EU-P 0546-21BV1 Gutachterliche Leistung Bestimmung Restnutzungsdauer Flugbetriebsflächen Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0546-21BV1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0546-21BV1 Gutachterliche Leistung Bestimmung Restnutzungsdauer Flugbetriebsflächen
Die Fraport AG beabsichtigt die Restnutzungsdauer von Flugbetriebsflächen (Start- und Landebahnen, Rollbahnen und Vorfeldflächen) zu ermitteln. Gegenstand des Auftrages sind Sachverständigenleistungen im Rahmen von Untersuchungen auf dem Betriebsgelände der Fraport AG.
Gegenstand sind nachfolgende Untersuchungen auf dem Betriebsgelände des Fraport AG:
• Ermittlung der Ebenheit
• Ermittlung der Griffigkeit
• Ermittlung der Tragfähigkeit und Bildung homogener Tragfähigkeitsabschnitte
• Entnahme von Materialproben und Ermittlung der Materialkennwerte
• Ermittlung von Restnutzungsdauer
• Ermittlung der Querkraftübertragung
• Ermittlung der PCR-Werte für Homogenbereiche
Bedingt durch die flugbetrieblichen Erfordernisse u. Einschränkungen ist es erforderlich, dass alle Arbeiten vor Ort während der Nachtstunden, d. h. in der Regel zwischen 23:00 Uhr und 05:00 Uhr durchgeführt werden. In dieser Zeit werden die für die Untersuchung erforderlichen Teilflächen für den Flughafenbetrieb gesperrt.
Weitere Angaben unter II.2.4
Ausführungsbeginn: 01.04.2022
Ausführungsende: 31.10.2026
Die jährlich zu untersuchende Verkehrsfläche entspricht ca. 1/5 der gesamten Flugbetriebsfläche des Frankfurter Flughafens.
Gesamtfläche der zu bewerteten Flächen: ca. 4,75 Mio m²
Davon anteilig:
Leistungsumfang 2022: 1,1 Mio m²
Leistungsumfang 2023: 548.000 m²
Leistungsumfang 2024: 730.000 m²
Leistungsumfang 2025: 1,19 Mio m²
Leistungsumfang 2026: 1,19 Mio m²
Der genaue Umfang und die jeweiligen Flächenteile werden zu Jahresbeginn vom AG festgelegt.
Für das unter II.1.4) aufgeführte Leistungsspektrum ist für die Angebotskalkulation der benötigte Zeitaufwand für die jeweiligen Teilleistungen zu ermitteln. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachter Leistung.
Entsprechend Zulagen für die Wochenend- bzw. Nachtarbeiten sind zu berücksichtigen.
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten
Bewerber / Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, Gebrauch.
Die objektiven Teilnahmeregeln und -kriterien sind unter Ziffer II.2.9) dieser Vergabebekanntmachung und des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung",
welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird,
dargestellt.
Die Beauftragung ist stufenweise vorgesehen (vgl. II.2.4).
Zunächst ist eine Beauftragung des AN mit den aufgeführten Leistungsumfang 2022 der Projektstufen 1 vorgesehen.
Weitere Stufenbeauftragungen (2023 (Projektstufe 2), 2024 (Projektstufe 3), 2025 (Projektstufe 4) und 2026 (Projektstufe 5)) kann der AG dem AN durch schriftliche Auftragserteilung übertragen. Auf eine Beauftragung der weiteren Projektstufen über die Projektstufe 1 hinaus und optionalen Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der AN keine Erhöhung seines Honorars oder sonstige Ansprüche ableiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1 bis III.1.3:
Die nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben,
Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und
finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de
elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl.
VI.3.).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1 bis III.1.3 geforderten Eigenerklärungen sollen die
Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" enthalten sind, verwendet
werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den
Ausführungen des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des
Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage "Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die
Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
o in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt
o in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
o dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
o dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft
ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der
Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber- / Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet
werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung"
und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Teilnahmeberechtigt sind Architekten, Ingenieure und Beratende Ingenieure.
1. Natürliche Personen werden zugelassen, wenn sie nach den Architekten- oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Architektin“ oder „Architekt“, „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ oder „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“" zu tragen.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn die Durchführung der Aufgabe durch einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß dem vorstehend Absatz erfolgt.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren
Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu
reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf
Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die
Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des "Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung", verwiesen.
Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform
www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der Auftraggeberin nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht] / [gelöscht]