob/KIB tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
1. Lärmsanierung oder Lärmvorsoge nach deutscher Richtlinien, insbesondere RiL 804.5501
FBÜ E-Technik (Los1):
4. Abschluss: Dipl.-Ing/MSc o. vergleichbar
5. mind. 3 Jahre Jahre Berufserfahrung als Bauüberwacher Bahn Ob/KIB
6. Bevollmächtigung durch die Deutsche Bahn AG
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.