Elektrifizierung Südbahn TEH 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI36151
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung Südbahn TEH 3
Elektrifizierung Südbahn TEH 3, Oberleitungsarbeiten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Elektrifizierung Südbahn TEH 3
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Postleitzahl: 14979
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elektrifizierung Südbahn TEH 3, Oberleitungsarbeiten
Elektrifizierung Südbahn TEH 3, Oberleitungsarbeiten
Ort: Großbeeren
NUTS-Code: DE40H Teltow-Fläming
Land: Deutschland
LÄA 117: Ein Konzept zur Beschilderung öffentlich zugänglicher Bereiche der Oberleitungsanlagen (Bahnanlagen, Bahnübergänge, etc.) mit Warnhinweisen nach Ebs 14.03.29 ist, auf Grundlage von Begehungen mit der Bauüberwachung im gesamten Abschnitt TEH 3, zu erstellen und mit dem AG abzustimmen bis zur Freigabe. Die Pfosten zur Montage der Schilder nach HLV Position 2107.0701 / 702, an Stellen an denen keine vorhandenen Anlagenteile genutzt werden können, sind zu liefern und einzubauen.
Der aktuelle AN ist mit der Erstellung der OLA beauftragt und mit den Örtlichkeiten vertraut. Ein Dritter kann im verfügbaren Zeitfenster nicht ohne Zeitverzug die notwendige Leistung erbringen. Zudem gingen die Synergieeffekte verloren.